Einer Freundin die 17 ist, ist es jetzt schon mehrmals, auch in Discountern wie Kaisers oder Lidl passiert, dass sie obwohl sie sich als 17 Jahre alt ausweisen konnte, sie mit der Bergründung: Bier ist ab 2011 ab 18! keines bekommen hat. Ist das wahr oder hatten die Verkäufer damit unrecht?
2011 Bier in Deutschland ab 18?
Antworten (9)
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TheQ86TheQ86
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Also gibt es Bier ab 16. Aber nicht alle Verkäuferinnen wissen das.
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3Antwort von
MeandorMeandor
§ 9 Abs. I Nr. 2 JuSchG: andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16.
Wenn ihr der Laden welches verkaufen wollte, würde sie es kaufen dürfen.
Wen er es ihr nicht verkaufen will, dann gibt es halt keins.
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2Antwort von
SchlauerfuchsSchlauerfuchs
Das ist nicht richtig, denn Bier kann man ab 16 kaufen. Da im Bundesgesetzblatt nichts anders steht ist es auch 2011 noch so. Allerdings entscheidet der Verkäfer selbst an wem er die Ware abgibt, nur wenn er Bier an Personen unter 16 abgeben würde , würde er möglicherweise ein Bußgeld riskieren.
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1Antwort von
Thanatos1Thanatos1
http://www.google.de/#hl=de&q=bier+2011+ab+18&aq=f&aqi=&aql=&oq=&fp=4d9f1e7e21e257ea
Nein, da ist wohl nichts dran.
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1Antwort von
SumselbieneSumselbiene
Soweit ich das erkennen konnte, wurde das Jugendschutzgesetz nicht geändert. Also darf sie noch Bier kaufen, es sei denn, es ist mit irgendwas hochprozentigem gemischt (zb Tequilabier)
Kommentar von
SumselbieneSumselbiene -
1Antwort von
kevlorschmidikevlorschmidi
Ich sag dir ehrlich, die haben unrecht. Bier ist und bleibt ab 16. In Frankreich ist das anders, da kriegst du das Bier erst mit 18. mfg kevlorschmidi
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0Antwort von
rutkorutko
Kinder unter 14 Jahren dürfen generell keinen Alkohol trinken oder kaufen. Laut Jugendschutzgesetz ist es Jugendlichen ab 14 in Begleitung eines Personensorgeberechtigten erlaubt, gewisse alkoholische Getränke zu sich nehmen, z. B. Cidre, Wein, Sekt, Bier oder Ähnliches. Ab 16 dürfen Jugendliche diese Getränke dann auch ohne Begleitung kaufen und konsumieren, solange sie nicht erkennbar betrunken sind. Hochprozentiges ist für Kinder und Jugendliche allerdings bis zu Volljährigkeit streng verboten. Branntwein, branntweinhaltige Getränke (z. B. Alkopops, Longdrinks und Cocktails) und branntweinhaltige Lebensmittel (die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten) dürfen weder konsumiert noch gekauft werden Eine weitere Verschärfung der Jugendschutz-Bestimmungen nicht für sinnvoll und machbar halte, aber die Einhaltung der bestehenden Jugendschutz-Bestimmungen wichtig sei. In Frankreich gebe es ein geringeres Alkoholproblem unter Jugendlichen als in Deutschland, "In Frankreich betrinken sich 30 Prozent der Jugendlichen einmal pro Jahr, in Deutschland sind es 60 Prozent. In Frankreich wurde aber auch die Alkohol-Werbung stark eingeschränkt, da hinken wir hinterher."
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AronphoenixAronphoenix
Der Verkäufer hat unrecht. §9 JuSchG hat sich seit Jahren nicht geändert.
Spielt eh keine Rolle. Wenn der/die Verkäufer/in ihr das Bier nicht verkaufen will, dann hat sie Pech gehabt. Ein Anrecht auf den Kauf egal welcher Waren hat sie nicht.