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2 Visa-Anträge möglich?

Frage von nusilovesgizmo nusilovesgizmo

Hallo alle zusammen :)! Mein Freund hat vor ca.zwei Monaten eine Ablehnung der Deutschen Botschaft in Tunis bekommen.Momentan warten wir auf die Akteneinsicht von meinem Freund,da der Prozess vor Gericht kommen wird. Hier die Frage: Kann mein Freund während dieser Antrag in Bearbeitung ist in einem anderen europäischen Land ein Touristenvisum beantragen?Ich habe da nämlich ein wenig Bedenken,da ein Stempel der Botschaft im Pass drin ist... Bitte helft mir!!!!!!!!! Liebe Grüße, Nusi

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Antworten (2)

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    Antwort von carleone carleone

    in einem anderen europäischen Land ein Touristenvisum beantragen?

    Können kann er schon. Wird aber auch abgelehnt. Die Computer sind vernetzt und haben Zugriff auf seine Daten.

    Den Aufwand kann er sich also sparen.

    Kommentar von nusilovesgizmo nusilovesgizmo

    danke dir :) ! mein anwalt meinte nämlich zu mir,dass viele seiner Mandanten das über andere Botschaften machen,sie dann nach Deutschland einreisen und er immer währenddessen die Papiere fertig stellt... wie schaffen die anderen das?!

    Kommentar von Affia AffiaAffia

    Er kann Visa beantragen, so viele er will. Wenn aber eine Botschaft abgelehnt hat, dann werden andere das auch machen, so wie schon geschrieben.

    Wer es dennoch schafft, hat entweder großes Glück gehabt oder hat sich illegal nach Europa aufgemacht. Mag sein, dass die Behörden immer einen Schritt hinter neuen Tricks und Versuchen herhinken aber bisher haben sie so gut wie alles im Griff und kennen fast jede Möglichkeit der illegalen Einreise.

    Die Botschaften können Visa grundsätzlich ablehnen ohne Angabe von Gründen und dein Rechtsanwalt kann vorbereiten was er will, wenn die ABH und die Botschaft nicht mitspielen, dann geht das ganze vor Gericht. Es dauert lange und kostet viel Geld.

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Was fuer ein Visum wurde abgelehnt? Wenn es ein Touristenvisum war, kann es eigentlich kein Gerichtsverfahren geben, weil daruf grundsaetzlich kein Rechtsanspruch besteht. Hier ist nur das sog. "Remonstrationsverfahren" moeglich. Bei diesem wird ueberprueft, ob die betreffende Stelle bei der Ablehnung einen Fehler gemacht hat oder nicht. Wenn ja, wird der Antrag zur erneuten Bearbeitung zurueck gegeben (i.d.R. an die gleiche Stelle, die diesen zuvor abgelehnt hatte). Wenn nein, dann ist der Fall erledigt.

    Wahrscheinlich handelte es sich bei dem abgelehnten Visum aber um ein sog. "Heiratsvisum". Hierauf besteht - im Gegensatz zum Touristenvisum - sehr wohl ein Rechtsanspruch, der dann auch gerichtlich durchsetzbar ist (sofern das Gericht feststellt, dass das Visum nicht verwehrt werden durfte). Das dauert natuerlich meist recht lange. In diesem Fall waere es theoretisch durchaus moeglich, bei einer Vertretung eines Schengen Staates ein Touristenvisum zu beantragen. Das kann durchaus auch eine deutsche Auslandsvertretung sein. Die Kriterien fuer die Erteilung eines Touristenvisums sind voellig andere als die fuer ein "Heiratsvisum". Die Gruende, die zur Ablehnung eines "Heiratsvisums" gefuehrt haben, koennen also u.U. fuer die erteilung eines Touristenvisums voellig belanglos sein.

    Allerdings steht dann natuerlich schnell die Vermutung im Raum, das Touristenvisum solle tatsaechlich gar nicht fuer einen touristischen Aufenthalt oder zu Besuchszwecken genutzt (nur hierfuer gibt es Touristenvisa) sondern zum Zwecke der Eheschliessung missbraucht werden. Diese Vermutung gilt es dann zu entkraeften, was in der Praxis ziemlich schwer sein duerfte. Wie gesagt, es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Touristenvisum.

    Kommentar von nusilovesgizmo nusilovesgizmo

    danke für eure antworten:) nein, mein freund hat ein studentenvisum beantragt. es waren sehr blöde gründe die genannt worden sind, wie z.b. zu schlechte noten im sprachlichen bereich in der schule und zu wenig studienmotivation.das waren die gründe. nun aht er aber 2 deutschkurse besucht und sie mit 1 bestanden,eine kontaktaufnahme einer universität in deutschland ist vorgewiesen worden...jetzt warten wir nur auf die akteneinsicht.der anwalt wird sich daraus die ganzen pro argumente rausfischen.all die begründungen wurden ins gegenteil umgesetzt. heiraten wollen wir nicht,wir sind zu jung dazu und ja,es klingt komisch,aber ein tunesier möchte das nicht aufgrund der papiere :D :) wir würden die chancen deiner meinung nach nun stehen? der anwalt meinte zu mir ,dass er grad denselben fall mit einer iranerin hatte ...und sie kam durch! lg:) warte auf meeeeehr antworten:)

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