24.12. und 31.12. volle urlaubs tage ab... meine früher chef hat mir nur halbe tage abgezogen... ist das rechten???
Antworten (13)
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7Antwort von
LissaLissa
Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.
Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)
Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94
Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester
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4Antwort von
conni71 Nein, ist für beide zusammen 1 Tag, jeweils nen halber
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tobi2000tobi2000 so kenne ich auch...
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fnmamafnmama im öffentlichen dienst ja...aber ansonsten nein
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butz1510butz1510 Im öffentlichen Dienst haben wir sogar beide komplett frei :-)
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tobi2000tobi2000 techniker im werk
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fnmamafnmama in der pflege(bei meinem ag)wird der 24.und 31. als 1/2 at gerechnet
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3Antwort von
crittercritter
Nein, beide Tage sind nur jeweils 1/2 Tag Urlaub.
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tobi2000tobi2000 so kenne ich auch
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crittercritter So kenne ich es auch - aber:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester
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1Antwort von
Ralli006 ja! Ist Rechtens !! Kommt auf die jeweilige Betriebsvereinbarung an. 1/2 Arbeitstag oder voller Urlaubstag !! Entweder / Oder !!
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1Antwort von
medicmedic
bei uns sind das halbe tage..
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tobi2000tobi2000 so kenne ich auch
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0Antwort von
bulli66bulli66
diese beiden tage zählen als normale arbeitstage, somit sind zwei tage urlaubs abzug rechtens.
DH, warst schneller