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2 Personen = 700 EUR Hartz IV????????????????

gefragt von Kia65 am 09.05.2009 um 18:36 Uhr

Hallo, ein Kumpel von mir der 18 Jahre alt ist und noch bei seine Eltern, die Harzt IV (ALH2) beziehen, lebt, möchte heiraten und ausziehen.

Ich habe mit ihm gesprochen ich meinte das er mit dem Geld nicht auskommen würde, da er ja auch grad sein Abi macht und danach studieren möchte.

Darauf meinte er, er würde weiterhin Hartz IV bekommen. Er und seine Frau zusammen würden angeblich ca. 600-700EUR bekommen und das Wohngeld wird auch vom Staat übernommen. Er glaubt auch, dass er ja noch nicht 27 Jahre alt, und schüler ist, dass er noch Kindergeld (150EUR) weiterhin bekommt. Und das gleiche geht auch für seine Frau.

Abgesehen davon, dass er zu früh um zu heiraten ist. Spinnt der, oder bekommt er wirklich soviel vom Staat?

Wenn man kein 7er BMW fahren möchte, dann reicht das Geld doch locker aus oder?

Ein paar Gesetze sind erwünscht!

Liebe Grüße


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 9. Mai 2009 18:37
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Genau so werden die Sozialschmarotzer gezüchtet und ausgebildet.

Kommentar von Kia65 am 9. Mai 2009 18:38

versteh ich nicht. Und dein Kritik habe ich nicht haben wollen!

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:44

is echt sinnfrei dein kommentar...keiner kann was für seine herkunft....

Kommentar von jimpo am 9. Mai 2009 18:51

Harz VIER, heiraten und studieren das paßt wie die Faust aufs Auge.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:53

was paßt denn da...überhaupt nich vorurteilsbeladen...der macht übrigens abi und studieren...paßt ja jetz nich ins bild...


anonym
beantwortet von mausi4646 am 9. Mai 2009 18:37
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Der soll doch erst mal seine Ausbildung machen, bevor er heiratet

Kommentar von Kia65 am 9. Mai 2009 18:38

Ist meine Frage nicht klar gestellt?

Kommentar von 0f99dbdb675db17851c72cb1ec3f07cdsmallbkinnsbruck am 9. Mai 2009 18:39

wieso, stimmt doch

Kommentar von Kia65 am 9. Mai 2009 18:52

Habe ich nach der persönlichen Meinung gefragt?


Volker13
beantwortet von Volker13 am 9. Mai 2009 18:38
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Er kann gar nicht ausziehen, weil er noch nicht 25 ist. Insoweit wird die Arge überhaupt keine Mietkosten übernehmen.

Schlichtweg: Er spinnt!!!!

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:40

natürlich kann er ausziehen..ob er die kosten übernommen bekommt ist unter 25 ne andere frage...

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 9. Mai 2009 18:44

steht doch in meiner Antwort

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:47

da steht er kann gar nicht ausziehen...können schon...nur eben geld dafür haben...


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 9. Mai 2009 18:37
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Antwort weiß ich leider nicht, aber vom Lesen stehen mir schon die Haare zu Berge. Armes Deutschland!!!


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Mai 2009 18:39
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Wenn er studiert bekommt er kein ALG II, da er dann nicht der Vermittlung zur Verfügung steht. Wie es mit BAFÖG aussieht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen und was seine Frau bekommt, auch nicht, da über sie gar nichts bekannt ist.


Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:51

gut gesprochen dh

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Mai 2009 19:03

WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 9. Mai 2009 18:40
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Kindergeldanspruch erlischt zudem bei einer Heirat

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:47

macht ja auch sinn....


oberaden
beantwortet von oberaden am 9. Mai 2009 18:38
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der regelsatz für den vorstand der bedarfsgemeinschaft beträgt 351euro

Kommentar von C191de01083bd853375fd63271305666smallNicoli am 9. Mai 2009 18:40

und das kindergeld, wird bei hartz 4 angerechnet !

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:41

wenn sie wirklich noch was bekommen ja ist dann einkommen..wie alt sind die jetz genau?

Kommentar von Kia65 am 9. Mai 2009 18:50

beide 18 soweit ich weiß.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 9. Mai 2009 18:52

mann echt früh.....

Kommentar von Kia65 am 9. Mai 2009 18:58

Er möchte mit seiner Freundin alleine wohnen. Wie soll er es denn sonst anders machen?


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 9. Mai 2009 18:38
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Du, das glaube ich kaum, dass er zusätzlich Kindergeld bekommt...........


anonym
beantwortet von sternchen82 am 9. Mai 2009 18:42
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Also, so einfach ist das alles nicht. Kindergeld gibt es bis 27. Dann ist schluss. Das mit Studieren und Harz IV klappt auch nicht so. Wenn du studiertst, kannst du Bafög etc.beantragen, aber sich kein Harz IV. Ach wenn man zusammenzieht wird genau geprüft, ob man wirklich zusammen lebt oder nur zum Schein. Also ich bin bezüglich der Zukunftsplanung sehr skeptisch....


festplatte
beantwortet von festplatte am 9. Mai 2009 18:39
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STOP! Das sagst du ihm, was ich jetzt hier schreibe, ins Gesicht: Du fliegst auf die Schnauze!- So einfach ist das- mit 18 heiraten, mit 19 geschieden, so siehts aus, und ne arbeit hat er auch noch nicht, Hartz4 kann er auch noch nicht bekommen nach dem neuen Gesetz. ALso, viel Erfolg!


anonym
beantwortet von claudia3474 am 9. Mai 2009 18:50
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wenn er zuhause wohnd dann soll er da bleibeb weil er muss die arge fragen und die werden nein sagen. wenn er die miete selber tragen kann dann soll er ausziehen. reisene soll mann nicht aufhalten

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 9. Mai 2009 19:27

Als Student muß er nicht die ARGE fragen. Das interessiert die nämlich garnicht, weil sie auch nichts zahlen müssen


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