Zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung: Was bist du denn von Beruf?
Bei den versch. Versicherern kommt es drauf an, ob sie eine konkrete oder eine abstrakte Verweisbarkeit in den allg. Vertragsbedingungen haben.
Was bedeudet eine konkrete Verweisbarkeit?
Übt der Versicherte bereits einen anderen Beruf aus, kann er (möglicherweise) hierauf konkret verwiesen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sein Gesundheitszustand den beruflichen Anforderungen für diesen Beruf entspricht und seine Lebensstellung gewahrt bleibt. Unter Lebensstellung wird nicht nur das Einkommen sondern auch das soziale Ansehen eines Berufsbildes subsummiert. Dies spielt auch in der abstrakten Verweisung eine entscheidende Rolle.
Abstrakte Verweisbarkeit:
Hier wird in erster Linie untersucht, ob nach Ausbildung und Erfahrung des Versicherten eine vergleichbare Tätigkeit ermittelt werden kann. Ist dies der Fall, kommt es darauf an, ob der Versicherte aus ärztlicher Sicht dazu überhaupt in der Lage ist diese andere Tätigkeit auszuüben. Falls ja, muss geprüft werden, ob bei Ausübung dieser neuen Tätigkeit die bisherige Lebensstellung des Versicherten gewahrt bleibt. Falls nicht, ist der Leistungsfall anzuerkennen.
ich gebe dir uneingeschränkt recht! Aber es muss nicht mal ein Unfall sein, es reicht bereits, wenn jemand seinen krankenpflegeberuf nicht mehr ausüben kann, weil er ein Rückenleiden bekommt... oder die Friseurin, die eine Allergie erleidet...usw.... Aber das mit dem Unfall ist schon ein gutes Beispiel!!