Doppelte Staatsbürgerschaft und Erbrecht. Detail: Deutsche Staatsbürgerschaft ist bereits vorhanden. Kann zusätzlich noch die portugiesische Staatsbürgerschaft angenommen werden?
Welches Gesetz für Erbrecht gilt: 1. Portugiesisches Erbrecht? 2. Deutsches Erbrecht? 3. Wahlweise?
Es betrifft einen Witwer, der in Portugal seinen Wohnsitz hat. Dort Rentener im Lebensabend. Zunächst nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Kann ein direkter Verwandter, wenn er in Deutschland lebt, bestimmen ob deutsches Erbrecht gilt, wenn dieser auf Pflichtteil des Erbrecht einklagt?
Zusätzlich im Detail: 1. Wenn die Mutter des Kindes portugiesische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, jedoch portugiesisches Staatsrecht gewählt hat? 2. Kann die Mutter überhaupt bestimmen welches Erbrecht gilt, also läuft das bürokratisch automatisch in Regelung, die vorgeschrieben sind?
MfG gefragt
Muss man hier etwas erwarten? Oder braucht man hier nichts zu erwarten? Auf eine Antwort hoffen ist Hoffen. Sprichwort:"Die Hoffnung stirbt zuletzt." Aber danke für die Antwort.
Unentgeldlich gibt es schon, die ersten 45 Minuten beim Anwalt. Mehr oder weniger.
Oder ist dies mittlerweile salopp ausgedrückt unter Sozialabbau gefallen und/ oder quasi einfach so "einkaschiert" worden mit einer neuen Agenda N°X, oder ist damit zu rechnen?