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2 Staatsbürgerschaften und Erbrecht

Frage von gefragt gefragt

Doppelte Staatsbürgerschaft und Erbrecht. Detail: Deutsche Staatsbürgerschaft ist bereits vorhanden. Kann zusätzlich noch die portugiesische Staatsbürgerschaft angenommen werden?

Welches Gesetz für Erbrecht gilt: 1. Portugiesisches Erbrecht? 2. Deutsches Erbrecht? 3. Wahlweise?

Es betrifft einen Witwer, der in Portugal seinen Wohnsitz hat. Dort Rentener im Lebensabend. Zunächst nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Kann ein direkter Verwandter, wenn er in Deutschland lebt, bestimmen ob deutsches Erbrecht gilt, wenn dieser auf Pflichtteil des Erbrecht einklagt?

Zusätzlich im Detail: 1. Wenn die Mutter des Kindes portugiesische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, jedoch portugiesisches Staatsrecht gewählt hat? 2. Kann die Mutter überhaupt bestimmen welches Erbrecht gilt, also läuft das bürokratisch automatisch in Regelung, die vorgeschrieben sind?

MfG gefragt

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Antworten (4)

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    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Es kommt nicht auf die Staatsangeörigkeit an sondern auf den Wohnsitz/Aufenthalt des Erben und Erblassers und in manchen Staaten zB den USA erhält der Nachlass als Estate einen status als jur. Person - es gilt in diesem Beispielsfall dann US-Recht. Diese log. Kollisionen werden dann aber durch double-taxation-treaties wieder gelöst.

    In der Tat wirst Du hier keinen Fachmann finden, der das aus dem FF runter beten kann. Ein insofern laiischer Fachmann wird sich also erst in die Thematik einarbeiten müssen - zu rechnen ist mit mindestens 3 Stunden Zeitaufwand. Ich würde es dir für 200 € bearbeiten. Gehst Du zu einer internat. Großkanzlei kostet es das mindestens 10-fache!

    tschüß Till

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    Antwort von SquadStein SquadStein

    Du erwartest doch nicht ernsthaft eine unentgeltliche und richtige Antwort auf die Frage? Art. 5 Absatz 1 Satz 2 EGBGB beantwortet Deine Frage aus deutscher Sicht. (Deutsche Staatsangehörigkeit geht vor.) Damit ist der Sachverhalt aber noch lange nicht erschöpfend behandelt. Geh zum Anwalt!

    Kommentar von gefragt gefragtgefragt

    Muss man hier etwas erwarten? Oder braucht man hier nichts zu erwarten? Auf eine Antwort hoffen ist Hoffen. Sprichwort:"Die Hoffnung stirbt zuletzt." Aber danke für die Antwort.

    Unentgeldlich gibt es schon, die ersten 45 Minuten beim Anwalt. Mehr oder weniger.

    Oder ist dies mittlerweile salopp ausgedrückt unter Sozialabbau gefallen und/ oder quasi einfach so "einkaschiert" worden mit einer neuen Agenda N°X, oder ist damit zu rechnen?

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Entscheidend ist wahrscheinlich das Land, indem gelebt wird. Du kannst ja in Deutschland nicht darauf pochen, nach chilenischem Recht behandelt zu werden, nur weil du dort Verwandte hast. Bei Wikipedia gibt es da einen recht umfassenden Text zu.

    Kommentar von gefragt gefragtgefragt

    Ich selbst will nichts. Auch nichts klagen. Es geht nur um die Gültigkeit, welches Gesetz gilt. 1.Portugiesisches Gesetz? 2.Deutsches Gesetz? 3.Wenn der Vererber portugiesisches Gesetz wünscht. Hat das Gültigkeit, wenn er doppelte Staatsbürgerschaft hat, portugiesische und deutsche? Der Vererber hat den Wohnsitz in Portugal. Die Kinder leben alle nicht in Portugal.

    Was gilt?

    Dürfen die Kinder trotzdem bestimmen, welches Gesetz gilt. Gesetze können kompliziert sein, wenn es Gesetzeslücken gibt.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Wenn ich das mit diesem einklagen lese, bekomme ich richtig Wut. Niemand hat das Recht irgend etwas einzuklagen, was anderen gehört.

    Kommentar von Rabenfeder RabenfederRabenfeder

    Jo hat sowas von Aasgeiern.

    Kommentar von gefragt gefragtgefragt

    DerStaat macht es ohne Klage, ohne "einklagen", .. mit Steuern. Erbschaftssteuer. Wenn der Staat das in Spanien nicht machen dürfte, ein Desaster wäre das geworden. Da sind so hohe Erbschaftssteuern, warum? Weil möglicherweise da jemand zu viel Land usw. gekauft hat. Heute ist das nicht mehr so dramatisch. Deshalb ist das kaum zu verstehen.

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