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2 tage frei( mi und do) fr feiertag,samstag wird als ganzer urlaubstag dazu gerechnet???

Frage von SweetSchnegge SweetSchnegge

hallo zusammen, hab da mal ne frage. ich möchte am mi 31.3 und do 1.4. frei haben.jetzt meinte mein chef heute,dir is aber schon klar dass dann der samstag als ganzer urlaubstag dazu gerechnet wird. ich habe eine 6 tage woche und arbeite samstags nur 14 tägig.am karsamstag wär ich nicht dran mit arbeiten sondern meine kollegin. jetzt meine frage ist das rechtens dass mir mein chef den samstag als ganzen urlaubstag dazu rechnet??? wäre dankbar für antworten liebe grüße

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Wirf einen Blick in deinen Arbeitsvertrag: Steht dort bei Erholungsurlaub das Wort "Arbeitstage", dann wird der Samstag nicht mitgerechnet. Sollte dort "Werktage" stehen, dann gehören auch die Samstage zu deinen Urlaubstagen.

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    Antwort von SweetSchnegge SweetSchnegge

    danke schon mal für eure antworten. also in meinem arbeitsvertrag steht...der urlaubsanspruch beträgt 24 arbeitstage/werktage... raffiniert geschrieben. irgendwo leuchtet mir das schon ein,dass es vielleicht doch rechtens ist da ich ja eine 6 tage woche mit 42 std habe.um auf die std zu kommen müsste ich eigentlich jeden bzw drei samstage im monat arbeiten.da dies aber nicht möglich ist bzw meine kollegin auch auf ihre std kommen muss wechseln wir uns eben 14 tägig ab.nur andererseits versteh ich das nicht so ganz.würde denn der samstag auch mit dazu gerechnet werden wenn freitag kein feiertag wäre??? gibts denn irgendwo ne seite im i net wo man das nachlesen kann wie das geregelt ist?hab selber noch nichts hilfreiches gefunden. liebe grüße

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    Antwort von Planetengeist Planetengeist

    überleg doch selbst mal ! du hast urlaub für den 31.3 und 1.4. beantragt und damit ist das thema erledigt. was du an deinem ohnehin freien samstag machst geht keinen "chef" etwas an.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Was man an dem Tag macht, geht den Arbeitgeber nichts an. Aber ob sich das Urlaubskonto um einen Tag reduziert, hängt vom Arbeitsvertrag und vom Mindesturlaubsgesetz ab.

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