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260 € Bearbeitungsgebühren für Zwischenmiete - Mieter will uns mit Kaution erpressen

Frage von happyinthesky happyinthesky

Hallo zusammen,

leider haben meine Mitbewohnerin und ich ein Problem mit unserem Vermieter.

Seit Mai 2011 wohnen wir in einer WG zusammen und da wir zusammen studieren, stand für uns beide ab September 2011 bis Februar 2012 das Praxissemester an. Dieses wollten wir beide in einer anderen Stadt verbringen.

Um das halbe Jahr zu überbrücken, haben wir uns bereits beim Einzug vom Vermieter die Einverständnis zu einer Zwischenmiete eingeholt, die auch im Hauptmietervertrag vermerkt wurde. Darunter stand noch: "etwaige Zusatzkosten die durch die Zwischenvermietung entstehen, sind von den Hauptmieterinnen zu tragen" . Damals machten wir uns darüber noch keine Gedanken, gingen davon aus, dass damit Reparaturen für entstandene Schäden o.ä. gemeint sein könnten.

Als es nun auf die Praxisphase zuging, suchten wir natürlich nach geeigneten Zwischenmietern. Leider hatte sich erst knapp 4 Wochen vor unserem Auszug jemand gefunden und wir schickten die Daten der neuen Zwischenmieter per Post an unseren Vermieter. Der Postweg, deshalb weil wir vom Vermieter selbst nur eine Postanschrift, keine Telefonnummer, keine E-Mail haben und seine 70-jährige Mutter bisher alles mit uns abgewickelt hat (Vertragsunterschrift, Telefonate etc.).

Da nach einer Weile keine Antwort kam, wandte ich mich erneut mit einem Vertragsentwurf und der Bitte um Rückmeldung schriftlich beim Vermieter. Als immer noch keine Antwort kam, unterzeichneten wir den Zwischenmietvertrag mit den Zwischenmietern und übergaben die Wohnungsschlüssel, da uns leider keine Zeit mehr blieb und wir keine andere Möglichkeit hatten den Vermieter zu erreichen. Die Verträge schickten wir ihm auch zu.

Kurze Zeit nach unserem Auszug und dem Einzug der Zwischenmieter kam ein erbostes Schreiben des Vermieters indem er der Zwischenvermietung zwar zustimmte, dem Zwischenmietvertrag in seiner Form jedoch nicht. Es kam eine ausgebesserte Version, die wir alle unterzeichnen sollten, darin festgelegt: 50€ "Ein-und Auszugspauschale" für die beiden Zwischenmieter - die Zimmer wurden möbliert vermietet, sie brachten also nur einen Koffer mit- und für meine Mitbewohnerin und mich jeweils 80€ Bearbeitungsgebühren für den verwalterischen Mehraufwand des Vermieters. Also 260€ für nichts! Wir weigerten uns das zu unterschreiben und beharrten darauf, da er auch noch versuchte die Kosten mit Porto und Telefonrechnungen aufgrund der Zwischenvermietung zu rechtfertigen.

Ständig verkehrten Briefe und da dies meist recht lange dauerte ist nun die Zwischenmiete fast vorbei und er droht mit dem Rauswurf der Zwischenmieter, der fristlosen Kündigung unsererseits, Zwangsräumung und Einbehalt der Kaution (680€). Ist das gerechtfertigt?

Miete hat der gute Herr immer pünktlich erhalten, in der Wohnung kam es zu keinerlei Schaden.

260€ erscheinen manch einem vielleicht nicht viel, aber wir sind alle Studenten und haben auch aus Prinzip nicht eingesehen ihm einfach Geld zu "schenken".

Vielen Dank für jeden Rat!

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Antworten (5)

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    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Da solltet ihr euch lieber von einem Anwalt beraten lassen, der sich gleich eure Unterlagen zu dieser Angelegenheit ansehen kann. Ihr braucht schließlich eine verbindliche Auskunft.

    Wenn ihr euch auf Grund eures niedrigen Einkommens keinen Anwalt leisten könnt, könnt ihr Beratungskostenhilfe beantragen (beim Amtsgericht, oder einfach bei der Terminvereinbarung nach so einem Antrag fragen). Dann müsstest ihr für die Erstberatung höchstens 10 Euro selbst zahlen. In einzelnen Bundesländern wie z.B. Bremen bekommt ihr statt Beratungskostenhilfe für einen beliebigen Anwalt eine Beratung beim Amtsgericht.

