2

2,5 Zimmer zumutbar?

Frage von Mirisma Mirisma

Wir sind Hartz IV Empfänger und leben mit 3 Personen in einer 2,5 Zimmer Wohnung (58qm).Im Jan. erwarten wir unser zweites Kind und möchten aus Platzmangel umziehen. Meine Tochter hat das Schlafzimmer als Kinderzimmer und mein Lebensgefährte und ich schlafen im Wohnzimmer. Dazu kommt noch, das regelmäßig der Sohn meines Lebensgefährten (13) bei uns schläft. Ich hab keine Ahnung wo ich noch ein Kinderbett, Wickelkommode usw. hinstellen soll. Habe bei der Arge einen Umzug beantragt und die wollen mir die neue Wohnung nicht genehmigen, obwohl sie von der Größe und von den Kosten angemessen ist. Bin mit meinen Nerven am Ende und möchte gern wissen, ob die das mit uns machen können. Danke für eure Antworten.....

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Grundsätzlich ist es so, daß Kindern erst mit Erreichen der Schulreife ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen muß. Deshalb können 2,5 Zimmer durchaus noch angemessen sein. Daß es noch ein Kind gibt, das zu Besuch kommt, spielt bei der Wohnraumgröße keine Rolle.

    Mit Geburt des zweiten Kindes sollte es sich aber tatsächlich schon allein wegen der Möbel begründen lassen, daß ein Wohnungswechsel notwendig ist. Das wird aber frühestens im November möglich sein.

    Du hast die Möglichkeit, zunächst einen schriftlichen Ablehnungsbescheid von der ARGE bezüglich des Wohnungswechsels zu verlangen. Es ist auch sinnvoller, zunächst die generelle Zustimmung für einen Wohnungswechsel zu beantragen. Wenn Du einen Ablehnungsbescheid hast, kannst Du bei Deinem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und dann einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Das ist für Dich dann kostenfrei.

    Kommentar von Mirisma Mirisma

    danke...

    Kommentar von finchen012 finchen012finchen012

    das ist eine tolle antwort ..endlich jemand der hilft von mir DH

  • 8
    Antwort von finchen012 finchen012

    lege einspruch ein..lass dich nicht abwimmeln... ..das ist wirklich zu eng

    Kommentar von mcmel4031 mcmel4031mcmel4031

    genau!

    Kommentar von Lotta1 Lotta1Lotta1

    dh

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    auch von mir ein DH

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    einem Harz4-Empfänger - und hier ist es sogar eine gesamte Familie mit Nachwuchs steht eine gewisse wohnungsgröße zu einem angemessenen Mietzins zu. Wenn sie für das selbe Geld eine größere Wohnung bekommen ist das auch ok- aber ohne Umzugsantrag geht gar nix

  • 7
    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    wende dich an den Berater - und beantrage den Wohnungswechsel Gemäß Sozialgesetz steht einer Familie eine gewisse Wohnungsgröße zu. Allerdings sollte dann Euer Augenmerk bei der Beantragung und Wohnungssuche evtl. auch gleich darauf liegen,dass evtl. eine PErson aussicht auf eine Beschäftigung hat, was in der REgel wohlwollend von der ARGE angesehen wird und einem Umzug eher stattgegeben wird.

    Kommentar von Lotta1 Lotta1Lotta1

    dh

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    auch von mir ein DH

  • 3
    Antwort von Sandisschwester Sandisschwester

    Nur mal ne Frage, ihr habt jetzt schon Probleme? Dann muß man sich noch n Kind anschaffen, damit die Probleme noch größer werden?????

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    so hart würd ich jetzt nicht reagieren sandissis vorallem weil du nicht weißt wann und wie sie in diese lage kamen. Ansonsten geb ich dir durchaus recht.

    Kommentar von finchen012 finchen012finchen012

    du weisst nicht wieso..!!

    Kommentar von Mirisma Mirisma

    Als ich schanger wurde, hatten wir diese Probleme noch nicht. War nicht abzusehen, das wir in so eine Situation kommen....

