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2 Wochen kein Tv, Telefon, Internet wegen Störung

Frage von hcmember hcmember

Hallo,

Habe von einem Kabelanbieter Telefon, Tv, und Internet aus einer Leitung. Jetzt ist direkt neben meiner Wohnung eine Baustelle, deren arbeiter das Kabel des Anbieters durchtrennt haben. Das hat sich nach ca. 1 Woche Totalausfall duch den technniker des anbieters klären lassen.

Jetzt konnte ich die Leistungen natürlich einen halben Monat nich nutzen... ich stell mich zwar nicht an, und bezahle alles trotzdem, aber mich würde interessieren ob ich dazu berechtigt wäre den monatlichen beitrag einfach zu kürzen, und an wen man ggf. scahdenersatz ansprüche geltend machen könnte.. wäre es bei dem Schadenersatz die baufirma, oder der kabelanbieter der den anspruch dann auf die baufirma weiter abwälzt?

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von Gruiten Gruiten

    Da ich selbst bei einem Telefonanbieter arbeite kann ich dir da gut Antwort geben. Ich weiß zwar nicht bei welchem Anbieter du bist aber du musst den Störungszeitraum auf jeden Fall schriftlich reklamieren und ein Gutschrift fordern. Einfach die Rechnung kürzen geht nicht. Der wird weiter angemahnt. Du musst dich an die Reklamationsfrist von 6 - 8 Wochen nach Rechnungserhalt halten (je nach Anbieter unterschiedlich) , sonst gilt die Rechnung als angenommen und es steht dir keine Gutschrift. Setzt ein Schreiben auf und fordere eine Gutschrift der Grundgebühren für den Störungszeitraum. Und bleib hartnäcking. nicht mit einer Absage abspeisen lassen - spätestens anch der 3. rekla gibts ne kulanz

    Schadenersatz wirst du wenn überhaupt, nur beim Verursacher - der Baufirma - stellen können. Der Telefonanbieter hat da nichts mit zu tun da er das nicht verschuldet hat.

  • 2
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Du hast einen Vertrag mit dem Anbieter und kannst gegenüber dem kürzen, und der muss es von der Baufirma einklagen. Mit der Baufirma hast du direkt nichts zu schaffen.

  • 1
    Antwort von swenw swenw

    bin zwar kein anwalt aber ich würde für die zeit die ich den laut vertrag bereitgestellte leistung nicht zur verfügung gestellt wurde auch nicht bezahlen. schadenersatz kannst aber auch nur dann stellen wenn du schaden genommen hast. heist wenn du zahlst und die leistung nicht in anspruch nehmen konntest wegen fremdeinwirkung wie bei dir. würde ich aber von abraten weil du dann stress ohne ende hast. der unternehmer spart eben auch wo er kann. ohne anwalt wirst du da wohl kaum was erreichen. ist das es wert?

  • 1
    Antwort von Nellina Nellina

    Der Kabelanbieter muss den Schadensverursacher regresspflichtig machen.

    Kommentar von RoadShow RoadShowRoadShow

    DH

    Kommentar von Flow73 Flow73Flow73

    @ RoadShow: nicht nur "DH" schreiben, auch machen ;)

    @ Nellina: von mir (auch) ein DH

    Kommentar von Gruiten GruitenGruiten

    Leider steht in den AGBs meist das höhere Gewalt ausgeschlossen ist. Dazu gehören auch solche "unfälle" die der Anbieter gern von sich schiebt.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    @Gruiten, das stimmt nicht. Auch mir hat die Gemeinde bei Bauarbeiten die Kabel gekappt. Ich habe bei Wind 2 Wochen abgezogen und Wind hat sich das von der Gemeinde wieder geholt.

    Kommentar von Gruiten GruitenGruiten

    dann hast du echt glück gehabt.Leider bekomm ich das jeden Tag wieder und wieder mit, wie die Schuld hin und her geschoben wird und der Kunde letztendlich da steht und sich keiner für Zuständig fühlt.

    Viel zu oft werden solche Dinge in den AGB ausgeschlossen und wenn ne Rekla kommt sind die AGBs meist das erste auf das vewiesen wird.

    Kommentar von Smash SmashSmash

    Da würde ich mir mal die Vertragsbedingungen des Anbieters ansehen. Die schliessen doch meist eine Haftung bei Fremdverschulden aus und Du hast diese AGB akzeptiert.

  • 0
    Antwort von justjenny justjenny

    soweit ich informiert bin muß der anbieter dafür sorgen das die kabel bei störungen oder schäden rep. werden.

  • 0
    Antwort von PrettyWoman2009 PrettyWoman2009

    du kannst mit deinem kabelanbieter einen kompromiss machen das du z.B nur für diesen halben Monat bezahlst. Aber berechtigt da selber etwas einzuleiten bist du nicht, es ist ja schließlich die Baufirma schuld.

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