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§ 24a SGB II

Frage von Shark Shark

Zusätzliche Leistung für die Schule Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat "..Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn..." Diese "erforderliche Ausstattung" ist also bisher (01.01.2005 - 31.07.2009) NICHT in der Regelleistung des SGB II enthalten, weshalb ich mir die Frage stelle, ob in Bezug auf diese Begründung betreffende Eltern einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für den Zeitraum von 01.01.2005 - 31.07.2009 stellen könnten, da sie bisher diese Kosten ja aus der Regelleistung finanzieren mussten, die daurch faktisch unterhalb des Existenzminimums lag.

Was meint ihr dazu?

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Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Rockerjoe Rockerjoe

    Ich denke mal so was nennt man Kindergeld, oder? Wenn nein wäre ich für bezahlen.

    Kommentar von Shark SharkShark

    Nein Kindergeld ist 164,-€,dass ist Schulgeld für Materialien zu besorgen

  • 0
    Antwort von erweh erweh

    Nichts!

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