Hallo,
ich bin 23 geworden und hatte natürlcih sofort einen Brief von der AOK in dem steht, dass ich nichtmehr versichert bin! Ca 5 Monate vorher bin ich mit meinem Freund zusammengezogen in eine andere Stadt, er is Soldat und in die Nähe seiner Kaserne gezogen. Ich habe bereitz ein halbes Jahr vorher mit der suche in der Neuen Stadt angefangen und von einer Bekannten erfahren, dass sie Vermittlerlin für schwer vermittelbare Jugendliche ist. Nach einigen Versuchen über sie einen Job zu finden bin ich gescheitert! In der Zeit wo ich noch 22 war habe ich auf 400euro Basis in einem Tierladen für 5euro/h gearbeitet, dies musste ich kündigen weil sich der Chef an mich rangemacht hat... danach habe ich versucht als Tagesmutter zu arbeiten.. aber als ich alles mit dem Jugendamt durchgerechnet habe, hätte ich mehr Abgaben als Einkommen... als letztes habe ich als Zimmermädchen in einem 2 Sterne Hotel gearbeitet, Saisonarbeit. In der ganzen Zeit habe ich versucht mich auf meinen eigentlichen Beruf zu Bewerben, Kinderpflegerin. Was das Arbeitsamt mir vorschlägt ist ein Witz!Ich soll bis zu 50km fahren,mit dem Auto was ich mir nicht leisten kann! Und dann is es immer befristet für 2 Monate oder 400euro Basis.Als Verkäuferinhabe ich mich auch schon Beworben, weil ich bereits ein Jahr im Verkauf gearbeitet habe, aber leider nicht genug verdient habe um Unterstützung zu bekomme
Wenn das so einfach wäre,... ich bin 23 und müsste rein theoretisch bis 25 bei meinen Eltern wohnen. Ich bekomme keine Unterstützung vom Amt und dazu kommt noch das ich knapp 150euro freiwillige Versicherung zahlen müsste.. aber wovon?
warum müsstest du bis 25 bei deinen eltern wohnen? hab ich noch nie gehört. warum 150 eur freiwillige versicherung? hab ich auch noch nie gehört. du hast auf jeden fall anspruch auf alg2, wenn du nicht mehr bei deinen eltern wohnst.
Normalerweise sagt die Arge das man bis zum 25 Lebensjahr Zuhause leben muß Nur bei schwierigen sozialen Gründen ist es möglich die Arge um Unterstützung zu bitten. Mit dieser Maßnahme Ü25 werden ab Juli 2006 die Eltern gegenüber ihren erwerbslosen erwachsenen unter 25-jährigen Kindern uneingeschränkt unterhaltspflichtig gemacht, wenn sie mit diesen in einem Haushalt leben.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/sonderbehandlungu25.aspx