Habe 2009 für den Sorgerechtsprozess gegen den Ex PKH bekommen. Nun ist mein Vater verstorben und er hatte kein Testament, ich stehe jetzt mit meinem Bruder und meiner Mutter zusammen im Grundbuch als Erbengemeinschaft. Meine Mutter bewohnt das Haus. Wir bekommen keine Zahlungen, wollen auch nichts. Meine anderen wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich nicht geändert seit 2009. Der Wert meines Anteils ist 25.000€ Nun ist meine Frage:
Muss ich nun die PKH zuück zahlen weil ich nun "Vermögen" habe?
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