Der Einbruch ist nach § 243 I Nr. 1 StGB strafbar. Hierfür sind nach Erwachsenenstrafrecht drei Monate bis zu zehn Jahen Haft vorhergesehen. Da du jedoch 19 Jahre alt und noch in der Ausbildung bist, ist davon auszugehen, dass du nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst. Für den Einbruch kann es durchaus schon Wochenendarrest geben, oder aber Sozialstunden nicht zu knapp.
Zu der Betrugssache (§ 263, nach Erwachsenenrecht Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren):
Artikel über eBay vekauft, aber nicht versendet:
Kein Betrug, wenn du nachweisen kannst, dass du den Artikel versenden wolltest, dies jedoch nur aufgrund von Unzuverlässigkeit oder anderer Gründe nicht getan hast. Allerdings wird man jemandem mit zwölf negativen Bewertungen in den letzten sechs Monaten diesbezüglich wenig Glauben schenken.
Artikel über eBay verkauft, kein Ladekabel für PSP (ich nehme an, du hast eine PSP verkauft):
Wenn du nicht mitangegeben hast, dass das Kabel im Lieferumfang ist, ist es ein Grenzfall, auf keinen Fall aber Betrug. Andernfalls kannst du dich darauf berufen, dass du gedacht hast das Kabel wäre mitgeschickt worden, es jedenfalls aber nicht mehr finden konntest und von daher nicht nachgeschickt hast.
Artikel über eBay verkauft, gestohlene Karten für "Apassionata":
Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass die du wusstest, die Karten seien gestohlen, ist es auch kein Betrug.
Generell empfehle ich bei solchen Themen nicht, einen Anwalt einzuschalten, in diesem Fall könnte es allerdings durchaus Sinn machen. Hol dir einen Beratungsschein und such einen ordentlichen Strafverteidiger auf. Der wird dir dann eine erste Einschätzung in der Sache geben. Vielleicht kann der dich aus der Betrugsgeschichte nochmal raushauen.
Sollte das nicht klappen, wird hier wohl auch noch eine Strafe nach Jugendstrafrecht verhängt, die jedoch etwas höher ausfällt, da du dich früher zu Straftaten gegen fremdes Eigentum hast hinreissen lassen (der Einbruch ist eine Vorstrafe).
Der Strafrahmen ist nur schwer vorherzusehen, wenn du dich jedoch geständig und reuig zeigst (alles andere ist vor Gericht in den meisten Fällen ohnehin unangebracht), sollte es wieder Jugendarrest oder Sozialstunden geben.
Das Jugendstrafrecht kennt keine Geldstrafe.