2/3 strafe, therapie haft

4 Antworten

Kommt auf den Fall an und auf den Richter. Und aufs Bundesland. Wichtig sind gute Führung, Reue und Therapiebereitschaft. Reststrafe wird nicht erlassen sondern in Bewährung umgewandelt.

Eine Ex von mir hat als Sozialarbeiterin ehemalige Heroinsüchtige betreut, die meist auch wegen Drogenhandel und Beschaffungskriminalität verknackt waren. Die haben in der Regel nur einen minimalen Teil ihrer Strafe (halbes Jahr oder so) tatsächlich im Gefängnis verbracht, danach dann Tagesstätte, evtl betreutes Wohnen und halt Bewährung mit gewissen Auflagen wie z.B. regelmässige Urintests. Eine geschlossene Unterbringung kostet den Staat unnötig Geld und da lässt sich immer was drehen.

danke erstmal :9 das Bundesland ist Sachsen und er wurde beim Drogenhandel erwischt. gute Führung , reue und therapiebereitschaft hat er in jedem fall.. also kann ich davon ausgehen, dass er an den Wochenenden nach hause kommen darf??? :)

@ddcitygirl

Ich wohn in NRW, keine Ahnung wie die Lage in Sachsen aussieht. Wochenende sollte kein Problem darstellen und nach einiger Zeit wird das auch viel lockerer (zumindest hier). Wenn Dein Freund keinen weiteren Mist baut kann der bald ein relativ normales Leben führen und sich frei bewegen, vielleicht alle 1-2 Wochen beim Bewährungshelfer mal Hallo sagen und das wars.

@hardcode23

wann kann man damit rechnen dass es lockerer wird? kann er auch jederzeit telefonieren? Lg

Voraussetzung ist, daß es eine Drogentherapieeinrichtung ist, bei der die Strafe nach § 35 BTMG zurückgestellt werden kann. Sonst würde eine Entlassung über die Therapie nur über 2/3 gehen.

Wenns ne Zurückstellung nach § 35 BTMG ist, dann wird nach erfolgreichem Abschluß der Therapie so getan, als wenn Dein Freund 2/3 der Strafe verbüßt hätte. Und das restliche Drittel wird zur Bewährung ausgesetzt. Hat er in der JVA bereits mehr verbüßt, wird natürlich nur noch der Rest ausgesetzt, der noch nicht verbüßt wurde. Er muß nach der Therapie also nix mehr absitzen. Und er kann sich in der Tat freier bewegen und wird auch mal zum "Wochenendurlaub" ("Erprobung") nach Hause gelassen.

ok danke dir :9 wie bekomme ich raus, ob es so eine Einrichtung ist? und wann wird der erste freigang in etwa stattfinden? Handys dürfen die dann auch haben oder?

@ddcitygirl

Ob da Handys erlaubt sind, ist - soweit ich weiß - von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Wenn es um Therapie wegen illegalen Drogen geht, kannst Du davon ausgehen, daß es eine Einrichtung für nen 35er ist.

Bis man mal nen Wochenende nach Hause darf (das ist kein Freigang, das sind da ja keine Gefangenen mehr), dauert es dann mal mindestens 4 Wochen, eher 3 Monate - immerhin dauert der Spaß insgesamt 22 Wochen. Und das ist MAL ein Wochenende. Jedes Wochenende zu Hause ist er erst, wenn die Therapie vorbei ist.

Besuche in der Einrichtung sind aber deutlich öfter möglich.

können wir nicht beantworten. Am besten trennst du dich von deinem Freund, der ja schon ein schwerwiegender, gestörter Straftäter sein muß, sonst wäre er nicht zu solanger Haftstrafe verurteilt worden.

> schwerwiegender, gestörter Straftäter

Was ist das denn für ein Quatsch? Du weisst doch gar nicht was vorgefallen ist. Bei Verstössen gegen das BtMG sieht das Gesetz bis zu 5 Jahre Haft vor und wenn da kein anständiger Anwalt hilft und der Richter hardcore ist kann man auch für relativ "harmlose" Sachen wie Gras züchten empfindliche Strafen bekommen. Erst recht wenn man sich ein Bussgeld was schnell mal ein paar Tausend Euro sind nicht leisten kann.

er wurde beim Drogenhandel erwischt und der Staat sieht sowas nun mal nicht gern... danke für den tipp...aber nein danke :)

@ddcitygirl

dann muß er aber entweder schon vorbestraft gewesen sein oder extrem krimineller Großdealer gewesen sein. In jedem Fall jemand der keine Skrupel kennt und von dem man sich trennen sollte.

darüber sollte sich doch dein freund informieren, es ist doch in seinem interesse.