gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


2 Wochen Kündigungsfrist - Kündigung zum .......

gefragt von KinderKinder am 22.02.2009 um 17:07 Uhr

Wenn ein AN seinem AG morgen die Kündigung überreichen will und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen hat, zu welchem Datum kündigt der AN dann bzw. wann ist sein letzter Arbeitstag?

Montag, den 23.02.09 Kündigung überreichen mit einer 2 Wochen Frist zum Montag, den 09.03. oder Dienstag, den 10.03.

Stehe gerade völlig auf dem Schlauch


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kündigung (2712)
Probezeit (370)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 22. Februar 2009 17:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am 23.02. zum 08.03.2009.

Kommentar von KinderKinder am 22. Februar 2009 17:12

echt? auch wenn mich meiner lieber arbeitgeber dann nur noch 13 tage hat, also keine 2 wochen?

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 22. Februar 2009 17:16

...lt. den Fingern meiner linken Hand ergeben sich vom 23.2. bis einschließlich 8.03. beim Abzählen 14 Finger...

Kommentar von KinderKinder am 22. Februar 2009 17:21

14 finger an der linken hand? äh, da kann dann doch was nicht stimmen. ich glaube ich bin kulant und rechne mal großzügig zum 09.03. nicht das die dann einen fehler finden und mich dort behalten können.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 22. Februar 2009 17:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steht in deinem Arbeitsvertrag etwas zur Kündigung?

In der Regel gilt die Kündigung zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Kommentar von KinderKinder am 22. Februar 2009 17:22

bei probezeit steht nur 2 wochen kündigungsfrist

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 22. Februar 2009 17:43

OK,dann kannst du zum 9.03. kündigen.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.