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2 Prozesse-gleiche Sachlage-unterschiedlicher Ausgang-warum?

Frage von guterwolf guterwolf

Habe im Bekanntenkreis so einen Fall. Wir haben uns schon die Köpfe heiss diskutiert.

Nun suchen wir einen pensionierten Juristen, am liebsten einen Richter, der uns vielleicht mal in die Geheimnisse des deutschen Rechts einweiht.

Wo findet man so jemanden?

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von newcomer newcomer

    wenn du unterschiedliches Strafmaß zwischen 2 Richtern vergleichen willst bist du auf dem Holzweg da jeder Richter hier einen Bereich hat in dem er sich festlegen kann!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    wenn z.B. der eine Richter schon vergleichbare Fälle hatte mit mehr Hintergrundwissen wird er ggf milder urteilen wie ein unerfahrener Richter. Beim ersteren spielen die Umstände des Falles eine größere Rolle!

  • 2
    Antwort von HDMayo HDMayo

    in jedem Prozess wird sehr stark die Persönlichkeit der Beteiligten berücksichtigt und so kommt es bei ähnlicher Sachlage auch zu völlig verschiedenen Urteilen.

  • 2
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Du kannst bei der Anwaltskammer danach fragen oder bei jedem Land-, bzw. Oberlandesgericht.

    Übrigens sind auch aktive Richter nicht abgeneigt, ihr Wissen mit anderen zu teilen, sofern es nicht um konkrete Rechtsstreitigkeiten oder die Bewertung von Urteilen geht.

    Letzte Bemerkung: Im deutschen Recht gibt es zwar gelegentlich Widersprüche, aber keine Geheimnisse ;-))

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    ich rufe als da an und frage nach einem Richter, der sein Wissen mit mir teilt oder wie?

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    Wenn du anrufst, dann nur um einen Termin zu vereinbaren. Wenn der Richter fragt, kannst du ihm sagen, dass du die Grundlagen des Rechtssystems verstehen willst, und ob er selbst sie dir erklären kann, oder einen Kollegen hat, der sie dir erklärt oder wenn keiner Zeit dazu hat eventuell einen ehemaligen Kollegen im Ruhestand kennt.

    Die meißten Richter die ich kenne, sind sehr hilfsbereit und freuen sich sehr, wenn jemand ihre Arbeit schätzt und mehr darüber wissen will.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    na, ihre Arbeit der beiden Richter in beiden Prozessen wird nicht so sehr geschätzt. Du meinst also, man kann da zu einem privaten Prozess fragen und nicht nach dem allgemeinen Rechtssystem?

    Melde mich morgen wieder.

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    Nein.

    Kein vernünftiger Richter wird sich über ein Urteil eines Kollegen äußern. Er kann lediglich Verfahrensvorschriften erklären und allgemeine oder Spezielle Spielregeln des Rechtssystems. Wenn du eine Bewertung der Beurteilung eines Richters haben willst, müsstest du zu einem Rechtsanwalt gehen. Die werden das aber in der Regel nicht kostenlos machen.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    siehste, und genau das wäre meine Frage gewesen. Warum kommen 2 Richter bei ein- und derselben Sachlage (und es ist wirklich so) zu unterschiedlicher Auffassung. Ich habe immer gedacht wir haben Gesetze und §, wusste aber nicht, dass auch Richter nicht objektiv entscheiden sondern auch subjektiv und das finde ich so schlimm. Dann ist es wirklich so: vor Gott und auf hoher See....oder wie man so sagt...

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    Naja, so ist es natürlich nicht.

    1. Wenn die Beweis- und Faktenlage eindeutig ist, dann sind auch die Urteile einheitlich.
    2. Wenn die Beweis- und Faktenlage nicht eindeutig ist, oder beispielsweise Formulierungen in Verträgen ausgelegt werden müssen (was wollte uns der Dichter damit sagen?), dann wird auch die Rechtsprechung uneinheitlich sein, weil jeder Mensch Dinge unterschiedlich wahr nimmt und ebenso unterschiedlich bewertet.
    3. Wenn das Gesetz dem Richter einen Spielraum läßt, weil es ungenau formuliert ist, oder aber z. B. bei der Höhe des Strafmaßes einen von... bis ... Spielraum gibt, dann wird es selten eine einheitliche Rechtssprechung geben, weil natürlich auch jeder Richter unterschiedliche Wertmaßstäbe hat.

    Natürlich kommt es immer wieder zu Fehlurteilen, weshalb unser Rechtssystem die Instanzen geschaffen hat. Aber, in jeder Instanz werden unterschiedliche Aspekte des Urteils beleuchtet. Während die zweite Instanz noch Inhaltlich prüft, wird die dritte Instanz nur noch prüfen, ob Rechtsfehler begangen wurden, aber der Inhalt wird nicht mehr in Frage gestellt. Die vierte Instanz (BGH) entscheidet dann eher wissenschaftlich, also ob es widersprüchliche Rechtssprechung gibt, die einer Entscheidung bedürfen, oder neues Recht gesprochen werden muss, oder aber ob bestehendes Recht falsch angewandt wurde. Wenn es um Grundsätzliche Dinge geht, die das System oder die Grundrechte betreffen, dann gibt es hierzu die letzte Instanz, das Verfassungsgericht.

    Das sind eine Menge Möglichkeiten, die unser Rechtssystem bietet, um die Fehlerquote so gering wie möglich zu halten. Und so viel Sicherheit hast du weder bei Gott, noch auf hoher See. ;-)

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    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Tja, das ist der Grund, warum es so häufig Berufung gegen ein Urteil gibt.

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    Antwort von poointoo poointoo

    um was gehts?.... is der eine schon vorbestraft?

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    nein. Und um was es geht würde hier den Rahmen sprengen...da ginge nur über mail

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