Wie lange kann ein Verrechnungsscheck zur Auszahlung vorgelegt werden? Habe eben einen aus 2006 gefunden.
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taeufelchen75 Die Vorlage eines Schecks bedeutet, dass der Scheck beim bezogenen Kreditinstitut zur Zahlung eingereicht wird. In Art. 29 Scheckgesetz sind Vorlagefristen wie folgt geregelt:
* Im Inland ausgestellte Schecks: 8 Tage * Im europäischen Ausland ausgestellte Schecks: 20 Tage * Im außereuropäischen Ausland ausgestellte Schecks: 70 TageDie Vorlegefrist beginnt mit dem im Scheck genannten Ausstellungsdatum; der Ausstellungstag wird hierbei nicht mitgerechnet (Art. 56 ScheckG). Ist ein Scheck vordatiert worden, kann er auch schon vor dem Ausstellungsdatum vorgelegt werden.
Ist die Vorlagefrist abgelaufen, kann er dennoch eingelöst werden; die bezogene Bank darf aber die Einlösung verweigern.
Wurde die Vorlagefrist versäumt und wird der Scheck nicht eingelöst, verliert der Vorleger das spezielle scheckrechtliche Rückgriffsrecht. Sein Recht, die Zahlung aufgrund des der Scheckausstellung zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Jedoch ist ein Scheck immer bei Vorlage fällig.
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GBW01GBW01
Probiers einfach mal bei deiner Bank aus. Mehr als nö sagen können se nicht. Ich denke ein Scheck verliert nie seine Gültigkeit - zahlbar bei Sicht (also in dem Moment, wo du bei deiner Bank aufkreuzt.)
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Saarland60Saarland60
Artikel 29 Abs. 1 ScheckG
Ein Scheck, der in dem Land der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
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rosenstraussrosenstrauss
den kannste vergessen!!!
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GiuliaGGiuliaG warum? ich hatte ihn ja vergessen. Aber das Geld steht mir doch zu.
Kommentar von
rosenstraussrosenstrauss aber verjährt! kannst es ja versuchen
hoffe es hilft dir