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2autos in der garage, beide ruhend gemeldet beim strassen

Frage von coloredhorse coloredhorse

Der eigentümer aber ist nicht mehr geschäftstüchtig. Nun will meine freundin 1 auto anmelden hat aber bei einen brand die papiere verloren. Der vormund will das auto verkaufen und wird nichts unterschreiben, damit meine freundin den wagen anmelden kann.Was kann sie nun machen? Wie bekommen wir das auto über den tüv und angemeldet? Bitte gebt uns einen tip.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Franticek Franticek

    Der Vormund muss die verlorengegangenen Papier neu beantragen. Das ist das geringste Problem.

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    Antwort von altlira123 altlira123

    Nur der Vormund kann über das Vermögen oder Eigentum einer geschäftsunfähigen Person verfügen. Sollte ein Angehöriger mit dem eingesetzten Vormund nicht einverstanden sein, muß er eine Vormundschaft für sich beim zuständigen Vormundschaftsamt beantragen. Die Freundin wird zur Diebin, wenn Sie etwas ohne Vormund aus diesem Vermögen verkaufen will!

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Der Vormund - RA - will verkaufen, meine Freundin will fahren!

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    Antwort von larry2010 larry2010

    da hilft nur, das auto abzukaufen. es sei den es gibt etwas schriftliches, das das auto von euch genutzt werden kann. wäre eigentlich das einfachste.

    dann habt ihr künftig keine probleme mehr. ist ja auch wegen der versicherung die ihr abschließen müsst, ohne versicherung keine zulassung. daran würde es ja schon scheitern.

    ansonsten müsste man dem richter der die vormundschaft entschieden hat vortragen, aber das wird eine längere geschichte und ob es erfolg hat, weiss ich nicht.

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    versicherung ist doch kein Problem, die kann sie rederzeit wieder abschließen!

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Hatten wir gerade. Ohne den Vormund geht nichts. Alles andere ist Diebstahl.

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    genau! Rudi! sach Du ma wat dazu!

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Quatsch! Diebstahl! Wenn stiehlt sie das denn? Aus der gemeinsamen ehe!!! Der Vormund -RA- will nur alles zu Geld machen, damit der staat weniger für die Pflege ausgibt! Ausserdem handelt es sich hier um ein Auto, welches an jeder ecke für 800€ zu kaufen ist!

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Dann soll sie den Wagen vom Vormund kaufen, dann kann sie ihn auch anmelden bzw. neue Papiere beantragen.

    Wie kommt sie dazu, einem Kranken zu beklauen? Denn etwas anderes als Diebstahl ist das nicht!

    Kommentar von kochstuebchen kochstuebchenkochstuebchen

    woher willst du es wissen, daß sie klaut? mit solchen verdächtigungen würde ich sehr vorsichtig sein, denn du kennst die hintergründe nicht. ich auch nicht.

    Kommentar von Pilzpower PilzpowerPilzpower

    die ist ja sehe vorsichtig

    Kommentar von kochstuebchen kochstuebchenkochstuebchen

    wo denn bitte? sie bezeichnet hier user als diebe.

    Kommentar von Triangel74 Triangel74Triangel74

    klingt aber trotzdem etwas dubios-...

    Kommentar von larry2010 larry2010larry2010

    finde ich langsam auch. mir ist gerade die frage nach der versicherung eingefallen. ohne die kann man das alles doch vergessen.

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Jder kann mit zustimmung des Eigentümers besitzer eines Autos sein. Der besitzer ist gleich Nutzer und zuständig für versicherung und der Eigentümer ist gleich Halter- also zahlt die steuern und hat den brief! So einfach ist das. Wenn ich Eigentümer eines Autos bin und die Steuern zahle kann meine tochter Besitzer sein und die Versicherung zahlen.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Steht doch in der Frage - der Eigentümer ist krank und kann das Auto nicht mehr benutzen, also will sie das haben, aber will es dem Vormund nicht abkaufen. (Wenn der Vormund es verkaufen kann, kann es ja nur dem Mündel gehören - und damit ist es Diebstahl.)

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Ausserdem kann der Vormund ohne die Einwilligung meiner Freundin die Autos nicht verkaufen!! Also ist sie Miteigentümerin!!Also!!! Der RA arbeitet für den Staat!!! Wer soll denn das alles bezahlen??

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Die Unterstellung das sie ihren eigenen wagen klaut ist eine bodenlose Frechheit!!!! Sie hat 2 Autos in der Gagrage stehen. Das eine , das auf ihren Namen läuft ist sooo kaputt das es nicht lohnt ihn reparieren zu lassen, das andere auto hatte ER vor Jahren finanziert, dann hat er einen Schlaganfall gehabt und war 40 min tod. er wurde reanimiert und hat nun kein Leben mehr denn er kriegt nix mehr mit und kann noch nicht mal alleine essen. Nun ist ein Vormund da, der alles zu Geld machen will und meine Freundin kann noch nicht einmal ihren mann besuchen im Pflegeheim, da sie kein auto hat und kein Geld für die reparatur, denn sie zahlt wie doof damit er versorgt wird!!!! Sie will das Auto anmelden, welches der Vormund- RA - verkaufen will, damit wieder Geld für den Staat gespart wird!!!! Aus dem Grund wird er auch die Papiere nicht neu beantragen, damit sie den wagen zulassen kann. Sie hatte den wagen über ihre Versicherung laufen!!!

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Er hat den Wagen finanziert, also ist es sein Wagen. Es sei denn, sie kann nachweisen, daß er ihn ihr geschenkt hat. Eine reine Nutzungsüberlassung macht es noch lange nicht zu ihrem Auto!

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Er hat den Wagen finanziert, weil ihr Geld für seinen Golfclub und Haushalt genutzt wurde. Hast du schon mal etwas von Zugewinngemeinschaft gehört? Die Versicherungen für beide Autos liefen auf ihren Namen da er zuviele % hatte und es günstiger war den Wagen als 2. Wagen zu fahren. Also hatte SIE die Versicherung! DDie autos stehen in der Garage und sie kann sie noch nicht mal rausstellen um sich ein anderes auto zu kaufen!!!!

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ja, Zugewinngemeinschaft kenne ich - aber da hast Du wohl etwas falsch verstanden.

    Stell Dir vor, Du bist verheiratet, kommst eines Tages nach Hause und Deine Frau sitzt in einer komplett leeren Wohnung, strahlt Dich an und sagt "Schatz, ich fand alles überflüssig und habe alles verkauft. Und das Geld habe ich auch gleich verschenkt!"

    Findest Du das in Ordnung? (Ist ja Zugewinngemeinschaft, also kann sie das Deiner Logik zufolge ja ungehindert machen und auch mit Deinem Wohlwollen.)

    Und bei Autos ist es wie bei Häusern und Grundstücken: Entscheidend ist, wer in den Papieren steht. Und wenn er da nunmal drinsteht, ist das auch sein Auto. Und damit kann sie sich den Wagen nicht einfach nehmen!

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    hat das auto vor dem verlust der papiere deiner freundin gehört? wenn ja dann sucht einen anwalt auf. ohne papiere kann der vormund das auto nicht verkaufen, da er nicht der eigner ist.

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    das Auto ist in der gemeinsamen ehe angeschafft worden, somit Zugewinngemeinschaft! D.h. wenn er damals nicht reanimiert worden wäre würde ihr alles gehören und sie hätte nicht dieses problem, dann braucht sie aber auch kein Auto, da sie dann ja nicht ihren Mann besuchen muss

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