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2. nebenjob neben 400 Eurojob, trotz Hartz IV und AlG I?

Frage von sandysun sandysun

Ich beziehe hartz IV und Alg I, bin zur Zeit arbeitslos, und jobbe nebenher in einer Kneipe. Dieser Nebenjob übersteigt nie monatlich 100 €, da ich als Springer arbeite. Nun wurde mir ein 400 € job angeboten, mit 32 Std Woche. Würde dann genau 400 € verdienen. Muss ich dann den Kellnerjob aufgeben, weil man vielleicht keine 2 Jobs haben darf, bzw. die beiden Jobs zusammen 400 € überschreiten und es evtl Ärger mit der Knappschaft oder so gibt???

Vielen dank im Voraus :-)

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Antworten (5)

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1, da dann davon ausgegangen wird, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Klären Sie das vor der Aufnahme unbedingt mit der Agentur für Arbeit.

    Hinsichtlich des ALG 2 ist zu beachten dass Sie sämtliche Einkünfte angeben müssen.

    Von Ihrem Hinzuverdienst bleiben Ihnen die ersten 100 Euro frei.

    Von dem Verdienstanteil zwischen 100,01 und 800 Euro, dürfen Sie 20% behalten.

    Vom Verdienstanteil, der 800 Euro übersteigt, dürfen Sie nur noch 10% behalten.

    Beispiel:

    Von 400 Euro Hinzuverdienst dürfen Sie 160 Euro anrechnungsfrei behalten.

    Wenn Sie beide Jobs ausüben werden diese wie ein Midijob gerechnet, da der monatliche Verdienst beider Jobs über 400 Euro liegt.

    Mehr Informationen gibt es hier:

    www.minijo-zentrale.de

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von bitmap bitmap

    Die Jobs werden lediglich zusammengerechnet und du wirst versicherungspflichtig, wenn du über 400 € im Monat kommst.

    Ansonsten spricht nichts gegen 2 Jobs, wenn du damit zeitlich klar kommst.

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    Antwort von drtobi drtobi

    als arbeitsloser darfst du 160,-€ dazu verdienen, wenn du mehr arbeitest bist du nicht mehr arbeitslos. Wenn du einen 400,-€ hast bist du aber nicht kranken- und rentenversichert. Du musst dich dann selber versichern weil du keinen hauptjob (Vollzeit oder teilzeit hast) Wenn du also NICHT mehr als 400,-€ oder sagen wir in deinem fall dann 500,-€ verdienst, bleib arbeitslos und guck das du die stunden anders ausbezahlt bekommst ;o)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''als arbeitsloser darfst du 160,-€ dazu verdienen, wenn du mehr arbeitest bist du nicht mehr arbeitslos.''

    • Ob man weiter als ''arbeitslos'' im Sinne des SGB III zählt, hat nichts mit der Höhe des Zuverdienstes zu tun - der gegebenenfalls dann angerechnet wird - sondern mit der Verfügbarkeit und die endet bei einer Tätigkeit ab 15 h/Woche.
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    Antwort von whippet whippet

    Du kannst nur einen 400,00 € Job machen. Also den 100,00 € Kellnerjob kannst Du dann wohl knicken, sonst steigt Dir die Knappschaft und vor allem das Arbeits- und Finanzamt auf das Dach.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Man kann durchaus mehrere solcher Jobs machen. Nur werden diese dann zusammengerechnet und wenn man insgesamt über 400 € kommt, wird man versicherungspflichtig.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, den Kellnerjob müßtest Du dann aufgeben.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Warum?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Weil dann der 400-Euro-Job in voller Höhe versteuert und sozialversichert wird - und da dann nicht mehr wirklich viel übrig bleibt, ist es wohl nicht im Sinne des Fragestellers, für im Endeffekt vermutlich weniger Geld zu arbeiten als vorher.

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