Hallo erstmal. Ich habe folgendes Problem. Am 20.07.2010 fuhr mir jemand in mein Auto waorauf ich nun endlich vor 2 Wochen den den Wiederbeschaffungswert minus des Restwertes ausgezahlt bekommen habe. So der Tüv des fahrzeuges ist neu sowie auch Kupplung und Zahnriemen, Kilometerstand ist auch noch ok also wollte ich das Fahrzeug weiternutzen. Den Schaden wollte ich auch reparieren habe ich aber noch nicht. Nund fährt mir gestern wieder jemand in mein Auto und ich bins wieder nicht schuld. Schaden ist die Hintere Tür kaputt auf der Fahrerseite und ein Schaden an der Säule dahinter. Also wieder mehrere tausend euro vermutlich. Stimmt es das obwohl es nun eine andere Versicherung ist, das ich kein Anspruch mehr auf Schadensersatz habe bzw. nur noch 100 euro bekommen würde wenn überhaupt obwohl das ein anderer Unfall ist. Ich mein der eine Schaden ist halt noch nit gemacht aber das wollt ich jetzt erledigen... oder macht es nun keinen Sinn mehr den zu reparieren.... oder macht es doch Sinn weil es dann wieder den ursprünglichen Wert wie vor dem 1. Unfall hätte....??? Mir sagte eben jemand das halt andere versicherer sehen das eine andere versicherung mir den Wert ausgezahlt hat.. Ich mein ich finde das total Unfair weil den Schaden hab ich weil ich ja das Auto weiterbenutzen wollte.... Also vielen dank für die Antworten....
2. Unfall unverschuldet mit meinem Auto ausgezahlt wurde Restwert beim 1. mal was nun
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JotEsJotEs
Du hast einen Anspruch darauf, dass dein Fahrzeug wieder in den Zustand gebracht wird, dem es NACH dem ersten und VOR dem zweiten Unfall war bzw. auf eine entsprechende Entschädigung in Geld.
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Nicht verlangen kannst du hingegen von deinem zweiten Unfallgegner (bzw. dessen Versicherung), dass dein Fahrzeug in den Zustand gebracht wird, in dem es wäre, wenn du es nach dem ersten Unfall hättest reparieren lassen, denn für den Schaden nach dem ersten Unfall bist du ja bereits entschädigt worden. Diese Entschädigung kannst du zusammen mit der Entschädigung für den zweiten Unfall dazu verwenden, dass Fahrzeug wieder vollständig zu reparieren (bzw. reparieren zu lassen).
Fällt dabei Mehrwertsteuer an (Reparatur in einer gewerblichen Werkstatt), dann kannst du diese anteilsmäßig noch nachträglich von der Versicherung einfordern, die dir nach deinem ersten Unfall Schadensersatz in Geld (und vermutlich ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer) geleistet hat.
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Zusatz:
Die Ermittlung des dir nach dem zweiten Unfall zustehenden Schadensersatzes könnte schwierig werden und zu Streitereien führen (Abgrenzung zum ersten Schaden, Gutachten, Gegengutachten, ...).
Wenn du an dem zweiten Unfall tatsächlich schuldlos bist und der neu entstandene Schaden nicht gerade ein sogenannter "Bagatellschaden" ist (Grenze etwa 700 Euro), dann solltest du die Verhandlungen mit der Versicherung einem möglichst erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen - dessen Kosten muss im Falle deiner Schuldlosigkeit auch die Versicherung voll tragen.
das problem ist weil zufällig ein gutachter eben bei meinem vater war, der mir sagte das mir der wirtschaftliche totalschaden ja schon ausgezahlt worden ist und da ich ja den 1. unfall noch nicht beseitigt habe das auto nun eben einen wert von nur 200euro hätte und die versicherung das sieht das eben der 1. unfall so entschädigt wurde, das die mir eben weils ein wirtschaftlicher totalschaden ist auch nix mehr zahlen müssen... ist das korrekt so?