Hallo,
ich habe im Jahre 2009 5 Monate gearbeitet und es kamen so ca. 800 Euro an Lohnsteuer zusammen, die abgeführt worden. Ich musste mit dem eigenen Pkw eine Strecke von 30km fahren. Nun war ich im Jahre 2010 aber Hartz IV Aufstocker. Hätte ich 2010 die Steuererklärung abgegeben, hätte ich vermutlich nichts von der Rückerstattung. Jetzt habe ich wieder einen anständigen Vollzeitjob und möchte die Steuererklärung für 2009 abgeben.
Meine Frage nun, darf ich noch was erwarten, wenn ich die Steuererklärung von 2009 dieses Jahr abgebe (eine Abgabeaufforderung habe ich nie erhalten)?
Gruß, SchnappSchuss
2009 habe ich keine ALG II Leistungen erhalten, nur im Jahre 2010 und das aufstockend. Nun im 2011 erhalte ich keine Leistungen von der ARGE. Wenn man eine Abgabe bis 2013 hat, warum steht im Internet, das man bis Ende Mai des Folgejahres Zeit hat? Ist diese Frist nur für Leute gedacht, die eine Steuererklärung abgeben "müssen"? Danke..
Du bist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn Du außer Lohneinkünften Einkünfte oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro hast. Dann ist die Steuererklärung innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben.
Wenn Du da nicht drunter fällst, bist Du nicht verpflichtet eine abzugeben. Um aber einen Antrag auf Veranlagung zu stellen (so ist der Fachausdruck) hast Du vier Jahre Zeit.
Die Frage ist jetzt halt, von was Du die anderen sieben Monate gelebt hast. ALG I ist eine Lohnersatzleistung, ALG II nicht.
Ich war im Jahre 2009 Student und habe 5 Monate Vollzeit gearbeitet. Die restlichen 7 Monate war ich in Elternzeit (bekam nur Elterngeld) kein ALG II. Meine Frau bekam aber ALG II, da ja das Einkommen nicht ausgereicht hat. Außerdem hatte ich kein Anspruch auf ALG I oder ALGII da ich Student war.
Ich habs falsch geschrieben. Bis Ende Juli 2009 war ich Student und habe ab August Vollzeit gearbeitet.