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25 Anspruch auf eigene Whg,ist das möglich ?

Frage von pusat87 pusat87

Hallo an Alle,

mein Anliegen. Und zwar werde ich im nächsten Monat 25. Dann habe ich ja das Recht auf eigene Whg. Bin Exisenzgründer und habe Zuschuss f.d.Sachmittel bekommen und erhalte weiterhin Einstiegsgeld. Bekomme momentan ergänze ALG 2. Habe mir letzte Wo eine Whg besichtigt.Die war 2 Zimmer groß.Die ist auch ab sofort benutzar wäre. In dieser Whg wollte ich ein Zimmer privat und das andere wie ein Büro gestalten, Die Mietkosten sind auch im Rahmen.Allerdings sind gewerbl. Räumlichkeiten. Die Hausverwaltung wird mir auch am Montag ein Brief mitgeben das die Whg frei ist. Würde die Arge es genemigen oder ablehnen ? Würde mich auf eure Hinweise oder Ratschläge bedanken.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Struckischreck Struckischreck

    Hallo pusat87,

    da musst du zum Wohnungs-Zuweisungs-Amt gehen und einen Antrag auf einen Wohnungs-Zuweisungs-Beschluss stellen. Nicht vergessen, die Lebensmittelkarten und Bezugskarten für Bekleidung und Schuhe gleichzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen, denn das Recht auf Nahrung und Kleidung hast du auch.

    Existenzgründer ...,Stern am Himmel der Jungunternehmer..., Mann, Mann, Mann...

    Kommentar von Milli2012 Milli2012Milli2012

    Ich fass es nicht, pusat bemerkt nicht mal die Ironie dieser Antwort.

    Kommentar von pusat87 pusat87

    er / sie soll sich freuen,damit er sein schnappel hält :)

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    Antwort von Milli2012 Milli2012

    Ich frage mich, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann sich selbständig zu machen, wenn man nicht mal seine eigene Whg. selber zahlen kann? Das ist nicht anders wie beim Haus bauen, man sollte schon ein gewisses Eigenkapital haben, wenn man sowas vor hat und es klappen soll.

    Und die Tatsache, dass du nicht mal weisst, ob sowas genehmigt werden würde, zeigt wie vorbereitet du auf deine Selbständigkeit bist, nämlich schlecht. Solche Dinge klärt man, bevor man sich selbständig macht.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn es gewerbliche Räume sind, wird das nicht genehmigt. Du brauchst einen Wohnungsmietvertrag.

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    Antwort von kaufmann1932 kaufmann1932

    Wenn Du Gewerberäume für Deine Selbstständige Tätigkeit anmietest ist das völlig OK.

    Wenn Du einen Raum als Wohnung nutzt mußt Du dir die anteiligen Mietkosten als Privatausgaben steuerlich anrechenlassen. Aber das regelt der Steuerberater im Jahresabschluss.. G.G.

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    Antwort von antola61 antola61

    Klar hast du das Recht auf 'ne eigene´Wohnung. Das hast du schon mit 18..... Normalerweise geht man einfach arbeiten und bezahlt sich solche -seine Wünsche!

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Dann habe ich ja das Recht auf eigene Whg.

    Und wo bitte steht das?

    Und warum gibt es dann überhaupt Obdachlose?

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