1

2 wohnungen mieten

Frage von helini helini

hallo

wir sind seit langem auf der suche nach einer geeigneten wohnung jetzt haben wir eine wohnung gefunden das unseren vorstellungen entspricht aus privaten gründen möchten wir aber erst nächstes jahr dort einziehen also unsere jetzige wohnung noch nicht kündigen ist es möglich eine zweite wohnung zu mieten aber erst nächstes jahr dort einziehen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (13)

  • 2
    Antwort von Novasilver Novasilver

    Sicherlich geht das - sofern ihr es euch finanziell Leisten könnt. Die Wohnung wird dann einfach als Zweitwohnsitz gemeldet. Evtl. könnt ihr die Wohnung ja in Rücksprache mit dem Vermieter auch für diese Zeit an einen Wochenendheimfahrer etc. quasi "untervermieten", damit ihr keine so hohe finanzielle Belastung während der Übergangszeit bis ihr einziehen könnt habt. Muß in der Regel aber mit dem Vermieter abgesprochen werden!

  • 2
    Antwort von emmka emmka

    wenn der vermieter es mitmacht und ihr es bezahlen könnt...warum nicht?

  • 1
    Antwort von dirk1965 dirk1965

    Wenn Ihr 2 Mieten zahlen könnt, dann ist das kein Problem.

  • 1
    Antwort von Anjo72 Anjo72

    Klar ... solange ihr paralell für beide zahlt!

  • 1
    Antwort von Elster1 Elster1

    Natürlich, Du musst halt doppelte Miete bezahlen.

  • 0
    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Na aber! Ihr könnt so viele Wohnungen anmieten, wie ihr Lust und Laune (und vor allem das dafür nötige Geld) habt. Wer sollte da wohl in seinen Interessen gestört sein? So könnte man ja durchaus eine Wohnung schon vorab anmieten, um sie von langer Hand seinen Wünschen und Vorstellungen nach (ggf. in Abrede mit dem Vermieter/Eigentümer zu Umbauten freilch) vorzurichten. Es gibt zumnidest (bisher) keine Rechtsnorm, die dies verbietet.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Warum nicht? Wenn ihr euch das erlauben könnt.

  • 0
    Antwort von schelm1 schelm1

    Ihr könnt soviele Wohnungen anmieten, wie Euer Budjet erlaubt!

  • 0
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Solange für beide Wohnungen die Miete bezahlt wird geht dies.

    Es dürfte kaum einen Vermieter geben, der schon heute vermietet, aber keine Miete will, wenn ihr erst im kommenden Jahr einziehen wollt.

  • 0
    Antwort von helini helini

    hallo

    muss ich die wohnung als zweitwohnsitz melden? oder reicht es das ich nur miete bezahle?

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Solange da niemand wohnt, muss die nicht als Zweitwohnsitz gemeldet werden.

  • 0
    Antwort von ichhier2007 ichhier2007

    Ihr dürft auch noch 5 Wohnungen mieten wenn ihr das Geld dafür habt!

  • 0
    Antwort von drsnuggles1980 drsnuggles1980

    du kannst dir auch 10 wohnungen mieten wenn du lust und geld hast, eine muß aber beim amt immer dein "hauptwohnsitz" bleiben...

  • 0
    Antwort von Mangar Mangar

    Habt ihr nen Dukatenesel im Keller?

    Mich hat es schon immer extrem angekotzt nur 1 Miete zahlen zu müssen und ihr wollt freiwillig 2 zahlen über mehr als 6 Monate?

    oke...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Weitere Informationen

  • Immobilienscout24

    Wohnungen mieten

    In manchen Lebenssituationen wird es einfach zu eng in den eigenen 4 Wänden. Zum Beispiel wenn man beschließt zusammen zuziehen oder ein Kind dazu kommt. Dann braucht man mehr Platz!

    Spätestens dann muss man sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen. Die Zimmeranzahl aber auch der Preis sind meistens ausschalaggebend und beeinflussen die Entscheidung über Ja oder Nein maßgeblich. Doch vor allem in Großstädten ist es nicht einfach eine passende Wohnung zu finden. Praktisch wenn dann auch noch per Internet gesucht werden kann.

    wohnungen mieten

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.