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2x 200 Euro- Job ?

Frage von Ulidi Ulidi

Hallo! ich bin noch in der Elternzeit, beziehe aber kein Elterngeld mehr und habe deshalb vor kurzem einen 400 Euro-job angenommen. Allerdings gehe ich nur für ca. 20 Stunden im Monat arbeiten und da mein Stundenlohn 10 Euro beträgt, bekomme ich ca. 2ooEuro ausgezahlt. Manchmal kommen ein paar Überstunden dazu. Nun muß ich mir ab September, wenn die Elternzeit ausläuft, einen neuen Job suchen, da mein Arbeitgeber sich weigert, mich mit verkürzter Arbeitszeit einzustellen. Jedenfalls habe ich eine Möglichkeit gefunden, in einer Praxis in der Nähe mitzuarbeiten (ich bin Physiotherapeutin). Die Praxisinhanerin möchte gerne, dass ich probearebite und würde mir auch einen Stundenlohn von 10 Euro zahlen. Kann ich also zwei 200 Euro-jobs annehmen, ohne dass das Geld versteuert wird, oder besteht diese Möglichkeit nicht? Bitte um schnelle Antwort! Vielen Dank!

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Antworten (6)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, das geht problemlos. Du darfst nur monatlich nicht über die insgesamt 400 Euro kommen, sonst hast Du ein echtes Problem!

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    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Mit sv-pflichtigem Hauptjob geht nur 1 400-Euro-Job nebenher sv-frei.

    Ohne sv-pflichtigem Hauptjob gehen mehrere 400-Euro-Jobs, aber nur bis zur Gesamtsumme von 400 Euro (z. B. 2 x 200).

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    Antwort von tergenna tergenna

    du darfst so viele Jobs ausüben wie du möchtest, allerdings dürfen die 400,-- Euro dabei (in keinem Monat) überschritten werden, ansonsten wirds steuerpflichtig/sozialversicherungspflichtig

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    Antwort von Ranfagni Ranfagni

    Ja ist kein Problem solange du nicht über 400€ kommst.

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    ja das kannst du bis 400€ bleibt es steuerfrei egal ob du die 400€ bei einem arbeitgeber bekommst oder auf zwei arbeitgeber aufteilst

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    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Wie ersterSchnee richtig schrieb, aufgepasst. Es wird ja alles der Knappschaft (?) sonst was gemeldet und die führen auf den Cent Buch. Das freut auch Deinen AG nicht, wenn sie plötzlich ein Schreiben bekommen, dass seine Buchhaltung "nicht in Ordnung" ist.

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