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25% Entschädigung beim Rücktritt vom Vertrag. Ist es rechtens?

Frage von Vicki Vicki

Meine Eltern haben bei Wohnwelt Pallen überstürzt eine Polstergarnitur bestellt. Eine Anzahlung wurde nicht geleistet. Meine Mutter fühlte sich von Anfang an unwohl dabei, da die Garnitur 3000,-€ kostet. Meine Eltern haben jedoch kein hohes Einkommen: meine Mama hat einen 400,-€-Job und mein Vater bekommt ALG II.

Sie haben versucht, vom Vertrag zurück zu treten und man sagte ihnen, sie müssten dann 25% Zahlungsentschädigung zahlen. Das sind 750,-€!!! Es ist Wahnsinn!!! Ich frage mich, ob sie das dürfen! Bitte hilft mir, meinen Eltern zu helfen, sonst sind ruiniert!!!

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Hier gilt der rechtsphilosophische Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge müssen gehalten werden).

    Bei einem Kauf in einem Möbelhaus ist, im Gegensatz zum Versandhandels- oder Haustürkauf, kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Deshalb sprechen die Gerichte den Händlern in den meisten Fällen Schadenersatz wegen Nichtabnahme der gekauften Waren zu. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt bei Möbeln in der Regel 25% des Kaufpreises.

    Auch eine pauschalisierte Schadenersatzhöhe in den AGB führt nicht zur Unwirksamkeit. An die Stelle der unwirksamen AGB-Klausel tritt die Regelung des BGB und danach besteht wieder eine Schadenersatzpflicht.

    Ein Tipp: Bezüglich der Schadenersatzsumme eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren. Oder einen späteren Kauf in Aussicht stellen und fragen, ob die 750,-- Euro dann darauf angerechnet werden können. Achtung!!! Die Zustimmung zu einer solchen Regelung wäre nur auf Kulanz des Möbelhauses möglich.

    Kommentar von Vicki VickiVicki

    Ich habe den Vertrag gerade durchgelesen, nachdem die Eltern mir den gemailt haben. In dem ganzen Vertrag wird NUR das Rücktrittsrecht für den Verkäufer eingeräumt - NICHT für den Käufer! Die 25%-Regelung steht nur bei Annahmeverzug/Nicht-Erfüllung, wenn dem Käufer eine Erfüllungsfrist gesetzt wurde und diese verstrichen ist. Zitat drunter: "Als Schadenersatz statt der Leistung, bei Verzug des Käufers, kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, SOFERN der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden über haupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist." Des Weiteren akzeptiert der Händler selbst bei Lieferverzug keinen Rücktritt vom Vertrag, was gesetzeswidrig ist. Weiter steht: "Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer(!) zugestanden, wenn der Käufer bzgl. seiner Kreditwürdigkeit falsche Angaben gemacht hat oder wg. objektiver Zahlungsunfähigket seine Zahlungen einstellt." Die einzigste Rücktrittsmöglichkeit wird dem Käufer NUR nach erfolgloser Nachbesserung eingeräumt. Sonst nicht! Siehst Du im Text vielleicht irgenwo ein Schlupfloch? Wäre Dir sehr dankbar für Deine Antwort!

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Der Grund, warum der Käufer hier kein Rücktrittsrecht eingeräumt bekommt: Es muss es nicht bekommen. Und: So scmerzlich das ist ... Die 25 % sind noch human, andere (gerade Möbelhäuser) nehmen da 40 %.

    Kommentar von Sunny7777 Sunny7777Sunny7777

    @Vicki: Sorry für die späte Antwort. Ich musste in meiner Firma was tun und hatte keine Gelegenheit, zwischendurch mal reinzuschauen. Nun zum Vertrag.

    1. Die 25% als Schadenersatz entsprechen der laufenden Rechtsprechung in diesen Fällen. Es mag dahin gestellt sein, ob ein Schaden in dieser Höhe wirklich entstanden ist. Die 25% entsprechen in etwa der Handelsspanne.

    2. Das dem Käufer bei Lieferungsverzug kein Rücktrittsrecht zugestanden wird, mag eine überraschende und einseitig benachteiligende Regelung sein. Aber selbst wenn diese Regelung unwirksam würde, bliebe der restliche Vertrag gemäß § 306 BGB weiterhin gültig. Weiterhin ist der Punkt zwischen den Parteien ja nicht strittig.

