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260 Kg Hasch und geschnappt wieviel jahre bekommt er?

gefragt von maupi24 am 17.10.2008 um 20:02 Uhr

260 Kg Hasch und geschnappt wieviel jahre bekommt er?

weiss das jemand???


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Oktober 2008 20:04
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Such Dir einen guten Strafverteidiger, der kann Dir sagen, wieviele Jahre Gefängnis Dich erwarten. Oder gib den Rat an den Betroffenen weiter, falls es Dich nicht betrifft.

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:05

ich habe damit echt nicht zu tun ein freund wurde erwischt,ich wusste nie das er damit zu tun hat wusste das er hauffen geld hatte aber das er sowas macht net!

und jetzt wollte ich halt nur wissen was ihn erwarte!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 17. Oktober 2008 20:06

Solche Leute werden zum Glück sehr lange aus dem Verkehr gezogen. Halte Dich besser von solchen Kriminellen fern.

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 17. Oktober 2008 20:10

Leider nicht wirklich. Nicht lang genug.

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:19

sagt mal ich habe doch damit garnichts zu tun,ein freund sitzt deswegen und da es erst die spitze des eisberges ist weiss kein mensch was los ist und deswegen infomiere ich mich halt hier...

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:21

und das mit den Kilos weiss ich nur aus dem Medien inter net zeitung und und und aber keiner weiss was wirklich ist....

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 17. Oktober 2008 20:36

Ist schon klar, Du sagtest ja, dass es ein Freund ist.


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 17. Oktober 2008 20:03
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260 kg? Ich hoffe lange genug.

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 17. Oktober 2008 20:05

Gegen bisschen länger hätte ich auch nichts. ;o)


anonym
beantwortet von lottikarotti am 17. Oktober 2008 20:04
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Wenn`s nach mir ginge, pro Kilo eins!


4you2
beantwortet von 4you2 am 17. Oktober 2008 20:06
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Im Iran die Todesstrafe. In Deutschland mit einem guten Anwalt, als ' Ersttäter ', eine Bewährungsstrafe. In Holland einen Trost-Joint und auf Sizilien, Ärger mit der Mafia. ;-)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 17. Oktober 2008 20:22

Nein, in solchen Fällen gibt es keine Bewährung, da gewerbsmäßiger Handel vorausgesetzt wird.

Kommentar von 2993244dcf43a7c64ec544d84594a18bsmall4you2 am 17. Oktober 2008 20:26

Wenn ein Anwalt dem Gericht vermittelt, das es nicht zum Verkauf bestimmt war. ( Das Wort - gewerblich, benutze ich mal absichtlich nicht. ) Und das gab es schon bei noch größeren Mengen, das es mit Bewährungsstrafen ausging.


anonym
beantwortet von Bodenseher am 17. Oktober 2008 20:03
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den Typ kenne ich.

unter 5 Jahre wird das nichts drin sein

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:06

wie du kennst den?

Kommentar von Bodenseher am 17. Oktober 2008 20:10

das war doch der den sie geschnappt haben auf Costa Rica

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 17. Oktober 2008 20:08

xDDDD DH

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:11

nein ha ha ha


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Oktober 2008 20:04
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Das hängt vom jeweiligem Richter ab. Aber in den nächsten Jahren sieht er die Sonne nicht wieder!


anonym
beantwortet von grakaSucher am 17. Oktober 2008 20:06
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ich denke mal das es hierrum geht:http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/1279537/polizeipraesidiumfrankfurtam_main

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:07

richtig

Kommentar von 4a36cbc32a62856ffb80f6205f1d80b1smallZwiebelbrot am 17. Oktober 2008 20:09

Nicht unter 5 Jahre!

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:15

ojeeeeeeeeeeeeeeeee

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 17. Oktober 2008 20:21

Nein, nicht oje. Zum Glück. Solche Verbrecher gehören weggesperrt.

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 18. Oktober 2008 15:34

Ich finde, er sollte abgeschoben werden.


Zwiebelbrot
beantwortet von Zwiebelbrot am 17. Oktober 2008 20:06
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Die Frage ist, wie alt "er" ist!


anonym
beantwortet von tele955848 am 17. Oktober 2008 20:06
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IV. Für die Strafzumessung stand der Kammer hinsichtlich beider Taten neben dem Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG, der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vorsieht, die Strafzumessungsregel des § 29 Abs. 5 BtMG zur Verfügung. Nach dieser Vorschrift, deren Prüfung das AG ausweislich seiner Entscheidungsgründe unterlassen hat, kann von einer Bestrafung abgesehen werden, wenn die gesetzlich angeführten Tatbegehungsweisen lediglich den Eigenkonsum bezwecken und sich auf Btm in geringer Menge beziehen.

260 KG das fällt dann doch unter Handeltreibens i. S. d. BtMG denke ich mal KNAST - ZU RECHT

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:09

ja das bestreite ich ja nicht wollte das doch nur wissen was ihm Blüht!

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 17. Oktober 2008 20:12

Na wenn er das selber rauchen wollte, dann brauch er kein Anwalt mehr.
Logisch, Handel!


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 17. Oktober 2008 20:03
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wer ist "er" und warum kennst du solche typen -.-

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:05

ja weisst du was deine freunde hinterm Rücken machen???

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 17. Oktober 2008 20:08

hmmm 260kg ist keine kleinigkeit oO und bei engen freunden weiß ich eigentlich scho bescheid, was die so treiben xD vll mal ein paar lieder downloaden oder mal was in ner disco rauchen, aber 260kg hasch??? das hört sich nach organisiertem verbrechen an.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 17. Oktober 2008 20:04
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Du willst wohl wissen, was dir blühen könnte wie?


Melanchen
beantwortet von Melanchen am 17. Oktober 2008 20:04
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Wie alt?

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:08

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Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 17. Oktober 2008 20:12

und auch noch ein marrokaner? ich hab nix gegen anständige ausländer, aber was gegen kriminelle ausländer -.-

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 20. Oktober 2008 16:40

Na dann kann er nicht mehr behaupten, es wäre noch jugendlicher Leichtsinn. Aber ob die sich bei 260 kg auf Jugendrecht eingelassen hätten, egal ob 18 oder 20 Jahre...
Aber sorry, ich finde trotzdem, solche Typen gehören abgeschoben. Wir haben genug kriminelle Deutsche.


Melanchen
beantwortet von Melanchen am 17. Oktober 2008 20:17
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Er ist Ausländer?? Oder waren das nur die Vermutungen?
Bist Du seine feste Freundin oder ein (männlicher) Freund?

Kommentar von maupi24 am 17. Oktober 2008 20:25

nein ich bin eine freundin von ihm und meine Beste freundin war mit ihm oder ist mit ihm zusammen wie auch immer.....Weiss net genau was da bei dene ab geht ! Ja er ist Ausländer.

Kommentar von Simple_avatar3smallMelanchen am 18. Oktober 2008 15:38

Das kommt mir bekannt vor.
Aber dass er noch ne Frau hat. Oiii! Sag Deiner Freundin, sie soll sich nen anständigen Kerl suchen. Naja, es sei denn, sie is selber nicht besser... Aber der wird ne Weile nicht anwesend sein. Und wenn er ne Frau hat, kann Deine Freundin ihn schlecht besuchen.


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