4

24 und 31.12. zieht mein chef vollen urlaub ab,ist das rechten?

Frage von tobi2000 tobi2000

24.12. und 31.12. volle urlaubs tage ab... meine früher chef hat mir nur halbe tage abgezogen... ist das rechten???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 7
    Antwort von Lissa Lissa

    Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.

    Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.

    Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)

    Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.

    --> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94

    --> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94

    Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.

    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester

    Kommentar von Tremor TremorTremor

    DH, warst schneller

  • 4
    Antwort von conni71 conni71

    Nein, ist für beide zusammen 1 Tag, jeweils nen halber

    Kommentar von tobi2000 tobi2000tobi2000

    so kenne ich auch...

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    im öffentlichen dienst ja...aber ansonsten nein

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Im öffentlichen Dienst haben wir sogar beide komplett frei :-)

    Kommentar von tobi2000 tobi2000tobi2000

    techniker im werk

    Kommentar von fnmama fnmamafnmama

    in der pflege(bei meinem ag)wird der 24.und 31. als 1/2 at gerechnet

  • 4
    Antwort von moon73 moon73

    Das ist rechtens, Sylvester und Heiligabend sind keine Feiertage.

  • 3
    Antwort von critter critter

    Nein, beide Tage sind nur jeweils 1/2 Tag Urlaub.

    Kommentar von tobi2000 tobi2000tobi2000

    so kenne ich auch

    Kommentar von critter crittercritter

    So kenne ich es auch - aber:

    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester

  • 2
    Antwort von Tremor Tremor

    http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester

  • 1
    Antwort von Ralli006 Ralli006

    ja! Ist Rechtens !! Kommt auf die jeweilige Betriebsvereinbarung an. 1/2 Arbeitstag oder voller Urlaubstag !! Entweder / Oder !!

  • 1
    Antwort von Linda51 Linda51

    bei mir werden auch nur jeweils ein 1/2 Tag abgezogen

  • 1
    Antwort von Cindarella22001 Cindarella22001

    Zu jeden der beiden Tage eine halben Tag.

  • 1
    Antwort von medic medic

    bei uns sind das halbe tage..

    Kommentar von tobi2000 tobi2000tobi2000

    so kenne ich auch

  • 1
    Antwort von andreas48 andreas48

    es sind Arbeitstage...bzw. werktage

  • 1
    Antwort von ibicks ibicks

    sind beides normale arbeitstage

  • 1
    Antwort von fnmama fnmama

    sind normale arbeitstage

  • 0
    Antwort von bulli66 bulli66

    diese beiden tage zählen als normale arbeitstage, somit sind zwei tage urlaubs abzug rechtens.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.