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    ich kann dir nur raten dass ihr den Umzug mit besseren möglichkeiten für die Arbeitssuche deines lebensgefährten begründet - du kannst ja nciht wirst ja auch die Erziehungszeit nutzen. in welcher Branche war denn dein LG tätig?

    Kommentar von Mirisma Mirisma

    Er war selbstst. Dachdecker, aber mußte sein Geschäft nach einem Unfall schließen. Noch ist er nicht arbeitsfähig, da er noch nicht wieder ganz gesund ist

  • 3
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Angemessen sind 45m² sind für eine Person, 60m² für zwei Personen. Jede weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen. das gilt jedoch nicht für Kinder im Babyalter.

    Bei 2 Erwachsenen und einer älteren Tochter wären das also 75m² (das Baby und der Sohn zählen nicht).

    Wichtiger als die Wohnungsgröße ist im Übrigen die angemessene Miethöhe.

    Wenn sich das Amt hier querstellt, ist das schlicht reine Willkür. Da hilft nur Druck machen und im Fall der Fälle einen schriftlichen Bescheid verlangen, diesem Widersprechen und gegebenenfalls vors Sozialgericht ziehen.

  • 1
    Antwort von mcmel4031 mcmel4031

    also für 1 person gilt normal 45 qm und für 2 personen 60 qm und für jede weitere person 15 qm mehr und pro person 50 € teuerer.also ich hab mit meinem ex und meinen zwillingen zusammen gewohnt und wir bekamen 375 € kalt bezahlt und dke Wohnung ist 90 qm groß.(in Saarbrücken)

    Kommentar von mcmel4031 mcmel4031mcmel4031
  • 0
    Antwort von kaiver kaiver

    nicht in ordnung meiner meinung nach

    Kommentar von juergenius juergeniusjuergenius

    Die ganzen HARTZ-Gesetze müssen weg! Menschenunwürdig, gesetzwidrig, diskriminierend...

    Benannt nach einem Verbrecher obendrein!

  • 0
    Antwort von Mirisma Mirisma

    Weil der Dachdeckerbetrieb von meinem Lebensgefährten, auf Grund eines Unfalls gerade Pleite gegangen ist und mein Lebensgefährte erstmal wieder völlig gesund werden muß, damit er wieder Arbeitsfähig ist! Ich bin schwanger und in dem Zustand stellt einen kein Mensch ein...

  • 0
    Antwort von Hergado Hergado

    Immer nur die Hand aufhalten, aber selbst nichts tun, das hamn wa gerne!!!!

    Kommentar von finchen012 finchen012finchen012

    wieso gibts du zwei mal antwort hier? was geht dich an was der fragesteller macht..unmöglich

    Kommentar von Hergado HergadoHergado

    Weil mich Leute aufregen, für die geschenktes geld immer noch zu wenig ist, und immmer mehr mehr mehr wollen!!!!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Schwätzer!

    Transferleistungen sind kein Geschenk. Der Leistungsempfänger hat darauf einen Rechtsanspruch.

    Kommentar von Mirisma Mirisma

    Echt clever gesprochen! Hoffe für Dich, das Du niemals in eine Notsituation kommst!!!

    Kommentar von Hergado HergadoHergado

    Werd ich nich, aber danke ;)

    Kommentar von Mirisma Mirisma

    dachte ich auch mal!

    Kommentar von Lotta1 Lotta1Lotta1

    dumm

  • 0
    Antwort von berny86 berny86

    Wenn euer zweites Kind auch ein Mädchen wird undder Sohn nicht bei euch als Wohnhaft gemeldet ist dann ist das Zumutbar

    Kommentar von mcmel4031 mcmel4031mcmel4031

    nee wenn die tochter zb schon 8 jahre oder so wäre,dann nicht.man kann ihr ja auch nicht zumuten mit einem säugling im zimmer zu schlafen der schreit dann dauernd und dadurch wird sie auch wach. und pro person bekommtman 50 € mehr bezahlt

    Kommentar von berny86 berny86

    Bei Bekannten war die Tochter 12 und das Amt hat gesagt 2 1/2 Zimmer reichen völlig aus. Es war ihr also (in den Augenb des Amtes) zuzumuten

    Kommentar von mcmel4031 mcmel4031mcmel4031

    dann muss man nen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.