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255€ Geldstrafe in der Schule

Frage von HerrDrOnur HerrDrOnur

Ich habe mir vor den Sommeferien mal 3 Tage "freigenommen" und heute war der 1. Schultag & meine Lehrerin meinte das ich 255€ Geldstrafe zahlen muss. Gibt es sowass oder wollte sie mir nur bissl Angst machen?

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Antworten (23)

  • 8
    Antwort von cyclomethicone cyclomethicone

    Das gibt es wirklich. Eltern müssen für ihre schulpflichtigen Kinder Strafe zahlen, wenn diese die Schule schwänzen. Aber dann must du schon öfter mal blau gemacht haben, oder?

    Kommentar von Rabenfeder RabenfederRabenfeder

    Aber dann darf nicht die Lehrerin das Geld einfordern sondern die Ämter. rumgrübel

    Kommentar von guerteltier guerteltierguerteltier

    Wer sagt denn das die Lehrerin das Geld haben will? Die sagte nur "Strafe" nicht "An mich"

    Kommentar von GbThreepwood GbThreepwoodGbThreepwood

    Dafür muss der schwänzer aber auch beim schwänzen erwischt werden..

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    dafür reicht aber schon ein benutztes flugticket, weil die eltern geld sparen wollten und drei tage vor ferinebeginn in den urlaub geflogen sind.

    Kommentar von HerrDrOnur HerrDrOnurHerrDrOnur

    wir sind mim auto gefahren ^^

    Kommentar von Geoglyphia Geoglyphia

    Und die sollte man auch zahlen, denn: "Wenn nicht gezahlt wird, können die Jugendlichen auch zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen oder die Eltern in Erzwingungshaft genommen werden. Das kommt durchaus vor." (http://www.stadtelternrat-hannover.de/schwaenzen.htm)

  • 6
    Antwort von anjanni anjanni

    Das gibt es: offenbar hast Du ja vor den Ferien geschwänzt. Das Bußgeld verhängt allerdings die Stadt, nicht die Schule. Und Du bekommst einen ordentlichen Bescheid darüber.

  • 6
    Antwort von guerteltier guerteltier

    Es gibt Geldstrafe fürs Schwänzen! Aber das ganze kommt dann vom Ordnungsamt oder so, also offiziel ist es erst dann wenn du ein schreiben einer behörde bekommst

  • 6
    Antwort von bulli66 bulli66

    das gibt es schon. deine lehrerin wollte dir bestimmt nicht angst machen, sondern dich vor vollendeten tatsachen stellen. recht hat sie

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    So ist es, wer schwänzt muss zahlen. Ist schon lange so...

  • 5
    Antwort von Gingryu Gingryu

    Ja, das gibt es... nur hat die Lehrerin nichts mit der Strafe zu tun, sondern das Ordnungsamt schickt ein Bussgeld an Deine Eltern. Für die Verletzung der Schulpflicht kann ein Bussgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden.

  • 4
    Antwort von mig112 mig112

    Du hast es ganz genau SO verdient!!!

    Schulprobleme extrem ..

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    D.h SCHULE SCHWÄNZEN IST BÖÖÖÖSE !!!!!

  • 2
    Antwort von murkeltimo murkeltimo

    Bei Todesfällen, Hochzeiten oder anderen besonderen Umständen gewährt die Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstage beurlaubt der Klassenlehrer oder – in der gymnasialen Oberstufe – der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen laut Schulgesetz aber grundsätzlich überhaupt nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann nur der Schulleiter gestatten. Dann kann die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen verlangt werden.

    Wer sein Kind nicht in die Schule schickt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und diese kann „mit einer Geldbuße bis zu 1500 Euro geahndet werden“, mahnt Bildungssekretärin Vera Reiß. „Erfahrungsgemäß werden von den Schulen aber bei kleineren oder vereinzelten Verfehlungen keine Verfahren eingeleitet.“ Viel schlimmer ist hingegen das „schlechte Vorbild“ der Eltern und der Eindruck, den das Schwänzen bei den Lehrern hinterlässt. LG murkeltimo

    Kommentar von yvonnep yvonnepyvonnep

    auch wenn eltern ihre kinder hinschicken oder persönlich hinbringen und die kinder trotzdem schwänzen man muss nicht immer alles an der eltern schieben

    Kommentar von murkeltimo murkeltimomurkeltimo

    Doch, es liegt an der Erziehung.

    Kommentar von DickeBohne DickeBohneDickeBohne
  • 2
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    es können bußgelder verhängt werden, wenn man der schulpflicht nicht nachkommt. wie hoch die sind, kann ich nicht sagen.

  • 1
    Antwort von Nenek Nenek

    Da würdest Du noch billig davonkommen.

    http://www.focus.de/schule/familie/freizeit/schuleaid136681.html

    Wer in NRW direkt vor oder nach den Ferien fehlt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wenn Eltern versuchen, ihre Kinder mit Ausreden von der Schule zu befreien, um früher in einen billigeren Urlaub zu kommen, können pro Tag und Kind bis zu 1000 EUR fällig werden (je öfter und dreister in der Vergangenheit geschwänzt wurde, desto höher fällt normalerweise das Bußgeld aus). In Deinem Fall wären es 3000 EUR für Dich und die entsprechende Summe für jedes etwaige schulpflichtige Geschwisterkind.

  • 1
    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Geldstrafe oder Knast ist möglich. Auch in Österreich und in der Schweiz gibt es das!

