Hallöle
hätte mal eine Frage wie ist das denn wenn ich
Einmal 400€ Job arbeite und dann nochmal einen 400€ Job
400€ sind ja frei aber was ist dann mit den anderen 400€???
Hallöle
hätte mal eine Frage wie ist das denn wenn ich
Einmal 400€ Job arbeite und dann nochmal einen 400€ Job
400€ sind ja frei aber was ist dann mit den anderen 400€???
Theoretisch kannst Du so viele Minijobs annehmen, wie Du möchtest - Du darfst nur nicht über 400,00 € kommen (alle Jobs zusammen gerechnet!). Von 400 - 800 € spricht man von einem Niedriglohn. Dazu sagt der Gestzgeber folgendes:
Falls Ihr monatlicher Bruttoverdienst von 400,01 bis 800 Euro liegt, arbeiten Sie in einem so genannten Niedriglohn-Job. Ab dem 1. April 2003 können Sie geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihr Beitragsanteil wächst nun schrittweise von rund 4 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Bemessungsgrundlage Ihres Beitrages ist dabei nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer bestimmten Formel errechnet wird. Der Arbeitgeber zahlt allerdings stets den Beitragsanteil von ca. 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Als Arbeitnehmer können Sie selbstverständlich auch in diesem Fall Ihre Rentenbeiträge bis auf den vollen Beitrag aufstocken. Die Besteuerung erfolgt in diesem Bereich individuell. Mit der Schaffung der Gleitzone wird die so genannte Niedriglohnschwelle beseitigt, die durch das sprunghafte Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge entstand, wenn aufgrund des Überschreitens der Begrenzungen nach altem Recht aus einer geringfügigen Beschäftigung eine sozialversicherungspflichtige wurde.
Das ist allerdings nur richtig, soweit nicht eine versicherungspflichtige Beschäftigung bereits ausgeübt wird. Demnach kann zum Beispiel eine Vollzeitkraft nicht nebenbei noch zwei mal 200€ versicherungsfrei verdienen, wohl aber bei einem AG 400€.
Hoffe, das ist noch aktuell so, der Prozentsatz.
Versteuern musst du das ganze dann. Gib mal bei google Netto Gehaltsrechner ein, da wird es ziemlich genau berechnet.
Genau - ein Minijob geht. Für den anderen Job brauchst Du eine Steuerkarte, wirst sozialversichert ...
Du kannst zwei Minijobs haben, bei denen der Gesamtverdienst aber nicht über 400 Euro liegen darf.
Du brauchst dann 2 Steuerkarten.. Eine ist LSt 1 und die andere 6. Die 6 wird dann ab- und angerechnet auf dein Gesamteinkommen.. Das ist eine Milchmädchenrechnung, im Endeffekt verdienst du 800 Euro, bekommst aber nur Geld für ca. 550 Euro..
Den musst du dann versteuern bzw wird dir davon die sozialversicherung ebenfalls abgezogen
und wie viel ist das??=?
sozialversicherung abklapppern steuerlich wird dir je nach steuerklasse abgezogen ich vermute du bist steuerklasse 1 (gibt ebenfalls ne tabelle) krankenversicherung rentenversicherung pflegeversicherung kirchensteuer alles wird dir abgezogen prozentual aber wird unterschiedlich berechnet zb krankenversicherung ist der satz momentan 15,5 prozent davon zahlt arbeitgeber und arbeitnehmer die hälfte also 7,75% bei dir kommt aber noch plus 0,9 für Zahnvers. dazu usw du solltest dich da ma bei wiki erkundigen!
Also ich sage dir es lohnt sich eigentlich kaum der zweite Nebenjob da hast vielleicht 200€