hi,wie sind eure erfhrungen,ich habe eine ausbildungsstelle,und jeden freitag muss ich von 13 - 14.30 einiges erledigen,das geht leider nur in der zeit. meine frage:ist es möglich das ich diese zeit frei bekommen könnte,und auf meine pausen und auch etwas mehr arbeite,würden die chefs sowas erlauben,den diese 2 stunden an den freitagen sind mir sehr wichtig,ich würde sogar auch mein lohn kürzen,hauptsache ich kann mir die 2 stunden frei nehmen,was meint ihr,ist es möglich,da ich ja nichts geschenk haben möchte,hoffe ihr könnt mir helfen, DANKE
Antworten (9)
-
3Antwort von
Stefano65 das musst du mim chef klären nich mit uns
-
1Antwort von
BrombaerinBrombaerin
Frage deine Chefs - du kannst an anderen Tagen zum Ausgleich länger bleiben. Ein ausdrückliches Recht auf diese Freizeit hast du nicht, aber eine freundlich vorgetragene Bitte hat i.d.R. ganz gute Karten.
-
0
Freitags exakt von 13.00 bis 14.30 Uhr? Das sieht nach einer Nebenbeschäftigung aus.
Damit kannst du ganz schön auf den Bauch fallen. Der Arbeitgeber muss über Nebentätigkeiten informiert werden;und wenn die in die normale Arbeitszeit fallen,wird er nicht sehr erfreut sein.
-
-
0Antwort von
NoraX Wenn du diese Zeit für eine Nebenbeschäftigung, die bezahlt wird, verwendest, kann dir dein Chef ganz schnell dies verbieten.
Nebenbeschäftigungen sind meldepflichtig, egal zu welcher Zeit du diese ausübst. Deshalb solltest du ganz genau nachschauen.
Gibt es in deinem Betrieb einen Ausbildungsbetreuer? Dieser, sofern du ihm vertraust, kann dir bestimmt einige Tipps geben, wie du am besten zu deinem Recht kommst.
-
0Antwort von
UninteIIigenter frag doch einfach nach -.-
-
-
0Antwort von
Mariposa68Mariposa68
Das kannst du deinem Chef vorschlagen, einwilligen muss er aber nicht.
Er wird es Dir kaum verwehren können, wenn Du sonst zuverlässig bist. Mache ihm aber nicht zu viel angebote! Sage einfach, daß du freitags eine größere mittagspause in der bestimmten Zeit haben willst und daß du dafür an anderer Stelle entsprechend länger arbeiten würdest, es dir aber wichtig ist, dies im Arbeitsvertrag so festzuhalten.