2 x zu schnell gefahren
Hallo, heute vor einer Woche wurde ich auf der Autobahn geblitzt, ich tippe mal das ich ca. 40 km/h zu schnell war. Einen Bußgeldbescheid o.ä.habe ich bisher noch nicht erhalten. Heute wurde ich auf einer Landstrasse angehalten, statt der erlaubten 70 km/h bin ich 97 km/h gefahren (Lasermessung). Es heißt ja :
"Generell gilt,wer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ertappt wurde, fährt ab Rechtskraft der Entscheidung, die wegen des aktuellen Verstoßes ergeht, ein Jahr lang quasi auf Bewährung. Wird in dieser Zeit erneut ein Geschwindigkeitsverstoß in der Größenordnung von 26 km/h und mehr festgestellt, ist der Führerschein wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“ für einen Monat weg - auch wenn der erneute Geschwindigkeitsverstoß für sich betrachtet laut Bußgeldkatalog nicht mit einem Fahrverbot sanktioniert wird."
Habe ich eine Chance, kein Fahrverbot zu bekommen, weil heute noch keine rechtskräftige Entscheidung zum Vorfall vom vergangenen Dienstag vorliegt ?
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willkommen bei den Fussgängern, das für 3 Monate!
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Hallo fishchat, Ich war schon einmal in einer ähnlichen Situation. Bei mir war es damals so, dass das Datum des Verstoßes zählt. Das heißt, wenn du für den Vorfall letzten Dienstag bestraft wirst, wird dein Führerschein bei der von dir genannten Rechtslage vermutlich weg sein. Was ich mir aber durchaus vorstellen kann ist, dass du bei dem Vorfall von heute noch die Toleranz abgezogen bekommst, was dich unter die 26 km/h zu viel bringen würde.
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Obwohl ich finde, dass man rasern das auto wegnehmen sollte, "Ab Rechtskraft" heißt, dass die zeit erst nach der Zustellung und dem Verstreichen der Einspruchsfrist zu ticken beginnt.
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Der ist weg.
Zusatz: solltest du auf der Autobahn, also außerhalb geschlossener Ortschaften messbar mehr als 40 km/h schneller gewesen sein, gibt es sowieso ein Fahrverbot, unabhängig vom Vorverstoß und der 26 km/h- Regelung.