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2 wöchige Kündigungsfrist meines WG Zimmer sittenwiedrig??

Frage von oslooslo oslooslo

ich wohne mit 3 anderen Personen in einer WG. Eine von uns ist die Hauptmieterin und wir anderen beiden ihre Untermieter.

Nun gab es Streitigkeiten und die Hauptmieterin möchte das ich ausziehe. Sie hatte damals einen Untermietervertrag (Vordruck) aufgesetzt in dem steht, wenn die Vermieterin mit in der Wohnung wohnt gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Dies ist ja der Fall und die meisten Dinge in der Wohnung gehören ihr.

Ist so eine kurze Kündigungsfrist nicht sittenwiedrig trotz Vertrag??

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Antworten (6)

  • 7
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Nein, sittenwidrig ist etwas ganz anderes und hat damit nichts zu tun.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Nenne für Deine Aussage die Quelle !!!

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Quelle: GerdaG Für meine eigenen Aussagen benötige ich keine Quelle. Ist Dir das nicht bekannt?

    Kommentar von oslooslo oslooslooslooslo

    ja ok dann war das falsch ausgedrückt.

    dann eben... ist der Vertrag rechtsgültig?

  • 2
    Antwort von Auskunft Auskunft

    Vermietet der Hauptmieter ein leer stehendes, also unmöbliertes Zimmer, gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten, wobei der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung darlegen muss.

    Stellt der Hauptmieter allerdings ein überwiegend möbliertes Zimmer zur Verfügung, können beide Seiten das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende beenden.

    Diese Regelung gilt auch, wenn Untermieter und Hauptmieter keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Entscheidend ist das möblierte oder unmöblierte Zimmer!

    (http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html)

  • 1
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Wesentlich ist, ob das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet wurde. War das Zimmer nicht möbliert, gilt die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. War das Zimmer größtenteils möbliert, sind 14 Tage Kündigungsfrist beiderseits rechtmäßig.

    Kommentar von oslooslo oslooslooslooslo

    mein zimmer war unmöbliert ich habe es selber eingerichtet. aber ich benutze ihre elektrogeräte in der küche mit.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Die Küche spielt keine Rolle. Wenn das Zimmer leer vermietet wurde, hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal was im Vertrag steht.

    Kommentar von oslooslo oslooslooslooslo

    super vielen dank!!! :-)

  • 0
    Antwort von fratic11 fratic11

    was ist, wenn ich dem untermieter ein möbiliertes zimmer gebe, dies im vertrag aber nicht festgehalten ist , er trotzdem ein möbiliertes zimmer gestellt bekommen hat?

  • 0
    Antwort von sandrine43 sandrine43

    Hmm , es ist also von vornherein so schriftlich festgehalten. Aber ich kann mir nicht vorstellen das diese Klausel gerechtfertigt ist! Ich denke sie wird unwirksam sein! Denn man kann von niemanden verlangen innerhalb 2 Wochen seine Wohnung oder auch nur Zimmer zu räumen - also gesetzlich sind ja die 3 Monate. Wenn du jemanden kennst der beim Mietverein ist lass ihn anrufen und nachfragen

  • 0
    Antwort von eskalone eskalone

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag#K.C3.BCndigungsfristen in 2wochen kann man sich ja wohl kaum was neues suchen

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