Ich wollte mir eine kostenlose hompages erstellen desswegen habe ich in goggle kostenlose hompage gesucht und landete bei EasyHomespace.de diese seite hörte sich toll an ich regestrierte mich. Als dann meine Eltern ( ich bin ein 14 jähriger) einen brief von dennen bekam wo eine seite rechnung 144€ euro daraufstand ging ich nochmals auf die EasyHomespace.de seite und erfuhr das das ne test hompage ist und man muss dann ne rechnung bezahlen wenn man nach der 14 tägigen kündigt. nacher habe ich auch im e-mail postfach nachgesehen ob da was ist ich kuke nie da rein weil ich nie ne e-mail erwarte da war dann die e-mail wo ich kündigen konnte aber 30 tage zu spät , müssen meine eltern zahlen?
23 EasyHomespace.de
Antworten (4)
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1Antwort von
zauberelfe79 du bist noch nicht geschäftsfähig und benötigst daher die einwilligung (vorab) oder zutsimmung deiner eltern damit du wirksam verträge abschließen kannst. solange (in deinem fall) deine eltern nicht zustimmen, ist das geschäft mit dem anbieter schwebend unwirksam. verweigern sie die nachträgliche genehmigung ist der vertrag nicht zustande gekommen. soweit die fakten. allerdings werden die nicht so ohne weiteres locker lassen (d.h. die werden nicht so schnell aufgeben). haste dich mal bei der verbraucherzentrale über die webseite etc. informiert.
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regideurregideur
Nein, Du hast einen Vertrag geschlossen zu dem Du gar nicht berechtigt warst. Der Vertrag ist nichtig. Für den Betreiber der Seite ist das schon großes Pech. Vor allem wenn er sich nicht darum kümmert wie Alt den jemand ist mit dem er Verträge schließt.
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clausrutanclausrutan
ich denke nicht, da du noch nicht voll geschäftsfähig bist.
Merke: nicht alles was bei Google vorne steht ist seriös! Gute Plätze kann man kaufen.
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b17081973b17081973
wieso deine eltern?nein du.ich denke mit 14 kann man auch lesen.auch das kleingedruckte.also verzichte mal auf dein taschengeld
Kommentar von
zauberelfe79 das ist ja gerade der sinn der unterscheidung zwischen unbeschränkt geschäftsfähig, beschränkt geschäftsfähig und geschäftsunfähig. der gesetzgeber geht gerade davon aus, dass gewisse altersklassen den durchblick haben, nur teils den durchblick haben oder eben in der regel noch gar keinen durchblick haben.
Joh, das wäre meine Antwort gewesen ;o) DH