wieso gibt es bei allem 20% ausser auf tiernahrung?? blick ich nich... ist das nur so ein gag oder steckt was dahinter??

Liebe/r usherle,
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Praktiker führt gar keine Tiernahrung - deswegen auch keine Prozente.
gargamel111 am 20. Mai 2009 08:50 Sorry, das ist falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie wollen damit werben, DASS sie Tiernahrung haben.
Das ist ein reiner Werbegag, denn wie man sieht hat sich ja jeder diesen Spot gemerkt - und hättet ihr das wenn es den Zusatz außer auf Tiernahrung nicht gäbe? Zudem ist Tiernahrung viel leichter im Preis zu vergleichen und man kann dann den Markt sehr schnell durchschauen und feststellen, dass diese 20% bei den produkten eingepreist sind. Bei dem anderen geraffel das die dort so anbieten, ist der Vergleich immer schwieriger,da das Produkt nicht 100% identsich ist, sei es durch eine andere Verpackung, andere Packungsgröße oder ein eigenes Label.

Tiernahrung wird vom hersteller zugeliefert und der macht die Preise.

eventuell ist der Rohertrag beim Verkauf so gering, dass 20 prozent Rabatt den Erloes bereits ueberschreiten ?
Ich habe mal im Praktiker gefragt: Sie dürfen Tiernahrung über einen längeren Zeitraum nicht vergünstigt anbieten, da andere Läden, die genau das gleiche verkaufen, geschädigt werden könnten.

Die Entscheidung das mit den den Werbeslogen zu packen, war die beste Idee ever.
Daher kontaktierte ich die Praktiker-Pressestelle und sprach mit Herrn Günter. Herr Günter war sehr freundlich und gab mir eine ausführliche Antwort. Ich habe sie für euch zusammengefasst:
"Tiernahrung fällt unter ein Sortiment preisgebundener Artikel, welches die Tiernahrungsmittelindustrie vorschreibt. Zigaretten z.B. sind auch preisgebundene Artikel, für die nirgends ein Rabatt geboten werden darf. Deshalb gibt es rechtliche Probleme, die den Einschluss der Tiernahrung in den Rabatt mit sich führt. Des weiteren hat diese Werbung mittlerweile Kultcharakter erreicht, da sehr viele anrufen und fragen, warum eben kein Rabatt auf Tiernahrung besteht. Der Slogan: "20 Prozent auf alles, außer Tiernahrung" gehört zusammen und hat seinen Werbezweck also völlig erreicht. Denn wer weiß denn schon groß, daß es in einem Baumarkt Tiernahrung gibt?
Damit wären also sämtliche Spekulationen aus der Welt geschaffen.
gargamel111 am 20. Mai 2009 08:53 Und damit hat er Dich (falls das stimmt mit dem Herrn Günter) ziemlich angelogen. Und das auch noch schlecht. Tiernahrung ist überhaupt nicht preisgebunden. Lange Zeit war die offizielle Antwort, dass man bei Tiernahrung nicht so gut bevoraten kann und damit der Einkauf nicht so günstig ist. ;-)

Nach einem Urteil des OLG Saarbrücken ist der Slogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung" wettbewerbswidrig, da es sich hier um eine irreführende Werbung handelt. Eine gesetzliche Preisbindung wie etwa bei Zigaretten oder Bücher gibt es bei Tiernahrung gar nicht.
Ich zitiere hier mal aus dem Urteil:
„…Maßgeblich ist, dass beim durchschnittlichen Verbraucher aufgrund der Werbung die Erwartung geweckt wird, während der Aktionen alle in den Märkten angebotenen Produkte preisgünstiger erwerben zu können, er diese Erwartung zum Anlass nehmen kann, die Märkte aufzusuchen, um sich dort einen Überblick über die Produktpalette zu verschaffen und wegen des besonderen Angebots Käufe zu tätigen, die Erwartung dann aber hinsichtlich der T.-Artikel enttäuscht wird. Bei dieser Sachlage schiede eine Irreführung nur dann aus, wenn für den durchschnittlichen Verbraucher bei Kenntnisnahme von der Werbung ohne weiteres erkennbar wäre, dass sich die Aktion auf bestimmte Produkte nicht bezieht, etwa weil deren Angebot offensichtlich nicht zu erwarten war oder weil ein Preisnachlass wegen verbindlicher Preisvorgaben offenkundig nicht in Betracht kam. Beides ist hier hinsichtlich der in Frage stehenden T.-Artikel nicht anzunehmen. Die Produktpalette eines Bau- und Heimwerkermarktes lässt sich nicht so klar abgrenzen, dass ein Verbraucher davon ausgehen muss, dort keine T.-Artikel vorzufinden; die Werbung richtet sich auch keineswegs gezielt an Baumarktkunden, sondern eben an Kunden der Beklagten und solche Personen, die das werden wollen oder sollen; der durchschnittliche Verbraucher wird nicht sofort (fälschlich) annehmen, dass er T.-Artikel gerade bei der Beklagten auf keinen Fall kaufen kann, auch wenn ihm bekannt ist, dass es sich bei den Märkten der Beklagten eigentlich um Bau- und Heimwerkermärkte handelt.…“
Der Grund warum diese Werbung außer im OLG Bezirk Saarbrücken immer noch läuft, dürfte wohl daran liegen, dass Praktiker gar keine Tschibo Artikel mehr anbietet, oder einfach in der Tatsache, dass eines Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurden. Dieses Urteil des OLG Saarbrücken hat daher keine bundesweite Rechtsbindung.
gargamel111 am 20. Mai 2009 09:06 Interessantes Urteil, auch wenn ich nicht ganz verstehe, wer geklagt hatte und warum. Tschibo?
InfoDieter am 20. Mai 2009 09:34 Bei diesem Urteil handelt es sich um eine Verbandsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen Praktiker. Tschibo spielt insoweit eine Rolle, dass in Praktiker Märkten bestimmte Artikel über Tschibostände angeboten wurden oder noch werden (mir nicht bekannt), die von dieser Rabattaktion ausgenommen sind.
gargamel111 am 20. Mai 2009 09:42 Ok, verstehen. Wahrscheinlich wollten die über den Umweg diese unsägliche (aber erfolgreiche) Werbung angehen.

Hallo infodieter, klasse genauso verhält es sich tatsächlich! Leider ist es dazu aucjh noch so das die Marschen beim Tierfutter sehr klein sind und der Laden kaum etwas verdient. Meist nur Centbeträge. Mfg

Gerade weil es hier nicht unbedingt um eine erwartete auskunft geht, wird warhscheinlich so häufig geantwortet.
Wir haben zum, Thema Mund zu Mund Propaganda auch einen vergleichenden Artikel geschrieben und Praktiker sowie IKEA Werbung verglichen. http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/03/15/wie-sie-mund-zu-mund-propaganda-fuer-ihre-neukundengewinnung-einsetzen-koennen/
Übrigens hat da IKEA ganz klar vor Praktiker abgeschnitten.
Sollte Praktiker mal prüfen, ob es nicht doch der falsche Weg im Marketing ist.