hallo , ich habe eine komplizierte frage was das hartz4 recht angeht... eine familie in meiner nachbarschaft hat ein autistisches kind welches ich seit der geburt an schon kenne. das mädchen läßt ungerne fremde menschen zu und so schlugen die eltern mich vor um von der krankenkasse durch die nachbarschaftshilfe 200 euro monatlich zu bekommen wenn ich der familie bei der versorgung des kindes helfe. es ist eine aufwandsentschädigung und solche können nach meinem wissensstand nicht von der arge abgezogen werden oder?? also ich bekomme durch einen halbtagsjob 440 euro brutto und die miete von der arge bezahlt plus irgendwas um die 160 euro die sie mir überweisen also ich habe einen sozialversicherungspflictigen job da ich über den 400 euro brutto bin .
meine frage ist nun ob sie mir das geld abziehen dürfen wenn ich diese nachbarschaftshilfe mache oder ob es nicht-abziehbares geld ist da aufwandsentschädigung. die frau bei von der krankenkasse sagte auch dassich bis zu soundsoviel euro im jahr steuerfrei dazuverdienen darf..weiß aber nicht ob steuerfrei auch alg2-abzugfrei bedeutet... hat jemand vielleicht einen paragrafen für mich oder auch selber damit erfahrung??? wäre euch sehr dankbar
leider geht das mit der hilfreichsten antwort grad nich werde es aber nachholen :-D genau sowas hatte ich mir erhofft :-) danke dir :-))