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23Jahre Ausbildung.. bekommt man Kindergeld??

Frage von alnkc alnkc

hallo,

meine frage wäre, ob man als 23Jähriger Kindergeld beantragen kann, wenn man eine Ausbildung anfangen möchte, aber nicht mehr zuhause lebt? Es wäre die erste Ausbildung. Oder muss man vielleicht etwas anderes beantragen?

schonmal danke im Voraus für eure Antworten.

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Antworten (8)

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    Antwort von baertgang baertgang

    Du bzw. deine Eltern bekommst bis mitte 20 Kindergeld wenn du keine abgeschlossene Ausbildung hast.

    " Bei den Anspruchsvoraussetzungen hat sich sehr viel getan, da die Einkommensgrenzen bis zum 18. Lebensjahr und auch danach bei einer beruflichen Ausbildung wegfallen. Außerdem kann Kindergeld ab 2012 nicht mehr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr sondern nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes bezogen werden."

    Weiterhin kannst du BAB beantragen > http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildungsbeihilfe/antrag-und-formu...

    hoffe ich konnte helfen, mfg.

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    Antwort von ichweisses001 ichweisses001

    Bestimmt hilft Dir das weiter, Quelle geldsparen.de

    Ab 2012 entfällt diese aufwändige Einkommensüberprüfung – es kommt dann also auf die Höhe des Einkommens der Kinder nicht mehr an. Sie dürfen nun in der Regel so viel verdienen wie sie wollen, ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern entfällt. Das gilt auch für alles, was daran hängt: höheres Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag im Öffentlichen Dienst und Riester-Renten-Zuschlag. Auch Werbungskosten müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Zu belegen sind nur noch Ausbildung, Ausbildungssuche oder Arbeitslosigkeit.

    Erstausbildung

    Wegen einer zu hohen Ausbildungsvergütung gingen bisher viele Azubis beim Kindergeld leer aus. Das traf besonders Lehrlinge im dritten Ausbildungsjahr, aber auch Auszubildende mit einem guten Zusatzjob oder Studenten. Künftig können auch deren Eltern mit Kindergeld rechnen. Bis zum 25. Geburtstag ihrer Söhne und Töchter laufen die Zahlungen an die Eltern von Schülern, Studenten und Azubis weiter.

    Zweite Ausbildung

    Auch wenn der Erst- eine Zweit-Ausbildung folgt, wird in der Regel bis 25 weiter Kindergeld gezahlt. Ausnahme: Falls die Söhne oder Töchter neben der Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dann stoppt die Familienkasse die Zahlung bei der zweiten Ausbildung.

    Ausbildungssuche

    Die gleichen Regeln gelten für diejenigen, die (noch) keine Ausbildung gefunden haben oder die nach ihrer Erstausbildung auf der Suche nach einer zweiten Ausbildung sind. Die Ausbildungssuche muss allerdings nachgewiesen werden. Studienbewerber können die Studienplatzsuche z.B. durch eine Bewerbung bei „hochschulstart.de“ belegen, Ausbildungsplatzsuchende durch die regelmäßige Meldung bei der Arbeitsagentur. Wichtig: Wer seine erste Ausbildung sucht, darf in der Suchzeit ruhig einen Vollzeitjob ausüben, ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern gefährdet wird. Wer nach der ersten Ausbildung eine Zweite sucht, für den gilt die beschriebene 20-Stunden-Regel.

    Pech für Arbeitslose

    Für Kinder ohne Job kann Kindergeld nur gezahlt werden, bis sie 21 Jahre alt sind. Die Sprösslinge dürfen dann aber allenfalls einen 400-Euro-Job ausüben. Die 20-Stunden-pro-Woche-Regel gilt in diesem Fall nicht, wie das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klarstellt. Weit günstigere Regeln gelten allerdings für Kinder, wenn sie nicht nur eine Arbeit, sondern zugleich auch eine Ausbildung suchen. Das ist in vielen Fällen ohnehin anzuraten – und zahlt sich fürs Kindergeld in jedem Fall aus. Für Ausbildungssuchende gibt es die Leistung schließlich bis 25 Jahre.

    Miet- und Kapitaleinkünfte

    Wenn Kinder aus „betuchten“ Familien höhere Kapital- oder Mieteinkünfte hatten, gab es bislang kein Kindergeld. Ab 2012 spielen auch diese Einnahmen keinerlei Rolle mehr, wenn es ums Kindergeld geht.

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Soweit ich weiß bis zum 25. Lebensjahr.

    Ich würde mal bei der Kindergeldstelle nachfragen.

    Du kannst eventeuell BAB und Wohngeld beantragen.

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    Antwort von BoeserEngel BoeserEngel

    Erkundige dich mal nach Bafög für Azubis. heißt Berufsausbildungsbehilfe (oder so ähnlich)

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    Antwort von deFleescha deFleescha

    Du kannst Kindergeld beantragen (Bzw. deine Eltern müssen das machen und es dir übertragen) ... Du bekommst allerdings nur dann Kindergeld, wenn du unter dem Jahresfreibetrag von 8004,00 € brutto (2011), abzüglich Werbungskosten, bist.

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    Antwort von JustinaAlena JustinaAlena

    KIndergeld kriegt man nur bis 18, glaub ich jedenfalls

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    Kindergeld gibts bis 25 wenn man sich in Schule/Ausbildung oder Studium befindet...

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    Antwort von JanaHi JanaHi

    eigentlich schon ja...kenn jemanden da ist das so kommt halt noch auf das gehalt deiner eltern an

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    Antwort von ReneBL ReneBL

    natürlich nicht

    Kommentar von deFleescha deFleeschadeFleescha

    Das ist falsch...

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