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§ 24a SGB II

gefragt von SharkShark am 02.07.2009 um 11:16 Uhr

Zusätzliche Leistung für die Schule Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat "..Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn..." Diese "erforderliche Ausstattung" ist also bisher (01.01.2005 - 31.07.2009) NICHT in der Regelleistung des SGB II enthalten, weshalb ich mir die Frage stelle, ob in Bezug auf diese Begründung betreffende Eltern einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für den Zeitraum von 01.01.2005 - 31.07.2009 stellen könnten, da sie bisher diese Kosten ja aus der Regelleistung finanzieren mussten, die daurch faktisch unterhalb des Existenzminimums lag.

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Rockerjoe
beantwortet von Rockerjoe am 4. Juli 2009 00:46
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Hilfreichste Antwort

Ich denke mal so was nennt man Kindergeld, oder? Wenn nein wäre ich für bezahlen.

Kommentar von 8b9d5abd9f9b3fbb16864ce5aac02635smallShark am 4. Juli 2009 15:02

Nein Kindergeld ist 164,-€,dass ist Schulgeld für Materialien zu besorgen


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erweh
beantwortet von erweh am 2. Juli 2009 15:42
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