...2 Meine Versicherung bestätigte mir aufgrund meiner Bitte die Ablehnung aus 2006 letzte Woche schriftlich.Mittlerweile zahle ich die Rechnung 2006 in Raten ab.Mittlerweile wurde das neue Verfahren,2009, eingestellt,weshalb ich auf die Antwort vom Anwalt seit Juni 09 wartete,ob er mich vertreten kann.(Im Juli wurde ich v.Gericht zu einem Gutachten geschickt,veranlaßt vom Gericht.)Gestern rief ich den Anwalt an und sagte,daß ich ihn nicht mehr brauche,denn das Verfahren ist eingestellt.Er sagte: Na dann wird er vom Gericht ja eine Nachricht bekommen und ich soll ihm auf den laufenden halten.Warum?Hat er das Gericht angeschrieben und ohne Vollmacht meinerseits?Heute schrieb er mir eine e-mail: Die alte Rechnung v.August 06 darf ich weiter in Raten abzahlen.Für die letzten Wochen muß er mir aber eine neue Rechnung stellen.Wie?Er hat doch nix gemacht dieses Jahr.Mich von Juni-August auf Kohlen sitzen lassen.Zu einer Vollmacht kam es doch gar nicht. Ist die alte Rechnung nicht verjährt?Kann er überhaupt eine neue stellen?Ich habe vorgestern erst die 2.Rate auf die erste Rechnung von 2006 bezahlt und soll noch eine Rechnung bekommen?Ich kann die erste kaum abzahlen.Was tun?
2.Teil der Frage
Antworten (6)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Betty24Betty24
Verjährt ist die Rechnung leider noch nicht, wäre erst zum 31.12. passiert.
Neuen Rechnungen für angebliche Leistungen, die er ohne Auftrag erbracht haben will, würde ich widersprechen.
-
2Antwort von
SloddySloddy
- Schreib das nächste mal alles in eine frage...
- rechnungen sind soweit ich weiß immer zu bezahlen, auch bei beanstandungen (Verjährungen mal ausgeschlossen...). heist inn deinem fall zur 1. frage erst zahlen, dannn meckern.
- wenn du ihm die vollmacht gibts ist ja wohl klar, dass er auch das gericht anschreibt Dein fall ist aber auch so verzwickt, da solltest mal nen vernünftigen Anwalt fragen - der kann dir da wahrscheinlich am Besten helfen...
Kommentar von
Wawat Danke f.Antwort. 1.Hab die fette Frage hier nur geteilt leider geschafft zu verschicken. 2.Anwalt hat nur in 06 eine Vollmacht bekommen-nicht in 09.Lies nochmal ggf.Ja,ich weiß,verzwickt...
-
1Antwort von
joerg1611joerg1611
Sorry, aber Romane lese ich im Bett. Aber ich bewundere Dein Problem.......
Kommentar von
Wawat Hm.Und ich schlaf immer im Bett... Sorry, dachte genaue Fakten mußten sein,sonst Frage sinnlos.
-
-
1Antwort von
AuchdazuAuchdazu
Ich wiederhole meine erste Antwort hiermit.Insbesondere den Schlusssatz
Kommentar von
Wawat Hm.Das seh ich dann doch richtig,wenn andere, wie z.B.Du, das genauso sehen,daß der ein Schlingel ist. Danke.Na und den folgenden Schriftkram (Frist-Antwortschreiben zum Gericht meinerseits)habe ich ihm doch immer weiter geschickt,da ich ja 2Monate ihn nicht ans Ohr bekam und immer auf seine Antwort wartete, ob er mich nun vertreten kann.
-
1Antwort von
maddy75maddy75
fordere mal die schreiben aus deiner oder deinen akten an die er erstellt hatte.damit du erst mal sehen kannst was er geschrieben und wem er was geschrieben hatte.
Kommentar von
Wawat Ja. Superidee. Und dann schick ich alles zur Versicherung mit der Rechnung die er noch legen will für was immer auch.Danke
-
1Antwort von
Rudi2009Rudi2009
Habe den ersten Teil leider vergessen!
Kommentar von
Betty24Betty24 Sehr hilfreich!
Kommentar von
Wawat Schade,falls Du nochmal liest,der 1.Teil war vor ca.10Minuten
Kommentar von
Wawat Schade,falls Du nochmal liest,der 1.Teil war vor 4Minuten...
Ja,mach ich.Danke.
das wird nicht mgl. sein den laufenden rechnungen zu widersprechen. er hatte eine vollmacht von dir gehabt u. einen neuauftrag dich zu vertreten seit juli. aber vielleicht solltest du mal bei der anwaltskammer bissel druck machen. wenn mir ein anwalt monatelang keine antwort gibt, dann würde man doch mit logischem menschenverstand einen neuen suchen.