Hallo,
ich habe als 20h Mitarbeiter regelmässig im Monat mehr Stunden gemacht, in der Regel 30-40h. Steht mir nun auch ein höherer Urlaubsanspruch zu, bzw. wie lautet die Formel dazu?
Gruss,
Flitzepiepe
Hallo,
ich habe als 20h Mitarbeiter regelmässig im Monat mehr Stunden gemacht, in der Regel 30-40h. Steht mir nun auch ein höherer Urlaubsanspruch zu, bzw. wie lautet die Formel dazu?
Gruss,
Flitzepiepe
Der Urlaubsanspruch hat überhaupt nichts mit der Anzahl der gearbeiteten Stunden zu tun.
Egal ob Vollzeit, Teilzeit, stundenweise Aushilfe, mit Überstunden, ohne Überstunden... der Urlaubsanspruch ist immer der selbe!
Nein, die steht nicht mehr Urlaub zu.
Evtl, kannst du deine Überstunden abfeiern.
Überstunden zählen aber meiner Meinung nach nur, wenn sie angeordnet wurden, sonst ist es wahrscheinlich nur freiwillige Mehrarbeit.
Überstunden immer aufschreiben und von einem Mitarbeiter bzw. dem Chef gegenzeichnen lassen... dann hast Du entweder den Anspruch auf frei oder Bezahlung, das kommt drauf an,was mit dem Chef abgemacht ist.
Dir stehen als Teilzeitkraft genauso viel Urlaub zu wie eine Vollzeitkraft.
Durch Überstunden gewinnst du keinen Urlaubsanspruch, aber für die Überstunden kannst du Freizeitausgleich bekommen.
da musst du wohl mal mit der Personalabteilung deiner Fa. reden, denn oftmals gibt es eine Grenze für Urlaubsansprüche aus Überstunden und bei manchen Betrieben kann man auch keine Ansprüche geltend machen.
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