    3. Sorry aber ich sehe keine "Lücke" um da wieder rauszukommen. Worauf sollte der Käufer denn sein Rücktrittsrecht stützen? Es war kein Haustürgeschäft und kein Fernabsatzgeschäft. Ich bin kein Rechtsanwalt und gebe hier nur meine Meinung wieder (von ein paar Semestern Jura zur Abrundung des Betriebswirts abgesehen). Ich unterrichte das Thema Zivil- und Arbeitsrecht in der Aufstiegsfortbildung und bin von daher mit dem Thema befasst. Vielleicht kommt ein Anwalt zu einem anderen Ergebnis. Jedoch kann ich mir es nicht vorstellen. Sorry.

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    Antwort von Sandmeier Sandmeier

    leider muß ich mich den anderen (juristischen) antworten voll und ganz anschließen; sorry!

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    Antwort von corvette1512 corvette1512

    Schaue nach dem Vertragsdatum, da besteht innerhalb eines Zeitraumes die Möglichkeit davon zurückzutreten. Wenn nicht, können Deine Eltern darlegen, dass sie nicht zahlungsfähig sind und unbedacht gehandelt haben. Ansonsten Anwalt einschalten. Hierfür bekommt Ihr Prozesskostenbeihilfe die dann zu beantragen wären. Viel Glück.

    Kommentar von Fenchurch FenchurchFenchurch

    Für so ein blödsinniges Handeln soll mal wieder der Steuerzahler die Kosten übernehmen?

    Kommentar von Sunny7777 Sunny7777Sunny7777

    @corvette: Und wieso wird dann ein solcher Vertrag abgeschlossen? Was soll der Anwalt bewirken (außer zusätzlichen Kosten)? Sorry aber wenn ich mir Möbel für 3000,-- Euro kaufe, dann weiß ich vorher, ob ich mir das leisten kann.

    Kommentar von corvette1512 corvette1512corvette1512

    Das stimmt schon, aber das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Habt ihr euch mal erkundigt, wofür Steuergelder verschwendet werden die schlimmer sind als das hier ? Natürlich war das doof sowas zu kaufen, auch wenn die Einsicht jetzt spät kam.

    Kommentar von Vicki VickiVicki

    Danke, corvette1512.

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    Antwort von cortijero cortijero

    Kommt darauf an, was in den Kaufbedingungen steht. Wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, wo diese Höhe der Zahlungsentschädigung steht, dann haben sie keine Chance. Immer das Kleingedruckte lesen! Und bevor man Verträge unterschreibt, sollte man sich schon im Klaren sein, wie man den Vertrag erfüllen kann. Und wie kommt man auf die Idee, ein Sofa für 3000€ zu bestellen, wenn man kein Geld hat? Wie dumm ist das denn?

    Kommentar von Vicki VickiVicki

    Das frag lieber meinen voreiligen Vater...

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    Antwort von Fenchurch Fenchurch
    1. Deine Eltern hätten sich so einen Kauf vorher überlegen müssen.
    2. Polstergarnituren kommen nicht aus dem Lager, sondern werden nach Kundenwunsch bezogen. Daher sicherlich die Kosten.
    3. Wenn sie mit 750,- Euro schon ruiniert sind, wie sollten denn die 3.000,- bezahlt werden, hä?

    Ich glaube nicht, dass deine Eltern ohne weiteres da rauskommen.

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    oh oh,ich glaube das müssen sie zahlen,ist bei autos auch so,wenn de bestellst,vielleicht kaufen die in dem Laden einfach ne andere,wenn der Verkäufer kulant ist rechnet er die 750 € an

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    Antwort von Rothammel Rothammel

    Unterschrieben ist unterschrieben.

    Kommentar von CrazyDaisy CrazyDaisyCrazyDaisy

    Ganz richtig. Auf Latein heißt das: Pacta sunt servanda. ;-)

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    Antwort von Chianti Chianti

    pacta sunt servanda .... ! die einzige möglichkeit vom vertrag zurücktreten zu können, wenn es sich um einen ratenkauf handelt und die widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist (14 tage nach vertragsschluss)

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das alte Spiel. Man sollte sich vorher mal durch lesen, was man unterschreibt. Dass dein Vater arbeitslos ist, interessiert den Verkäufer nicht die Bohne.

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    Antwort von Gonzi Gonzi

    Hat man nicht eh ein Rücktrittsrecht von Verträgen? Aber wieso haben sie den Vertrag dann überhaupt erst abgeschlossen?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Klar, wenn Wohnwelt Pallen mit den Couch-Garnituren bei euch an der Haustür erscheint und sie euch verkauft.

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