  • 1
    Antwort von angel1671 angel1671

    Das Ordnungsamt schreibt Deine Eltern an,die bekommen ein Bußgeldbescheid da steht die höhe und die Folgen bei nicht bezahlung auch drin.Solltest Du Dir öfter Urlaub gönnen von der Schule kann ich Dir nur sagen es wird sehr nachteilige Folgen für Dich geben und Deine Eltern.Schule schwänzen ist verdammt teuer und zahlt sich weder für Dich noch für Deine Eltern aus.Lerne lieber in der Schule damit Du was anständiges erlernst und nicht noch ein Schulabbrecher wirst ohne Abschluß und ohne irgendwelche Zukunftschancen.

  • 1
    Antwort von cara1002 cara1002

    Bußgelder können verhängt werden, ob 225EUR für 3 Tage gerechtfertigt sind, weiß ich aber jetzt nicht. Außerdem geht das bei einmaligen Delikten auch nicht so einfach. Erstmal muss ein sog. "blauer Brief" an die Erziehungsberechtigen geschickt werden, mit der Bitte drauf zu achten das die Schule regelmäßig besucht wird und einer Belehrung, wenn dies nicht eingehalten wird, das der Fall ans Ordungsamt weitergeleitet wird. Passiert das, darf das Ordnungsamt das Bußgeld verhängen. Aber wie gesagt, so einfach ist das alles nicht, Behördenstaat - alles muss seinen geregelten Weg gehen und der kann in Deutschland auch mal was länger dauern.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    drei tage vor den ferien kann aber auch von den eltern initiiert sein, weil die flugreise zu diesem abflugtermin günstiger war, als in den ferien. bei meiner frau an der schule mussten die eltern einer schülerin auch kürzlich ein bußgeld berappen, weil sie den sprössling genau aus diesem grund zwei tage dem schulbesuch ferngehalten haben.

    Kommentar von cara1002 cara1002cara1002

    In dem Fall kann man aber auch zum Rektor gehen und so eine Art "Urlaubsantrag" stellen...

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    hat er ja gemacht, der ist aber abgelehnt worden, weil er schon 42 fehltage hatte! siehe: http://www.gutefrage.net/frage/schulprobleme-extrem

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Sie wollte dir sicherlich ein bischen Angst machen, wenn Kinder wiederholt die Schule schwänzen und Eltern ihrer Sorgepflicht nicht nachkommen, bekommen die Eltern ein Ordnungsgeld aufgebrummt, aber sicherlich nicht ,wenn man mal geschänzt hat.

  • 1
    Antwort von yvonnep yvonnep

    wie alt bist du wenn du schon 14 bist musst du deine strafe selbst abarbeiten wenn deine eltern es nicht übernehmen wollen

  • 1
    Antwort von jitta jitta

    das gibt es.kenne nicht die preise

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    Antwort von DickeBohne DickeBohne

    Die Frage ist wohl eine ziemliche Verarsche der Leute hier! Schulprobleme extrem .. Du hast fast 50 Tage die Schule geschwänzt, das bedeutet, dass du insgesamt fast ein Halbjahr nicht in der Schule warst. Ich kenne Leute, die haben 5000,-€ bezahlt und wenn deine Schule so sittsam mit dir umgeht, sollten deine Eltern diese Summe schnell abdrücken, bevor die Schule es sich anders überlegt.

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    Antwort von NichtFragen NichtFragen
  • 0
    Antwort von Rico77 Rico77

    haaaaaaahaaaaaaaaaa

  • 0
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Das wäre mir neu, da Lehrer von uns Steuerzahlern bezahlt werden und nicht von Schülern, gibts da keine Geldforderung die gestellt werden könnte.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    von den lehrern nicht, aber vom ordnungsamt!

    Kommentar von cyclomethicone cyclomethiconecyclomethicone

    Doch, wie schon ein anderer Nutzer hier schrieb, komt dan ein Schreiben vom Ordnungsamt mit einem Bußgeldbescheid, Steuern hin oder her. Man zahlt ja auch für Falschparken, unabhängig von Steuern.

    Kommentar von guerteltier guerteltierguerteltier

    Behörden können Geldstrafe verhöngen! Es sage keiner das er der lehrerin das Geld geben soll.

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    Antwort von NichtFragen NichtFragen

    Nicht für drei Tage schwänzen...

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    tut sie nicht! bußgelder können verhängt werden.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Keine Verarsche - das ist tatsächlich so. Nur machen nur wenige Schulen Gebrauch davon.

    Kommentar von mig112 mig112mig112
    Kommentar von NichtFragen NichtFragen
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    Antwort von diemeggie diemeggie

    ich glaube, da könnte sie recht haben.

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    Antwort von DeAna DeAna

    sie will dir nur angst machen.

    Kommentar von cyclomethicone cyclomethiconecyclomethicone

    Schön wär's, ist aber nicht korrekt.

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    Antwort von GbThreepwood GbThreepwood

    an wen denn ? an sie? höhö.. wenn du eine entschuldigung von den eltern hast oder ein attest dann ist nix los

    Kommentar von cyclomethicone cyclomethiconecyclomethicone

    Einen Attest kann man immer nur in einem bestimmten Zeitraum nachreichen.

    Kommentar von mig112 mig112mig112
    Kommentar von GbThreepwood GbThreepwoodGbThreepwood

    boar, ich halte mich nicht zurück! Wie soll er das attest denn in den ferien einreichen??? das ist übertrieben.. meine güte.. wenn er übertreibt, kann es sein dass er von der schule fliegt.. sooo.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    dann muss er wohl seinen eltern klar machen, dass er (anscheinend ohne deren wissen) geschwänzt hat. Spätestens wenn der Bescheid vom Amt kommt, wissen sie es sowieso.

    Kommentar von GbThreepwood GbThreepwoodGbThreepwood

    aber vom amt bescheid bekommen kann er ja auch erst wenn er von denen direkt erwischt wurde beim schwänzen..

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