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20% Minderung der Erwerbgfähigkeit

Frage von adamov90 adamov90

Hallo, hab als Ererbsunfähigkeitsrentner einen Arbeitsunfall und 20% Minderung der Erwerbsunfähigkeit. Welche Rechte habe ich ? Zum Beispiel darf ich Behinderungsausweiss erhalten? Kann mir jemand einen Rat geben, der vielleicht in der selben Situation ist/war?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von DerHans DerHans

    Das sind zwei verschiedene Schuhe. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du ab einem MdE Grad von 20 % eine Rente der Berufsgenossenschaft. Diese richtet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Unfall. (Beispiel 24.000 € Einkommen = Vollrente 100 % 16.000 € = 3.200 € Jahresrente bei 20 %)

    Die Erwerbsunfähigkeitsrente errechnet sich aus dem Verdienst des gesamten vorherigen Arbeitslebens.

    Der Behinderungsausweis hat wiederum ganz andere Kriterien, die erfüllt werden müssen, und mit der Rentenzahlung gar nichts zu tun.

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    Antwort von amdros amdros

    http://trimr.de/199b

    lies Dich hier schlau!

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    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Ich versteh echt gesagt deine Frage nicht. Du beziehst EU Rente und hattest jetzt eine Arbeitsunfall? Wobei denn, wenn du unfähig bist zu arbeiten? Und deine Unfähigkeit zu arbeiten ist jetzt um 20 % gemindert, sprich besser geworden? Bitte antworte so genau wie möglich, damit ich dir gut Auskunft geben kann. Mfg

    Kommentar von adamov90 adamov90

    Entschuldigen Sie bitte, offensichtlich habe ich nicht klar und deutlich meinen Gedanken aufgeschrieben. Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Ich hab Bescheid von BG über 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten. Das war Arbeitsunfall. Bis zu dem war ich ganz gesund. Ich wollte nur erfahren, ob habe ich Recht für kostenlose Benutzung öffentlichen Verkehr ?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Kostenlose Benutzung gibt es nicht. Wenn man Gehbehindert ist, kann man ein verbilligtes Jahresticket für den Öffentlichen Nahverkehr erhalten. Das kostet z.B. für ganz NRW ca 80 € im Jahr

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    Antwort von kiami kiami

    einfach einen antrag beim versorgungsamt stellen..... die fordern dann sämtliche krankenakten an. unddanach wird der gdb berechnet...ab einen gdb von 50 gibt es einen ausweis lg

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    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Einen Ausweis bekommst Du erst ab 50%. 20% bringen garnichts.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das ist Quatsch. Bei einem Arbeitsunfall bekommt ser bei 20 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) sogar eine Unfallrente.

    Mit einem Ausweis kannst du dagegen, so gut wie nichts anfangen.

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