Meine Frage lautet:Mein Sohn will sich eien Gebrauchtwagen kaufen Ich bin der Meinung seit 2002 muß der Händler eine Garantie von 2Jahren gewähren.Er meint der Händler bietet nur ein Jahr an.Ist das nun rechtens?Eine Kannbestimmung?
2Jahre oder 1Jahr Garantie bei Gebrauchtwagen
Antworten (5)
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3Antwort von
jens76jens76
ein jahr ist bei manchen händlern normal und rechtens... manchmal kann man sich ein zweites garantiejahr dazu kaufen..
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2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Eine Garantie gibt es nur bei Neuwagen, denn diese ist freiwillig und kann nur vom Hersteller oder Importeur gewährt werden.
Der Händler aber ist verpflichtet die Gewährleistung, 24 Monate, für das Auto zu übernehmen. Und die kann für Gebrauchtfahrzeuge auf ein Jahr verkürzt werden.
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GudiHeimi Also doch eine Kannbestimmung?
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KittymogulKittymogul Das stimmt nicht der Gesetzgeber sagt das man 1 Jahre Gewährleistung auf Gebrachtwagen vom Händler bekommen muss......
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deronkel33 wobei aber nach 6 mon. die Beweislastumkehr inkrafttritt, das heisst das Du bei einer beanstandund nach 6mon. beweisen musst das das dieser mangel schon bei Auslieferung des Fahrzeuges vorhanden war
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1Antwort von
stefvolstefvol
Bei Gebrauchtwaren grundsätzlich nur ein jahr gesetzliche Gewährleistung
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1Antwort von
KittymogulKittymogul
Also in Wirtschaftslehre kann ich mich sehr gut erinnern das bei Gebrauchtsachen eine 1 Jährige Garantie bzw Gewährleistung per Gesetz vorgeschrieben ist... http://de.cars.yahoo.com/02022007/292/recht-gewaehrleistung-gebrauchtwagen.html
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0Antwort von
manuelw Also seit 2002 solte er also muss er ein 3 jährige geben sonst ist es gegen die regeln
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jens76jens76 ja nö is klar!? fünf jahre!
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RegenmacherRegenmacher manuelw
Bitte lerne zuerst einmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bevor du hier falsche Antworten gibst.
Quatsch! Kein Händler muss für einen Gebrauchtwagen eine Garantie geben. Die Gewährleistung, zu der er verpflichtet ist, ist aber keine Garantie!!!