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20 jahre recht auf ALG II oder Sozialgeld... wenn...?!

Frage von BocaJuniors BocaJuniors

Hallo ich bin 20 jahre alt und lebe mit meiner Alleinerziehnden Mutter die Alg II bekommt in einer Mietwohnung zusammen. Sie bekommt Kindergeld für mich und ALG II. Ich bin zurzeit arbeitslos, meine frage ist was wäre wenn meine Mutter mich von heute auf Morgen ''rauswirft'' und ich auf die schnelle keinen Job bekommen würde.. hätte ich mit 20 jahren anspruch auf Sozialgeld?

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Antworten (3)

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    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    1.) Wenn man zu Hause rausfliegt und ohne Obdach ist, erhält man zunächst eine Notunterkunft von der Gemeinde, meistens vom Ordnungsamt. Danach gibt es je nach Gemeinde und nach (Not-)Fall unterschiedliche Fördermöglichkeiten - vom Vermitteln einer eigenen Wohnung bis zur Aufnahme in eine betreute Wohngemeinschaft, z. B. für Labile, Süchtige, Behinderte usw.

    2.) Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, kann man von ihnen zumindest die Überlassung des Kindergeldes verlangen - oder dies direkt beim Amt für Kindergeld beantragen. Man kann aber auch noch mehr Unterhalt fordern - mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten; mit geringen, wenn man weder eine Ausbildung macht noch irgendwie erwerbsunfähig ist.

    3.) Erwerbsfähige Leute ab 15 erhalten kein Sozialgeld und keine Sozialhilfe, sondern ALG II. Als alleinwohnende Singles derzeit 374,- Regelbedarf im Monat plus Mehrbedarfe (für dies und das).

    Hinzu können angemessene tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung kommen - aber nur dann, wenn man schon 25 ist; oder wenn "1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann", sagt § 22 SGB II Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    Einfach zu behaupten, "Mama hat mich rausgeschmissen!", genügt den meisten JobCentern in der Regel überhaupt nicht. Etwas mehr Butter muss da schon bei die Fische.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du hättest unter den Voraussetzungen des § 7 SGB II mutmaßlich ganz normalen Alg2-Anspruch (Regelsatz + Kosten der Unterkunft), da ein Rauswurf einen Härtefall darstellt, aus dem ein unter 25-Jährige (und über 18) Anspruch auf volle Leistungen haben kann; Sozialgeld gibt es nur für unter 15-Jährige bzw. für voll Erwerbsgeminderte, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer BG leben.

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    Antwort von Saviour2012 Saviour2012

    "20 Jahre Recht auf ALG II", ich habe zuerst einen Schock bekommen, als ich das las. Klang nach "Hartz IV forever" ;)

    grundsätzlich ist es so, dass der Staat JEDEM, der finanziell hilfebedürftig ist, unter die Arme greifen muss. Aber wenn du auf die Straße landest, würden die dich erst einmal ins Frauenhaus oder in eine andere Institution schicken. Aber wenn deine Mutter dich einfach so rauswerfen würde, verlöre sie den Anspruch auf Kindergeld.

    Kommentar von BocaJuniors BocaJuniors

    Ich habe einen Job - die Frage dient nur für den fall der fälle, damit ich weiß was sein würde wenn es ''hart auf hart'' käme & ich weder einen Wohnsitz noch einen Job hätte!

    Kommentar von Saviour2012 Saviour2012Saviour2012

    wie gesagt: die ARGE versucht gerne, ihre Zuständigkeit von sich zu schieben und du müßtest ins Frauenhaus oder eine andere ambulante Stelle.

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