Mein Halbbruder, der seit 5 Monaten in Deutschland lebt und hier seinen Wohnort hat, wurde mit dem Auto von meiner Mutter mit 21 kmh zu schnell geblitzt. Natürlich kommen 80 Euro + Verwaltungsgebühren als Strafe und 1 Punkt. Er ist 19, in Russland gibt es aber keine Probezeit beim Führerschein. Was hätte dies für Konsequenzen bezüglich seines Führerscheins?
21 km/h zu schnell, 3 Jahre gültiger russischer Führerschein, wohnhaft in Deutschland! Konsequenzen?
Antworten (2)
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Die "Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr" wurde aufgehoben und durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ersetzt.
Dort heißt es zum Thema ausländische Fahrerlaubnisse (§ 29 FeV):
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§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
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Eine Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU-Staat gilt also grundsätzlich nur für sechs Monate (und nicht etwa für drei Jahre), wenn deren Inhaber einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet.
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Danach muss sie umgeschrieben werden. Dabei wird eine Probezeit festgesetzt. Der Zeitraum seit dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis wird auf die Probezeit angerechnet - ausgenommen die Zeit, in der der Inhaber im Inland nicht zur Nutzung seiner Fahrerlaubnis berechtigt war, etwa weil er die 6-Monatsfrist überschritten hatte.
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Bei einer Ornungswidrigkeit wird der Inhaber einr ausländischen Fahrerlabnis nicht anders behandelt als der Inhaber einer inländischen Fahrerlaubnis.
Eine Geschiwndigkeitsüberschrieitung ist allerdings keine Straftat, infolgedessen wird keine Geldstrafe sondern ein Bußgeld verhängt.
Fällige Probezeitmaßnahmen werden ergriffen, sobald die ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben wird und sich dabei ergibt, dass zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit noch eine Probezeit bestanden hat.
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DogtrainerK9DogtrainerK9
Der russ. FS ist nach 6 Monaten in Deutschland umschreiben zu lassen, da er hier einen festen Wohnsitz hat. Also, ist er erst vor 4 Moanten hergezogen und Montag geht es zur Führerscheinstelle zum Umschrieben.
Sonst: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nachzulsesen in der Internationalen VO zum Fahrerlaubnisrecht
Aber eigentlich könnte er 6 Monate fahren oder nicht
? Er selber sagt, dass sein Führerschein hier angeblich 3 Jahre gültig sein soll. Aber nehmen wir an, er ist berechtigt zum Fahren, womit müsste er strafrechtlich rechnen? Nur die Geldstrafe?