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24 und 31.12. zieht mein chef vollen urlaub ab,ist das rechten?

gefragt von tobi2000tobi2000 am 03.12.2008 um 19:12 Uhr

24.12. und 31.12. volle urlaubs tage ab... meine früher chef hat mir nur halbe tage abgezogen... ist das rechten???

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arbeit x 14.411 urlaub x 9.095

anonym
beantwortet von Lissa am 3. Dezember 2008 19:14
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Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.

Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.

Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)

Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.

--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94

--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94

Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 3. Dezember 2008 19:15

DH, warst schneller


anonym
beantwortet von conni71 am 3. Dezember 2008 19:13
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Nein, ist für beide zusammen 1 Tag, jeweils nen halber

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 3. Dezember 2008 19:14

so kenne ich auch...

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 3. Dezember 2008 19:14

im öffentlichen dienst ja...aber ansonsten nein

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 3. Dezember 2008 19:15

Im öffentlichen Dienst haben wir sogar beide komplett frei :-)

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 3. Dezember 2008 19:15

techniker im werk

Kommentar von 913546f9c97acfe43116aeb0c2ec980fsmallfnmama am 3. Dezember 2008 19:17

in der pflege(bei meinem ag)wird der 24.und 31. als 1/2 at gerechnet


moon73
beantwortet von moon73 am 3. Dezember 2008 19:13
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Das ist rechtens, Sylvester und Heiligabend sind keine Feiertage.


critter
beantwortet von critter am 3. Dezember 2008 19:13
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Nein, beide Tage sind nur jeweils 1/2 Tag Urlaub.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 3. Dezember 2008 19:14

so kenne ich auch

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 3. Dezember 2008 19:14

Tremor
beantwortet von Tremor am 3. Dezember 2008 19:14
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anonym
beantwortet von Ralli006 am 3. Dezember 2008 19:23
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ja! Ist Rechtens !! Kommt auf die jeweilige Betriebsvereinbarung an. 1/2 Arbeitstag oder voller Urlaubstag !! Entweder / Oder !!


Linda51
beantwortet von Linda51 am 3. Dezember 2008 19:15
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bei mir werden auch nur jeweils ein 1/2 Tag abgezogen


Cindarella22001
beantwortet von Cindarella22001 am 3. Dezember 2008 19:14
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Zu jeden der beiden Tage eine halben Tag.


medic
beantwortet von medic am 3. Dezember 2008 19:14
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bei uns sind das halbe tage..

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 3. Dezember 2008 19:15

so kenne ich auch


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Dezember 2008 19:14
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es sind Arbeitstage...bzw. werktage


ibicks
beantwortet von ibicks am 3. Dezember 2008 19:13
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sind beides normale arbeitstage


fnmama
beantwortet von fnmama am 3. Dezember 2008 19:13
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sind normale arbeitstage


bulli66
beantwortet von bulli66 am 3. Dezember 2008 19:14
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diese beiden tage zählen als normale arbeitstage, somit sind zwei tage urlaubs abzug rechtens.


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