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2-stündige Arbeit in der Grundschule- Erlaubt oder nicht?

gefragt von 190609 am 19.06.2009 um 14:54 Uhr

Meine Schwester ist in der 4. Klasse und sollte eigentlich am Dienstag ein Mathearbeit über 2 Schulstunden schreiben. Da sie krank war musste sie die Arbeit heute nachschreiben, obwohl die Zeugniskonferenz schon am Dienstag war , sie musste die Arbeit draußen auf dem FLur schreiben acuh während der Pause als andere Kinder in die Pause gingen.


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anonym
beantwortet von Eisblume2009 am 19. Juni 2009 14:55
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also draußen im Flur geht schon mal gar nicht, wenn die Arbeit schlecht ausfällt würde ich Beschwerde einlegen und auch Eure Eltern sollten mal nen ernstes Wort mit dem Direktor reden. Ich hätte mich an ihrer Stelle geweigert, aber sie ist ja noch nicht in einem Alter wo man sich direkt wehren könnte. Der Punkt kommt erst viel später.

Kommentar von 190609 am 19. Juni 2009 16:13

Danke, meine Mutter wusste nämlich nicht was sie machen sollte und meine Schwester hat ne 4 geschrieben und das andere Mädchen ne 5. Jetzt reden meine Mutter und die andere Mutter mal mit der Lehrerin.


anonym
beantwortet von Taiki am 19. Juni 2009 14:56
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Wie dämlich, auf dem Flur und dann während der Pause, ich würde mich dort beschweren. Und wenn die Konferenzen waren bringts doch eh nix...Idioten gibts (ich meine die Lehrer)


anonym
beantwortet von phpcoder am 19. Juni 2009 14:57
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Wenn du mit Gestzen kommen willst, dann musst du in die regionalen Regelungen schauen. Das empfehle ich aber nicht, da das nur Ärger gibt. Am besten ihr redet mit dem Lehrer, dass das nicht geht. In der Regel lässt sich eine Lösung finden.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 19. Juni 2009 14:57
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Wenn die Lehrkräfte das anordnen,kannst du davon ausgehen,dass das auch erlaubt ist.

(Das krankmachen zahlt sich nicht immer aus)

Kommentar von 190609 am 19. Juni 2009 18:04

Von krankmachen hatte ich garnicht geredet, meine Schwester war beim Arzt, sie war krank


Maryline
beantwortet von Maryline am 19. Juni 2009 15:09
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Es gab in diesem Fall sicherlich keinen geeigneten freien Raum, in dem deine Schwester die Arbeit hätte nachschreiben können. In solchen Fällen ist es wohl erlaubt, in einer stillen Ecke im Flur schreiben zu lassen, vorausgesetzt der Lehrer kommt seiner Aufsichtspflich nach und schaut in regelmäßigen Abständen nach dem Schüler oder der Schülerin. Zur Sicherheit sollte die Tür zum Klassenzimmer offen stehen bleiben. Ich musste solches auch schon einige Male praktizieren. Unruhe, welche in die Pause laufende Schüler verursachen, ist dabei unvermeidbar und dauert meistens auch nur einige Minuten. Der Lehrer hatte bestimmt einen triftigen Grund zum Nachschreiben. Vermutlich steht deine Schwester genau zwischen zwei Noten.


anonym
beantwortet von josef1909 am 20. Juni 2009 06:32
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Vermutlich war die Unterbringung im Flur wirklich eine Notlösung - bedingt durch die Aufsichtspflicht einerseits und die Abschottung vom Unterrichtsgeschehen andererseits. Allerdings halte ich eine schriftliche Arbeit in der GS, die wirklich eine 2-stündige Bearbeitung vorsieht, für unzumutbar; oder war es ein Entgegenkommen des Lehrers,der Schülerin mehr Zeit als vorgesehen einzuräumen? In diesem Fall ist eine Beschwerde nicht sinnvoll.


anonym
beantwortet von josef1909 am 20. Juni 2009 06:32
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Vermutlich war die Unterbringung im Flur wirklich eine Notlösung - bedingt durch die Aufsichtspflicht einerseits und die Abschottung vom Unterrichtsgeschehen andererseits. Allerdings halte ich eine schriftliche Arbeit in der GS, die wirklich eine 2-stündige Bearbeitung vorsieht, für unzumutbar; oder war es ein Entgegenkommen des Lehrers,der Schülerin mehr Zeit als vorgesehen einzuräumen? In diesem Fall ist eine Beschwerde nicht sinnvoll.


anonym
beantwortet von beniute am 20. Juni 2009 19:39
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Eine zweistündige Arbeit ist im 4. Schuljahr ok. Selbst die VERA- Arbeiten dauern 90 Minuten. Damit sich die Schüler besser konzentrieren können, wird häufig der Flur gewählt. Es ist also alles rechtens. Am besten ist es mit der Lehrerin zu sprechen.


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