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210,- Mutterschaftsgeld, 300,- Elterngeld + ALG2...jeder sagt was anderes!

Frage von Alighnt Alighnt

Hi!

Nach ewiger Googelei, bin ich noch verwirrter als vorher...ich konnte zur Beantwortung meiner Frage leider keine wirklich hilfreichen Infos finden.

Da ich familienversichert bin habe ich nach der Geburt meines Kindes einmalig 210,- Mutterschaftsgeld erhalten. Den Sockelbetrag von 300,- des Elterngeldes bekomme ich auch.

Am Samstag flatterte ein Brief von der ArGe ins Haus, ich solle die 210,- Mutterschaftsgeld doch bitte wieder rausrücken, da zu Unrecht erhalten etc.

Große Fragezeichen tun sich auf und der Verdacht, dass es so doch nicht sein kann.

Nach meiner Googelsafari habe ich folgende Infos:

  • Mutterschaftsgeld ist bis zur Höhe des Elterngeldes anrechnungsfrei (?)
  • Das reduzierte Mutterschaftsgeld von 210,- ist nicht anzurechnen, da es den ausfallenden Lohn nicht ersetzen kann (?)
  • Das Mutterschaftsgeld, das nach der Geburt gezahlt wird, gilt als priviligiertes Einkommen und ist deswegen anrechnungsfrei (?) -Diese Leistungen sind bis zu einem Gesamtbetrag von 300,- monatlich anrechnungsfrei (?)

ahhh...was nu'??

Ausserdem ist das MuSchaftsgeld v. 210,- für die gesamte Schutzfrist ( also 14 Wochen ) hm...210,- geteilt durch 14.... sind 15 Euronen pro Woche....also müssten die 15,- pro Woche für die Schutzfrist nach der Geburt,also 8 Wochen, anrechnungsfrei sein? Die ArGe kann doch nicht die gesamten 210,- Euro anrechnen??

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Antworten (7)

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Ich habe den leisen Verdacht, dass das Problem wo ganz anders liegt. Wer hat Dir denn das Mutterschaftsgeld ausbezahlt? Denn beim MuSchG gibt es unterschiedliche Leistungsträger, je nach Versicherungsart und Beschäftigungsverhältnis. Und Bezieher von ALG II haben definitiv keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die KK, das ist per Gesetz ausgeschlossen. Daher vermute ich, dass die KK irrtümlich die € 210.-- überwiesen hat, und die ARGE dies bei der routinemäßigen Überprüfung festgestellt hat. Beziehst Du evtl. unterstützend ALG II?

    Kommentar von Alighnt Alighnt

    Nee, irrtümlich habe ich es nicht bekommen! Da ich wie gesagt familienversihcert bin und geringfügig beschäftigt war, das stimmt schon alles. Ausbezahlt wurde es mir von der Bundesversicherungsanstalt.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Das ist richtig. Ich vermute allerdings, dass Dir als Empfängerin von Leistungen aus ALG II das Mutterschaftsgeld auf das Einkommen angerechnet wird; das ist nach § 11 Abs. 3 SGB II auch richtig so. Allerdings darf es nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.

    Kommentar von Alighnt Alighnt

    Hm... verteilen sich die 210,- auf die gesamte Schutzfrist, oder werden sie in dem Monat angerechnet, indem ich sie bekommen habe??

    Eine Sache finde ich halt noch recht merkwürdig:

    Als ich noch nen Minijob hatte, habe ich auch schon ALG2 bezogen, allerdings habe ich immer nur 100-200 Euro im Monat verdient. 100€ sind ja der Freibetrag. Wieso sollte das bei den 210,- plötzlich anders sein?? Immerhin ist das eine Lohnersatzleistung, oder etwa nicht? Also müsste ich dann doch nur 110,- zurückzahlen??

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Irrtum: AFAIK ist bei ALG II das Mutterschaftsgeld ganz normales Einkommen, das bei der Berechnung zu 100% eingerechnet wird.

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    Antwort von moon73 moon73

    Wird das Mutterschaftsgeld mit angerechnet? Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss wird taggenau auf den mit der Geburt des Kindes entstehenden Anspruch auf Elterngeld angerechnet, soweit sich die Anspruchszeiträume überschneiden. Das für die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt auf insgesamt maximal 210 Euro begrenzte Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes kann wegfallendes Erwerbseinkommen nicht ausgleichen und wird deshalb nicht angerechnet.

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198b90edc102.php

    Kommentar von Alighnt Alighnt

    Ahhh, danke schön!

    Aber wie ist das gemeint ( sorry, wenn das jetzt blöd kommt )

    werden die 210,- nicht auf das Elterngeld angerechnet oder meint der Artikel, dass es nicht auf ALG2 angerechnet wird??

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Jetzt bin ich etwas verwirrt ;-) Gehe davon aus, dass beides gemeint ist, aber am besten fragst du dort mal direkt nach?

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    Antwort von ricardaschultz ricardaschultz

    Hallo! Ich habe zur Zeit genau dasselbe Problem. Ich soll auch das volle Mutterschaftsgeld, welches ich nach der Entbindung erhalten habe, zurückzahlen. Aber ich hatte mich im Vorfeld bei der ArGe erkundigt und da wurde mir bestätigt, dass Mutterschaftsgeld nach der Entbindung bis zu einer Höhe von 300 EUR/Monat anrechnungsfrei ist, so wie das Elterngeld. Und jetzt aufeinmal möchte die ArGe aber doch alles zurück. 3 Mitarbeiter sagen mir jetzt aufeinmal was völlig verschiedenes. Ich bin, genauso wie du, jetzt völlig verwirrt!!! Aber wir, also mein Mann und ich, werden einen Anwalt zu Rate ziehen. Das kann ja nicht sein, dass die ArGe nicht richtig bescheid weiß und einfach alles zurückfordert. Versuche es doch auch mit einem Anwalt. Und keine Angst vor Kosten....Prozesskostenbeihilfe, du zahlst keinen cent... LG Ricarda

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    Antwort von malli malli

    wenn du mutterschaftsgeld und elterngeld zur gleichen zeit bekommst! wird das mutterschaftsgeld beim ALG2 kommplett angerechnet!der anrechnungsfreibetrag vom mutterschaftsgeld gild nur wenn du in der zeit kein elterngeld bekommst! lg malli

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    Antwort von Valandia Valandia

    Reale auskünfte wirst du hier finden www.bmas.de bundesministerium für arbeit und soziales

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    Antwort von Alighnt Alighnt

    Ja, ich war geringfügig beschäftigt...

    Dieses reduzierte Mutterschaftsgeld von einmalig 210,- wird auf das Elterngeld nicht angerechnet.Das ist so ziemlich das Einzigste, was ich 100%ig weiß.

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    Antwort von Shaper4u Shaper4u

    Warst du denn vor der Geburt ( alo in der Schwangerschaft) arbeiten ?? Mutterschaftsgeld wird doch nach meinem Wissen nur bei der Berechnung vom Elterngld angerechnet ....

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