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2 Tage Knast?

Frage von Beedizzle Beedizzle

Hallo, da ich mist gebaut habe musste ich SozialStunden ableisten, das habe ich getan. die Jugendvolzugsanstalt wollte bis heute abend 18 uhr die bestätigung von dem Betrieb in dem ich die Stunden abgeleistet habe, da ich sonst morgen um 9 uhr frühs dort hätte antreten müssen, jetzt kommt meine frage.. da es ein paar probleme gab konnte ich die bescheinigung erst um 21:10 an die Jugendvolzugsanstalt senden, und da ich niemanden mehr telefonisch erreichen konnte weis ich nicht genau ob das was ausmacht das die bescheinigung 3 stunden zu spät dort angekommen ist. (Eigentlich kann ich die bescheinigung ja bis mindestens 8:59 uhr dort hin faxen oder?)

Bitte keine dummen antworten sondern nur Antworten die mir helfen könnten. Danke

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Antworten (7)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bastet5 bastet5

    gibts da keine Briefkastenschließzeiten in so einer Behörde?

    wie hast du denen das zukommen lassen per post (Zeit de sPoststempels) per Mail (zeit des Mialversands) per Fax, (Anrufszeit)?

    Also ich würde morgen früh (vor 9) anrufen, obs angekommen ist. Da sehen die auch, dass du dich bemühst.

    Kommentar von Beedizzle Beedizzle

    Okay danke

  • 3
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Mach Dir keine Sorgen. Wenn die STunden erledigt sind, ist der Arrest nicht mehr zu verbüßen. Es ist völlig egal, wann die Bescheinigung in der Arrestanstalt angekommen ist. Selbst, wenn sie GAR nicht angekommen ist - es reicht auch noch, wenn Du sie vorlegst, wenn man Dich holen will.

    Kommentar von Beedizzle Beedizzle

    Dankeschön für deine Antwort

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Ja, es lohnt sich hier im Übrigen, mit der hilfreichsten Antwort mal ein wenig zu warten...^^ Aber zur Ergänzung:

    Der Ungehorsamsarrest soll Dich dazu bewegen, die Stunden endlich abzuleisten. Wenn Du das schon getan hast, ist der Grund für den Arrest weggefallen. Und deshalb braucht er dann nicht mehr verbüßt zu werden. Das hat die Arrestanstalt auch gar nicht zu bestimmen - das ergibt sich ausschließlich aus dem Gesetz.

  • 3
    Antwort von TotalBekloppt TotalBekloppt

    dann ruf und fax doch morgen früh nochmal

  • 1
    Antwort von lady62 lady62

    Hast du denn keinen Sozialhelfer bekommen der dich betreut? Ist mir neu das man die geleisteten Stunden der JVA mitteilen muss. Wäre doch normal der Richter dafür zuständig. Aber wenn das so bei euch ist dann solltest du da gleich morgen früh anrufen und das klären. Die werden ja wohl auch am WE dort sein. Viel Glück

  • 1
    Antwort von kluetje kluetje

    die Jugendvolzugsanstalt wollte bis heute abend 18 uhr die bestätigung

    Wie kommst du auf 8:59 Uhr...?

    Kommentar von Beedizzle Beedizzle

    Weil ich um 9 uhr morgen früh dort hätte antreten müssen... und bis zu dem zeitpunkt zu dem ich dort sein muss kann ich die bescheinigung doch noch einreichen oder?

    Kommentar von konstanze85 konstanze85konstanze85

    Er müsste seine Strafe doch morgen früh 9 Uhr antreten und denkt nun, dass er doch streng genommen bis morgen früh 8:59 Zeit hat nachzuweisen, dass er Sozialstunden geleistet hat. So habe ich es zumindest verstanden.

    Kommentar von Beedizzle Beedizzle

    ja und ist es so? kann ich es bis morgen 9 uhr nachreichen? Geht das?

  • 0
    Antwort von dolga dolga

    viel spaß dort!

  • 0
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Jetz hilft Dir eh nichts mehr.

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