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    Antwort von Gerhart Gerhart

    Den Begriff des "Zwischenmieters" kennt das Mietrecht nicht. Richtig wäre es, hier von Untermietern zu sprechen. Ihr habt alles richtig gemacht. Die Genehmigung zur Untervermietung durch den Vermieter liegt vor, dem Vermieter wurden die Untermieter angezeigt. Allerdings werde ich stutzig, dass die Mutter des Vermieters den Mietvertrag unterschrieben haben soll? ist denn die Mutter mit der Verwaltung der Wohnung mittels einer Vollmacht beauftragt? Wieso klärt ihr nun 'Fragen des Mietvertrages mit dem Vermieter? Zum Mietvertrag: Seid ihr beide als Hauptmieter der Wohnung eingetragen und habt beide den Mietvertrag unterschrieben? Habt Ihr daraus folgend gemeinsam den Untermietvertrag mit den Untermietern mit 2 Unterschriften unterschrieben? Haben ebenfalls die Untermieter als eine Partei mit zwei Unterschriften den Untermietvertrag unterschrieben? Wie habt ihr die zeitliche Begrenzung des Untermietvertrages rechtssicher vereinbart? Wenn der Vermieter behauptet (er hat den Hauptmietvertrag nicht unterschrieben), der Mietvertrag wäre damit ungültig, dann müssen noch mehr Probleme geklärt werden. Die Gestaltung des Untermietvertrages ist nicht Angelegenheit des Vermieters. Kündigung der Untermieter durch den Vermieter ist nicht möglich. Eine fristlose Kündigung der Hauptmieter bei dieser Sachlage ist unbegründet und eine mögliche, folgende Räumungsklage wird wohl nicht erfolgreich sein. Ein Einbehalt der Kaution durch den Vermieter steht vor Auszug aus der Mietsache durch Euch überhaupt nicht zur Debatte. Der Vermieter ist nicht berechtigt, Verwaltungsgebühren für den Untermietvorgang von euch zu erheben. Der Vermieter muss den Nachweis führen, dass Ihm "etwaige Zusatzkosten" durch eure Untervermietung entstanden sind. Ohne Nachweis keine Zahlung. Schreibkosten und Postgebühren zählen nicht zu den berechenbaren Kosten, weil sie bei der Vertragslage unnötig sind.

    Kommentar von happyinthesky happyinthesky

    Danke für die Antwort! Die Mutter des Vermieters hatte eine Vollmacht für die Vertragsunterzeichnung, alles weitere läuft aber über den Postweg mit dem Vermieter selbst. Gesehen haben wir ihn noch nie, auch keinen telefonischen Kontakt gehabt. Der Untermietvertrag wurde von meiner Mitbewohnerin und mir, sowie den Untermietern unterzeichnet und damit die Dauer von 6 Monaten festgelegt. Am Wochenende wird der eine Untermieter ausziehen und es gab keine Probleme. Unser Vermieter wollte den von uns angefertigten Untermietvertrag in seiner Form nicht akzeptieren und hat uns dann einen mit dem geforderten Geld inbegriffen geschickt, was wir nicht unterzeichnen wollten. Mit dem Hauptmietvertrag hatte das nichts zu tun...

    Kommentar von Gerhart GerhartGerhart

    Einige Überlegungen: Der Vermieter hätte die Zustimmung zur Untervermietung nur unter dem Vorbehalt einer höheren Mietzahlung erteilen können. Das war hier nicht der Fall. Deshalb steht dem Vermieter keine Zahlung außerhalb der vereinbarten Miete zu. Eine Erhöhung der Nebenkosten im Fall der Untervermietung kann der Vermieter nur verlangen, wenn in den Nebenkosten eine Position nach Personalzahl abgerechnet wird und die Anzahl der Untermieter die Zahl der Hauptmieter übersteigt. Nach vorliegender Darstellung wollte der Vermieter nachträglich Gewinn erwirtschaften, weil er wahrscheinlich vergessen hatte, die Untervermietung mit erhöhter Mietzahlung zu genehmigen. Keine Chancen für den Vermieter. Ganz sicher geht ihr beim Verfassen des Untermietvertrages hinsichtlich der Befristung für ein halbes Jahr nur, wenn im Vertrag die Formulierung "Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch" verwendet wird. Sollte der Untermietvertrag allerdings schon geschlossen sein, empfehle ich diesen Nachsatz in den Vertrag nachträglich aufzunehmen und von beiden Parteien unterzeichnen lassen.

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    Antwort von PittHolbers PittHolbers

    Also die Rechtslage kenn ich nicht, aber ich denke einen Anwalt aufsuchen und ihn drüberschauen lassen könnte mehr helfen. Entweder ist das Recht auf eurer Seite, dann spart ihr etwas oder, wenn nicht, dann habt ihr etwas mehr bezahlt erspart euch aber ne Menge Ärger.

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Da sollten Sie zum Anwalt gehen.

    Eine Beratung kostet nicht so viel!

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    wende dich mit diese sache an den mieterbund (die haben die richtigen anwälte vorort) bei euch vorort, der euch bestimmt weiter helfen kann, denn solche "mietabzocker" gibt es zu genügend, alle belege gleich als kopie mitnehmen

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