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200 euro monatl.durch nachbarschaftshilfe - kann die arge mir das abziehen?

Frage von lachimera lachimera

hallo , ich habe eine komplizierte frage was das hartz4 recht angeht... eine familie in meiner nachbarschaft hat ein autistisches kind welches ich seit der geburt an schon kenne. das mädchen läßt ungerne fremde menschen zu und so schlugen die eltern mich vor um von der krankenkasse durch die nachbarschaftshilfe 200 euro monatlich zu bekommen wenn ich der familie bei der versorgung des kindes helfe. es ist eine aufwandsentschädigung und solche können nach meinem wissensstand nicht von der arge abgezogen werden oder?? also ich bekomme durch einen halbtagsjob 440 euro brutto und die miete von der arge bezahlt plus irgendwas um die 160 euro die sie mir überweisen also ich habe einen sozialversicherungspflictigen job da ich über den 400 euro brutto bin .

meine frage ist nun ob sie mir das geld abziehen dürfen wenn ich diese nachbarschaftshilfe mache oder ob es nicht-abziehbares geld ist da aufwandsentschädigung. die frau bei von der krankenkasse sagte auch dassich bis zu soundsoviel euro im jahr steuerfrei dazuverdienen darf..weiß aber nicht ob steuerfrei auch alg2-abzugfrei bedeutet... hat jemand vielleicht einen paragrafen für mich oder auch selber damit erfahrung??? wäre euch sehr dankbar

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ahnungslos0815 Ahnungslos0815

    Generell ist jedes Einkommen anzuzeigen! Bei dem von dir geschiderten Einkommen solltest du das mit deiner Arge mal klären, denn es ist kein alltäglicher Sachverhalt den du hier schilderst. Evtl. könnte dieses Einkommen geschützt sein...

    Vielleicht greift hier der § 1 Absatz 1 Nr. 4 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V):

    "Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ge-nannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen: [...] 4. nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistun-gen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung"

    Am Besten du schaust mal auf der Internetseite der Bundesagentur. Dort findest du die Bestimmungen, an die sich auch die Arge-Mitarbeiter halten müssen. Hier der Link zum fachlichen Hinweis der entsprechenden Regelung übers Einkommen (§ 11 SGB II):

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Schau auch unter Randziffer 11.112 (stehen rechts) in dem pdf. Vielleicht hilft das...

    Kommentar von lachimera lachimeralachimera

    leider geht das mit der hilfreichsten antwort grad nich werde es aber nachholen :-D genau sowas hatte ich mir erhofft :-) danke dir :-))

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    Antwort von thovos thovos

    du must jedes einkommen angeben,was du mit sicherheit auch schriftlich von der arge / jobcenter hast

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn sie das Dir so gegeben hätten ohne es an die große Glocke zuhängen - ja. Aber Du darfst soviel ich weiss nur zusätzlich 160 Euro behalten davon. Nachbarschaftshilfe hin oder her.....................ist ein Einkommen

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