tobi2000 am 03.12.2008 um 19:12 Uhr
24.12. und 31.12. volle urlaubs tage ab... meine früher chef hat mir nur halbe tage abgezogen... ist das rechten???
Das Gesetz betrachtet den 24.12. (Heiligabend) und den 31.12. (Silvester) als gewöhnliche Arbeitstage.
Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Arbeitnehmer auch an diesen Tagen wie gewöhnlich arbeitet. Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen Urlaub nehmen, so kann der Arbeitgeber hierfür jeweils einen ganzen Urlaubstag anrechnen.
Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden. (vgl. z.B. § 3 des MTV Banken)
Anders kann es auch sein, wenn in dem Betrieb über einen längeren Zeitraum an diesen Tagen nur halbtags gearbeitet wird. Hieraus kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kommt jedoch auf den Einzelfall an.
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.01.94
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.94
Außerdem: Bekommen die Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, 1/2 Tag frei (ohne Anrechnung auf den Urlaub), so kann der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an diesen Tagen nicht arbeiten, auch nur 1/2 Urlaubstag anrechnen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer gleich zu behandeln. Aber: beruht die 1/2tägige Freistellung auf einem Tarifvertrag, so gilt dies nur für diejenigen Arbeitnehmer, für die auch der Tarifvertrag gilt.
Nein, ist für beide zusammen 1 Tag, jeweils nen halber

Das ist rechtens, Sylvester und Heiligabend sind keine Feiertage.

Nein, beide Tage sind nur jeweils 1/2 Tag Urlaub.
ja! Ist Rechtens !! Kommt auf die jeweilige Betriebsvereinbarung an. 1/2 Arbeitstag oder voller Urlaubstag !! Entweder / Oder !!

bei mir werden auch nur jeweils ein 1/2 Tag abgezogen

bei uns sind das halbe tage..
tobi2000 am 3. Dezember 2008 19:15 so kenne ich auch

diese beiden tage zählen als normale arbeitstage, somit sind zwei tage urlaubs abzug rechtens.
DH, warst schneller