Hallo zusammen,
leider haben meine Mitbewohnerin und ich ein Problem mit unserem Vermieter.
Seit Mai 2011 wohnen wir in einer WG zusammen und da wir zusammen studieren, stand für uns beide ab September 2011 bis Februar 2012 das Praxissemester an. Dieses wollten wir beide in einer anderen Stadt verbringen.
Um das halbe Jahr zu überbrücken, haben wir uns bereits beim Einzug vom Vermieter die Einverständnis zu einer Zwischenmiete eingeholt, die auch im Hauptmietervertrag vermerkt wurde. Darunter stand noch: "etwaige Zusatzkosten die durch die Zwischenvermietung entstehen, sind von den Hauptmieterinnen zu tragen" . Damals machten wir uns darüber noch keine Gedanken, gingen davon aus, dass damit Reparaturen für entstandene Schäden o.ä. gemeint sein könnten.
Als es nun auf die Praxisphase zuging, suchten wir natürlich nach geeigneten Zwischenmietern. Leider hatte sich erst knapp 4 Wochen vor unserem Auszug jemand gefunden und wir schickten die Daten der neuen Zwischenmieter per Post an unseren Vermieter. Der Postweg, deshalb weil wir vom Vermieter selbst nur eine Postanschrift, keine Telefonnummer, keine E-Mail haben und seine 70-jährige Mutter bisher alles mit uns abgewickelt hat (Vertragsunterschrift, Telefonate etc.).
Da nach einer Weile keine Antwort kam, wandte ich mich erneut mit einem Vertragsentwurf und der Bitte um Rückmeldung schriftlich beim Vermieter. Als immer noch keine Antwort kam, unterzeichneten wir den Zwischenmietvertrag mit den Zwischenmietern und übergaben die Wohnungsschlüssel, da uns leider keine Zeit mehr blieb und wir keine andere Möglichkeit hatten den Vermieter zu erreichen. Die Verträge schickten wir ihm auch zu.
Kurze Zeit nach unserem Auszug und dem Einzug der Zwischenmieter kam ein erbostes Schreiben des Vermieters indem er der Zwischenvermietung zwar zustimmte, dem Zwischenmietvertrag in seiner Form jedoch nicht. Es kam eine ausgebesserte Version, die wir alle unterzeichnen sollten, darin festgelegt: 50€ "Ein-und Auszugspauschale" für die beiden Zwischenmieter - die Zimmer wurden möbliert vermietet, sie brachten also nur einen Koffer mit- und für meine Mitbewohnerin und mich jeweils 80€ Bearbeitungsgebühren für den verwalterischen Mehraufwand des Vermieters. Also 260€ für nichts! Wir weigerten uns das zu unterschreiben und beharrten darauf, da er auch noch versuchte die Kosten mit Porto und Telefonrechnungen aufgrund der Zwischenvermietung zu rechtfertigen.
Ständig verkehrten Briefe und da dies meist recht lange dauerte ist nun die Zwischenmiete fast vorbei und er droht mit dem Rauswurf der Zwischenmieter, der fristlosen Kündigung unsererseits, Zwangsräumung und Einbehalt der Kaution (680€). Ist das gerechtfertigt?
Miete hat der gute Herr immer pünktlich erhalten, in der Wohnung kam es zu keinerlei Schaden.
260€ erscheinen manch einem vielleicht nicht viel, aber wir sind alle Studenten und haben auch aus Prinzip nicht eingesehen ihm einfach Geld zu "schenken".
Vielen Dank für jeden Rat!
Danke für die Antwort! Die Mutter des Vermieters hatte eine Vollmacht für die Vertragsunterzeichnung, alles weitere läuft aber über den Postweg mit dem Vermieter selbst. Gesehen haben wir ihn noch nie, auch keinen telefonischen Kontakt gehabt. Der Untermietvertrag wurde von meiner Mitbewohnerin und mir, sowie den Untermietern unterzeichnet und damit die Dauer von 6 Monaten festgelegt. Am Wochenende wird der eine Untermieter ausziehen und es gab keine Probleme. Unser Vermieter wollte den von uns angefertigten Untermietvertrag in seiner Form nicht akzeptieren und hat uns dann einen mit dem geforderten Geld inbegriffen geschickt, was wir nicht unterzeichnen wollten. Mit dem Hauptmietvertrag hatte das nichts zu tun...
Einige Überlegungen: Der Vermieter hätte die Zustimmung zur Untervermietung nur unter dem Vorbehalt einer höheren Mietzahlung erteilen können. Das war hier nicht der Fall. Deshalb steht dem Vermieter keine Zahlung außerhalb der vereinbarten Miete zu. Eine Erhöhung der Nebenkosten im Fall der Untervermietung kann der Vermieter nur verlangen, wenn in den Nebenkosten eine Position nach Personalzahl abgerechnet wird und die Anzahl der Untermieter die Zahl der Hauptmieter übersteigt. Nach vorliegender Darstellung wollte der Vermieter nachträglich Gewinn erwirtschaften, weil er wahrscheinlich vergessen hatte, die Untervermietung mit erhöhter Mietzahlung zu genehmigen. Keine Chancen für den Vermieter. Ganz sicher geht ihr beim Verfassen des Untermietvertrages hinsichtlich der Befristung für ein halbes Jahr nur, wenn im Vertrag die Formulierung "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" verwendet wird. Sollte der Untermietvertrag allerdings schon geschlossen sein, empfehle ich diesen Nachsatz in den Vertrag nachträglich aufzunehmen und von beiden Parteien unterzeichnen lassen.