Wenn es ein regulärer Angestelltenvertrag mit einer vereinbarten Stundenzahl ist, ist es das Problem des Arbeitgebers wie er diese Zeit seine Angestellten sinnvoll nutzen läßt; bezahlen muss er sie.
Aber bei geringfügig Beschäftigten wird oft eine Klausel in den Vertrag eingebaut, dass es eine "maximale" Stundenzahl ist; oder das nur die "tatsächlich geleisteten" Stunden bezahlt werden.
Ein seriöser Betrieb nutzt so etwas um Arbeitsleistung kurzfristig z.B. von einer Woche auf die nächste verlagern zu können. Bei langfristigen Ausfällen an Auftragslage sollte Kurzarbeit angemeldet werden, da man bei einem Arbeitsvertrag davon ausgehen kann, dass die vereinbarte Stundenzahl mittelfrsitig auch der Realität entspricht.
Im Zweifel eine neue Stelle suchen, wo die Arbeitszeiten besser geregelt sind.
''Es werden nur die Stunden bezahlt, die definitiv gearbeitet wurden.''
Stimmt so nicht. -> http://kURL.de/annahme