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20Std Vertrag aber meist weniger??? Bekommt man trotzdem 20 bezahlt?

Frage von Brina1184 Brina1184

Hallo

meine Freundin hat auf der Arbeit einen 20 Std / Woche Vertrag. Aber seit Wochen hat sie nur mal 18 Std oder sogar nur 13 Std wegen Umsatz Rückgang.

Bei Krankenschein oder Urlaub bekommt sie auch nur die 20Std bezahlt. Ist es da nicht rechtens gesehen so das sie bei z.b. nur 13 Std auch die 20 Std bezahlt bekommen müsste?

lg

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Antworten (9)

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    Antwort von nobswolf nobswolf

    Wenn es ein regulärer Angestelltenvertrag mit einer vereinbarten Stundenzahl ist, ist es das Problem des Arbeitgebers wie er diese Zeit seine Angestellten sinnvoll nutzen läßt; bezahlen muss er sie.

    Aber bei geringfügig Beschäftigten wird oft eine Klausel in den Vertrag eingebaut, dass es eine "maximale" Stundenzahl ist; oder das nur die "tatsächlich geleisteten" Stunden bezahlt werden.

    Ein seriöser Betrieb nutzt so etwas um Arbeitsleistung kurzfristig z.B. von einer Woche auf die nächste verlagern zu können. Bei langfristigen Ausfällen an Auftragslage sollte Kurzarbeit angemeldet werden, da man bei einem Arbeitsvertrag davon ausgehen kann, dass die vereinbarte Stundenzahl mittelfrsitig auch der Realität entspricht.

    Im Zweifel eine neue Stelle suchen, wo die Arbeitszeiten besser geregelt sind.

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn im Arbeitsvertrag 20 Stunden vereinbart sind,hat der Arbeitgeber auch 20 Stunden zu zahlen.

    Es ist das Problem des Arbeitgebers,wenn er den Arbeitnehmer nicht über die vollen 20 Std. beschäftigen kann.

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    wenn sie im vertrag stehen hat das sie nach gearbeiten stunden bezahlt wird dann nicht und wenn kurzarbeit ist dann auch nicht

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    Antwort von Figther Figther

    Es werden nur die Stunden bezahlt, die definitiv gearbeitet wurden. Wenn sie z.B. Überstunden machen würde, würden die ja auch entweder bezahlt werden, oder mit freizeit vergütet werden. Arbeitet sie nur 18 statt 20 Stunden, bekommt sie auch nur 18 Stunden bezahlt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Es werden nur die Stunden bezahlt, die definitiv gearbeitet wurden.''

    Stimmt so nicht. -> http://kURL.de/annahme

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Bekommt man trotzdem 20 bezahlt?''

    Ja.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Und hier http://kURL.de/annahme eine Erklärung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dazu.

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    Antwort von Sieslack Sieslack

    Steht meistens im Vertrag. fix oder variabel.

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    Antwort von Grashuepperl Grashuepperl

    kommt drauf an, wie das vertraglich geregelt ist. Entweder sie bekommt die 20 Stunden bezahlt, rutscht aber mit ihrer Zeit ins Minus, sodass sie die fehlenden Stunden irgendwann unentgeldlich nacharbeiten muss, oder sie bekommt halt nur die geleistete Zeit ausbezahlt. Dass sie die 7 Stunde einfach geschenkt bekommt glaube ich nicht!

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nein, warum denn? Wenn der Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat, dann bekommt sie einen Teil ausgeglichen. Ansonsten ist es per Gesetz geregelt, dass für Urlaub und Krankheit gezahlt werden muss.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Nein, warum denn?''

    Darum -> http://kURL.de/annahme

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    Antwort von kandana kandana

    Das hängt nun davon ab, was im Arbeitsvertrag steht.

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