hallo, ich war wegen einer sportverletzung beim unfallchirurgen, bin gesetzlich versichert, und habe dort nach der behandlung auch krücken bekommen. nun flattert mir eine rechnung über 25 euro zuzahlung ins haus von einem lieferanten der praxis. ist das richtig/gerechtfertigt?
Antworten (3)
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Hallo,
die Zuzahlung beträgt laut Gesetz maximal 10 Euro.
Wurde gegenüber dem Lieferanten eine Vereinbarung über zusätzliche Kosten unterschrieben? Sonst ggf. bei der Krankenkasse erkundigen und nach Tipps fragen.
Eine unrechtmäßige Forderung bräuchte man nur in der berechtigten Höhe bezahlen.
Gruß
RHW
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crazykitty1990crazykitty1990
Ja, das ist die Eigenbetiligung, wenn du Medikamente brauchst, musst du ja auch was dazu zahlen.
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