Hallo, ein Kumpel von mir der 18 Jahre alt ist und noch bei seine Eltern, die Harzt IV (ALH2) beziehen, lebt, möchte heiraten und ausziehen.
Ich habe mit ihm gesprochen ich meinte das er mit dem Geld nicht auskommen würde, da er ja auch grad sein Abi macht und danach studieren möchte.
Darauf meinte er, er würde weiterhin Hartz IV bekommen. Er und seine Frau zusammen würden angeblich ca. 600-700EUR bekommen und das Wohngeld wird auch vom Staat übernommen. Er glaubt auch, dass er ja noch nicht 27 Jahre alt, und schüler ist, dass er noch Kindergeld (150EUR) weiterhin bekommt. Und das gleiche geht auch für seine Frau.
Abgesehen davon, dass er zu früh um zu heiraten ist. Spinnt der, oder bekommt er wirklich soviel vom Staat?
Wenn man kein 7er BMW fahren möchte, dann reicht das Geld doch locker aus oder?
Ein paar Gesetze sind erwünscht!
Liebe Grüße

Genau so werden die Sozialschmarotzer gezüchtet und ausgebildet.
Der soll doch erst mal seine Ausbildung machen, bevor er heiratet
Ist meine Frage nicht klar gestellt?
bkinnsbruck am 9. Mai 2009 18:39 wieso, stimmt doch
Habe ich nach der persönlichen Meinung gefragt?

Er kann gar nicht ausziehen, weil er noch nicht 25 ist. Insoweit wird die Arge überhaupt keine Mietkosten übernehmen.
Schlichtweg: Er spinnt!!!!
oberaden am 9. Mai 2009 18:40 natürlich kann er ausziehen..ob er die kosten übernommen bekommt ist unter 25 ne andere frage...
Antwort weiß ich leider nicht, aber vom Lesen stehen mir schon die Haare zu Berge. Armes Deutschland!!!

Wenn er studiert bekommt er kein ALG II, da er dann nicht der Vermittlung zur Verfügung steht. Wie es mit BAFÖG aussieht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen und was seine Frau bekommt, auch nicht, da über sie gar nichts bekannt ist.
oberaden am 9. Mai 2009 18:51 gut gesprochen dh
bitmap am 9. Mai 2009 19:03 Gesetze:
http://www.buzer.de/gesetz/1166/index.htm (Bundeskindergeldgesetz)

Kindergeldanspruch erlischt zudem bei einer Heirat
oberaden am 9. Mai 2009 18:47 macht ja auch sinn....

der regelsatz für den vorstand der bedarfsgemeinschaft beträgt 351euro

Du, das glaube ich kaum, dass er zusätzlich Kindergeld bekommt...........
oberaden am 9. Mai 2009 18:41 Also, so einfach ist das alles nicht. Kindergeld gibt es bis 27. Dann ist schluss. Das mit Studieren und Harz IV klappt auch nicht so. Wenn du studiertst, kannst du Bafög etc.beantragen, aber sich kein Harz IV. Ach wenn man zusammenzieht wird genau geprüft, ob man wirklich zusammen lebt oder nur zum Schein. Also ich bin bezüglich der Zukunftsplanung sehr skeptisch....

STOP! Das sagst du ihm, was ich jetzt hier schreibe, ins Gesicht: Du fliegst auf die Schnauze!- So einfach ist das- mit 18 heiraten, mit 19 geschieden, so siehts aus, und ne arbeit hat er auch noch nicht, Hartz4 kann er auch noch nicht bekommen nach dem neuen Gesetz. ALso, viel Erfolg!
wenn er zuhause wohnd dann soll er da bleibeb weil er muss die arge fragen und die werden nein sagen. wenn er die miete selber tragen kann dann soll er ausziehen. reisene soll mann nicht aufhalten
WilliWinzig am 9. Mai 2009 19:27 Als Student muß er nicht die ARGE fragen. Das interessiert die nämlich garnicht, weil sie auch nichts zahlen müssen
versteh ich nicht. Und dein Kritik habe ich nicht haben wollen!
is echt sinnfrei dein kommentar...keiner kann was für seine herkunft....
Harz VIER, heiraten und studieren das paßt wie die Faust aufs Auge.
was paßt denn da...überhaupt nich vorurteilsbeladen...der macht übrigens abi und studieren...paßt ja jetz nich ins bild...