2

2 Personen = 700 EUR Hartz IV????????????????

Frage von Kia65 Kia65

Hallo, ein Kumpel von mir der 18 Jahre alt ist und noch bei seine Eltern, die Harzt IV (ALH2) beziehen, lebt, möchte heiraten und ausziehen.

Ich habe mit ihm gesprochen ich meinte das er mit dem Geld nicht auskommen würde, da er ja auch grad sein Abi macht und danach studieren möchte.

Darauf meinte er, er würde weiterhin Hartz IV bekommen. Er und seine Frau zusammen würden angeblich ca. 600-700EUR bekommen und das Wohngeld wird auch vom Staat übernommen. Er glaubt auch, dass er ja noch nicht 27 Jahre alt, und schüler ist, dass er noch Kindergeld (150EUR) weiterhin bekommt. Und das gleiche geht auch für seine Frau.

Abgesehen davon, dass er zu früh um zu heiraten ist. Spinnt der, oder bekommt er wirklich soviel vom Staat?

Wenn man kein 7er BMW fahren möchte, dann reicht das Geld doch locker aus oder?

Ein paar Gesetze sind erwünscht!

Liebe Grüße

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 7
    Antwort von zj1000 zj1000

    Genau so werden die Sozialschmarotzer gezüchtet und ausgebildet.

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    versteh ich nicht. Und dein Kritik habe ich nicht haben wollen!

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    is echt sinnfrei dein kommentar...keiner kann was für seine herkunft....

    Kommentar von jimpo jimpojimpo

    Harz VIER, heiraten und studieren das paßt wie die Faust aufs Auge.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    was paßt denn da...überhaupt nich vorurteilsbeladen...der macht übrigens abi und studieren...paßt ja jetz nich ins bild...

  • 4
    Antwort von Volker13 Volker13

    Er kann gar nicht ausziehen, weil er noch nicht 25 ist. Insoweit wird die Arge überhaupt keine Mietkosten übernehmen.

    Schlichtweg: Er spinnt!!!!

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    natürlich kann er ausziehen..ob er die kosten übernommen bekommt ist unter 25 ne andere frage...

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    steht doch in meiner Antwort

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    da steht er kann gar nicht ausziehen...können schon...nur eben geld dafür haben...

  • 4
    Antwort von mausi4646 mausi4646

    Der soll doch erst mal seine Ausbildung machen, bevor er heiratet

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Ist meine Frage nicht klar gestellt?

    Kommentar von bkinnsbruck bkinnsbruckbkinnsbruck

    wieso, stimmt doch

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Habe ich nach der persönlichen Meinung gefragt?

  • 3
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Antwort weiß ich leider nicht, aber vom Lesen stehen mir schon die Haare zu Berge. Armes Deutschland!!!

  • 2
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Kindergeldanspruch erlischt zudem bei einer Heirat

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    macht ja auch sinn....

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Wenn er studiert bekommt er kein ALG II, da er dann nicht der Vermittlung zur Verfügung steht. Wie es mit BAFÖG aussieht, kann man aus der Ferne nicht beurteilen und was seine Frau bekommt, auch nicht, da über sie gar nichts bekannt ist.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    gut gesprochen dh

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap
  • 1
    Antwort von sternchen82 sternchen82

    Also, so einfach ist das alles nicht. Kindergeld gibt es bis 27. Dann ist schluss. Das mit Studieren und Harz IV klappt auch nicht so. Wenn du studiertst, kannst du Bafög etc.beantragen, aber sich kein Harz IV. Ach wenn man zusammenzieht wird genau geprüft, ob man wirklich zusammen lebt oder nur zum Schein. Also ich bin bezüglich der Zukunftsplanung sehr skeptisch....

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Du, das glaube ich kaum, dass er zusätzlich Kindergeld bekommt...........

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden
  • 1
    Antwort von oberaden oberaden

    der regelsatz für den vorstand der bedarfsgemeinschaft beträgt 351euro

    Kommentar von Nicoli NicoliNicoli

    und das kindergeld, wird bei hartz 4 angerechnet !

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    wenn sie wirklich noch was bekommen ja ist dann einkommen..wie alt sind die jetz genau?

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    beide 18 soweit ich weiß.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    mann echt früh.....

    Kommentar von Kia65 Kia65Kia65

    Er möchte mit seiner Freundin alleine wohnen. Wie soll er es denn sonst anders machen?

  • 0
    Antwort von claudia3474 claudia3474

    wenn er zuhause wohnd dann soll er da bleibeb weil er muss die arge fragen und die werden nein sagen. wenn er die miete selber tragen kann dann soll er ausziehen. reisene soll mann nicht aufhalten

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Als Student muß er nicht die ARGE fragen. Das interessiert die nämlich garnicht, weil sie auch nichts zahlen müssen

  • 0
    Antwort von festplatte festplatte

    STOP! Das sagst du ihm, was ich jetzt hier schreibe, ins Gesicht: Du fliegst auf die Schnauze!- So einfach ist das- mit 18 heiraten, mit 19 geschieden, so siehts aus, und ne arbeit hat er auch noch nicht, Hartz4 kann er auch noch nicht bekommen nach dem neuen Gesetz. ALso, viel Erfolg!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.