Hi!
Nach ewiger Googelei, bin ich noch verwirrter als vorher...ich konnte zur Beantwortung meiner Frage leider keine wirklich hilfreichen Infos finden.
Da ich familienversichert bin habe ich nach der Geburt meines Kindes einmalig 210,- Mutterschaftsgeld erhalten. Den Sockelbetrag von 300,- des Elterngeldes bekomme ich auch.
Am Samstag flatterte ein Brief von der ArGe ins Haus, ich solle die 210,- Mutterschaftsgeld doch bitte wieder rausrücken, da zu Unrecht erhalten etc.
Große Fragezeichen tun sich auf und der Verdacht, dass es so doch nicht sein kann.
Nach meiner Googelsafari habe ich folgende Infos:
- Mutterschaftsgeld ist bis zur Höhe des Elterngeldes anrechnungsfrei (?)
- Das reduzierte Mutterschaftsgeld von 210,- ist nicht anzurechnen, da es den ausfallenden Lohn nicht ersetzen kann (?)
- Das Mutterschaftsgeld, das nach der Geburt gezahlt wird, gilt als priviligiertes Einkommen und ist deswegen anrechnungsfrei (?) -Diese Leistungen sind bis zu einem Gesamtbetrag von 300,- monatlich anrechnungsfrei (?)
ahhh...was nu'??
Ausserdem ist das MuSchaftsgeld v. 210,- für die gesamte Schutzfrist ( also 14 Wochen ) hm...210,- geteilt durch 14.... sind 15 Euronen pro Woche....also müssten die 15,- pro Woche für die Schutzfrist nach der Geburt,also 8 Wochen, anrechnungsfrei sein? Die ArGe kann doch nicht die gesamten 210,- Euro anrechnen??
Nee, irrtümlich habe ich es nicht bekommen! Da ich wie gesagt familienversihcert bin und geringfügig beschäftigt war, das stimmt schon alles. Ausbezahlt wurde es mir von der Bundesversicherungsanstalt.
Das ist richtig. Ich vermute allerdings, dass Dir als Empfängerin von Leistungen aus ALG II das Mutterschaftsgeld auf das Einkommen angerechnet wird; das ist nach § 11 Abs. 3 SGB II auch richtig so. Allerdings darf es nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.
Hm... verteilen sich die 210,- auf die gesamte Schutzfrist, oder werden sie in dem Monat angerechnet, indem ich sie bekommen habe??
Eine Sache finde ich halt noch recht merkwürdig:
Als ich noch nen Minijob hatte, habe ich auch schon ALG2 bezogen, allerdings habe ich immer nur 100-200 Euro im Monat verdient. 100€ sind ja der Freibetrag. Wieso sollte das bei den 210,- plötzlich anders sein?? Immerhin ist das eine Lohnersatzleistung, oder etwa nicht? Also müsste ich dann doch nur 110,- zurückzahlen??
Irrtum: AFAIK ist bei ALG II das Mutterschaftsgeld ganz normales Einkommen, das bei der Berechnung zu 100% eingerechnet wird.