Hallo!Ich hab ne frage,meine freundin hat einen wohnsitz in deutschland,will aber in diesem jahr noch zu mir in die schweiz ziehen!da sie arbeitslosengeld bezieht,hat sie angst,wenn sie jetzt bei mir den mietvertrag unterzeichnet,dass sie probleme kriegt mit dem arbeitslosenamt.Gibt es da wirklich probleme mit dem amt??
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2. wohnsitz in der schweiz!
Frage von
zeller75
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Jasmira Ja! Bevor deine Freundin den Mietvertrag unterschreibt brauch sie erst einmal eine genehmigung vom Amt. Wenn ihr zusammen zieht würde dein Einkommen (falls vorhanden) auf ihr Hart IV angerechnet werden. Ob sie generell Anspruch auf Hatz IV hat wenn sie in die Schweiz zieht ist da noch ne ganz andere frage...
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