ich arbeite seit 12 jahren in einer gaststätte als kellnerin. bekomme 270.- , aber kein urlaubs- oder krankengeld. Ich hätte jetzt die Gelegenheit mich zu verwirklichen( in einer anderen Gaststätte) Was muß ich bei einer kündigung beachten und kann es wirklich stimmen, daß mein chef mir verbieten kann die nächsten zwei jahre als kellnerin zu arbeiten? er hat mal soetwas angedeutet. bitte geben sie mir alle Tips die sie haben.
270.- € job was muß ich bei einer kündigung beachten
Antworten (3)
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GruftelfeGruftelfe
Wenn es keinen Vertrag gibt, in dem etwas von einem Wettbewerbsverbot steht (was bei Kellern absoluter Blödsinn wäre, m.E.), können Sie nach Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende bzw. zum Monatsfünfzehnten - sofern nichts anderes im Anstellungsvertrag steht - bei einem Mitbewerber ins Kellergeschäft einsteigen. Die Kündigung würde ich - bei zu erwartenden Schwierigkeiten - per Einwurf-Einschreiben zustellen lassen; da kann die Annahme nicht so einfach verweigert werden. Sie können natürlich das andere Angebot dazu nutzen, Ihren Verdienst aufzustocken (wenn er Sie denn behalten möchte) und darauf aufmerksam machen, dass Sie als Minijobkraft auch ein paar Rechte haben (und nicht nur Pflichten). Den Link dazu hat ja schon einer der Vorschreiber eingestellt.
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PeterpeterPeterpeter
aber warum kein urlaubs- oder krankengeld das würde ich mit der Kündigung direkt mit Einklagen 400 Euro-Jobs Rechte der Arbeitnehmer www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm
Dein Chef hat ein Rad ab!
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ErsterSchneeErsterSchnee
Du mußt die Kündigungsfrist einhalten und verbieten kann Dein Chef Dir das Arbeiten danach nicht.
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petzilein ist die kündigungsfrist auch drei monate?
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ErsterSchneeErsterSchnee keine Ahnung. Hast Du keinen Arbeitsvertrag, in dem das drinsteht? Ansonsten müßtest Du mal googlen, das findet sich bestimmt irgendwo im Netz (hoffe ich mal)!
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petzilein Arbeitsvertrag habe ich nicht, ung gegoogelt habe ich schon, da steht nur über 400.-€ und ich denke das ist nicht das gleiche, oder?
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ErsterSchneeErsterSchnee Nein, aber ruf doch mal bei einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz an und frag nach. Mit etwas Glück bekommst Du da die Info.
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petzilein okay, trotzdem danke :-) ich bin nur nicht sicher was ich machen soll. ich will ja immer keinen Ärger, doch das wird nicht ausbleiben. bei der anderen stelle müßte ich bald zusagen
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dasProblem ist ja , daß dort nirgends was über 270.-€ jobs steht, ich bin ratlos