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2 Tage zu spät angemeldet(befr. Arbeitsvertrag)Sperre Arbeitslosengeld

Frage von jojo1969 jojo1969

Ich hatte einen befr. AV von März bis 15. SEPTEMBER.Nun habe ich verpasst mich exakt 3 Monate vorher anzumelden.Das wusste ich nicht.Außerdem habe ich damit gerechnet, dass ich bis Ende November verlängert werde. Nun habe ich nur bis 15 November verlängert bekommen. Beim AA hatte ich mich per Mail am 22. August gemeldet und um einen Termin bei meiner Beraterin gebeten.Außerdem wäre es mir auf Grund meiner Arbeitszeiten nie möglch gewesen persönlich dahin zu gehen. Nun habe ich eine Sperre von 2 Wochen bekommen. Also kein Geld. Wovon soll ich dann denn Leben? Das ist doch unfassbar.Schließllich habe ich ja auch eigezahlt ... Was kann ich tun? L.G. CK

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Antworten (5)

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Da kann man nichts machen!

    Kommentar von jojo1969 jojo1969

    Danke dir;)

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    Antwort von Alex1287 Alex1287

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und DU bist in der Bringschuld, nicht das Amt und nicht dein AG. Die Sperre ist also rechtens und du kannst nichts dagegen tun. Außerdem kannst du nicht von etwas ausgehen was du nicht 100% weißt.....

    Kommentar von jojo1969 jojo1969

    Ja ich bin eben manchmal zu gutgläubig...aber ich war heute nochmal auf dem AA und habe ihnen das Problem nochmal vorgetragen .Das letzte Mal war ich 1995 für kurze Zeit arbeitslos und da war ja noch alles anders.Der nette Kollege hat ein Herz gehabt und konnte es nachvollziehen...also ist noch nicht das letzte Wort gesprochen..Danke für Deine Antwort;)

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    Antwort von Diana82 Diana82

    Man ist laut gesetzt dazu verpflichtet, sich 3 Monate vorher arbeitsuchend ( steht eigentlich auch im Arbeitvertrag ) zu melden UND der Arbeitgeber hätte dir dafür frei geben müssen. Hatte das auch schon durch mit dem Amt (aber ist schon n paar Jahre her und hätte eh nur 14 Tage bezug bekommen).

    Kommentar von jojo1969 jojo1969

    Ja, das weiß ich spätestens jetzt auch;)vielen Dank für Deine Antwort und vielleicht wird ja alles gut;)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Das sind keine Argumente, mit denen du durch kämst. Du hast beim Beginn des Leistungsbezug unterschrieben, dass du sämtliche Veränderungen unverzüglich zu melden hast. Und dass du keine Zeit findest den wichtigen Gang zur Arbeitsagentur zu unternehmen, ist schlicht weg unmöglich. Dein Arbeitgeber muss dich dafür sogar frei stellen. Du hast dich eben zu spät darum gekümmert.

    Selbst schuld

    Kommentar von jojo1969 jojo1969

    ;) ich habe doch keine Leistungen bezogen;)...und nichts unterschrieben...aber danke für dein Mitgefühl;)

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    Antwort von fs112 fs112

    Außerdem wäre es mir auf Grund meiner Arbeitszeiten nie möglch gewesen persönlich dahin zu gehen

    is schon klar. Und Urlaub hat bekommt man ja auch keinen, in so nem befristeten Arbeitsverhältnis...

    Es bringt nichts, sich jetzt Argumente aus den Fingern zu saugen, du hast dich nicht gekümmert - und hier nun die Quittung.

    Kommentar von jojo1969 jojo1969

    Wie bist du denn drauf???...ich könnte dir noch viele andere Gründe nennen, aber warum sollte ich das tun...Du bist hier auf ner Seite wo Leute einen "guten Rat " haben wollen...und nicht auf der "...ich mach dich für den Fehler den du gemacht hast auch noch so richtig schön fertig..." Schade, aber trotzdem danke....

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Wir sind hier auf einer Seite, auf der man schon guten Rat bekommen kann. Aber um diesen zu erhalten sollte man die Leute eben nicht für blöd verkaufen^^

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